Wie schon gesagt: da das alles eine WEG ist, gilt was in der Teilungserklärung steht. Die verschiedenen den Wohneinheiten zugewiesene Flächen gehören alle zum gleichen Grundstück, sind also keine Grenzen im nachbarrechtlichen Sinne. Das sind sie nur dann, wenn die Grenze zwischen zwei Flurstücken mit unterschiedlicher Nummer ist.Tascha hat geschrieben:Danach kam auch der Brief von wegen nach Nachbarschaftsrecht dürfen wir nichts so nah an die Grenze pflanzen etc ...
Aber man kanns mit dem Trick vom Grenzabstand ja mal probieren.
Hopfen, Stangenbohnen, Sonnenblumen und dergleichen sind keine Gehölze und für diese gilt der Grenzabstand deshalb sowieso nicht.
Pflanze einfach so, dass nichts rüber wächst.
Den Sichtschutz auf der Grenze lässt du, wenn im Gartenbeschluss nichts geregelt wurde und nichts sonstwo steht, auf die Liste der Traktanden der nächsten Eigentümerversammlung setzen (Brief an den Verwalter). Wie gesagt, weil das keine Grundstücksgrenze im Sinne der Landesflurordung (oder wie das bei euch heisst) sind, dürfen die auf die Grenze, wenn die Mehrheit der Eigentümer das will. Wenn du Beispiele ähnlicher Situationen in der Gegend kennst, wo die das auch so machen, und die Kosten die einzelnen Eigentümer tragen und nicht die Gemeinschaft, kommt das fast sicher durch.
Formuliere es als "darf aufstellen" - das wird von Gegnern dann gern als "jeder muss aufstellen" aufgefasst, sei also auf dieses Argument vorbereitet.
Die Lieblingsnachbarin könnte gegen den Mehrheits-Beschluss mit einer Klage nur durchdringen, wenn sie nachweisen kann, dass sie dadurch unverhältnismässige Einbussen in der Nutzung ihres Anteils im Vergleich zu den anderen hat. Diese können nicht rein ästhetischer Natur sein, sondern müssen sich geldwert ausdrücken lassen. Das wird ihr bei einer Sichtschutzwand (die wie die Berliner Mauer ihren Garten gegen deine Belästigung schützt

@ Dyrsian: es gibt solche und solche. Mein Schwager hat einen, der eigentlich eher ein Freizeitgrundstück ist. Die greifen nur bei fortlaufender nächtlicher Ruhestörung, gewerblicher Nutzung und dauernder Wohnsitznahme ein, und es gibt eine schwarze Liste verbotener Pflanzen (Hasch, Riesenbärenklau und so weiter). Er ist ganz wohl da. Wenn du da natürlich 6 Tage die Woche 7 Stunden kreissägst, verleidet es den anderen dann einmal.