Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

wranger
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Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

#1

Beitrag von wranger » So 3. Jul 2016, 14:26

Moin,

kann ich ein Gewerbe im Bereich Gartendienstleistungen anmelden und mir z.B. ein Einachser kaufen um die MwSt zu sparen und um ihn abzusetzten.

Um den Kaufpreis wieder reinzubekommen, würde ich halt versuchen in der Umgebung Fräsarbeiten entsprechend anzubieten. Ob das angenommen wird, kein Ahnung.

Die "Große Steuererklärung" muss ich eh machen da eine Solaranlage vorhanden ist.

Kirschkernchen
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Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

#2

Beitrag von Kirschkernchen » So 3. Jul 2016, 15:28

Hallo Wranger.

Einfach beim Gewerbeamt ein entsprechendes Dienstleistungsgewerbe anmelden (ca. 30 Euro), gleiches dem Finanzamt mitteilen. Im Anmeldungs- und Folgejahr musst du dann elektronisch deine monatliche Vorsteueranmeldung abgeben (oder solltest du das für deine Solaranlage bereits machen müssen, um die neuen Ausgaben/Einnahmen/Vorsteuer/Ust) erweitern), das, in Verbindung mit der Einnahmen- Überschussrechnung... ist die größte bürokratische Mühe dabei. Und die Jahressteuererklärung.

Die Mehrwertsteuer für den Einachser bekommst du zurück, wenn er eindeutig für dein Gewerbe verwendet wird. Die Rechnungskopie will das Amt evtl. haben. „Absetzen“ im Sinne der Verrechnung der Ausgaben mit anderen steuerpflichtigen Einnahmen (im Zusammenhang mit der Jahreserklärung) ... ist bei einem Einachser, wie bei anderen größeren Anschaffungen, nur in Höhe der jährlichen Abschreibungen möglich. Die fiktiven Ausgaben werden also auf die steuerliche (fiktive) Lebensdauer verteilt. Wie hoch die ist, müsstest du mal nachgoogeln oder beim Finanzamt erfragen. Alle Betriebsstoffe/Reparaturen (die für das Gewerbe erforderlich sind) können auch „abgesetzt“ werden. Sollte sich herausstellen, dass du keine nennenswerten Einnahmen im Zusammenhang mit diesem Gewerbe erzielst, könnte das Amt allerdings auch nach Jahren diese Tätigkeit noch als „Liebhaberei“ deklarieren, dir also unterstellen, dass du von Anfang an nie Überschüsse damit erwirtschaften wolltest, wodurch alle steuerlichen Vorteile auch rückwirkend zurückgefordert werden. Das bitte beachten. Die gewerbliche Tätigkeit sollte also mit einer gewissen Gewinnerziehlungsabsicht (so heißt das tatsächlich) betrieben werden. (Die Einnahmen und Ausgaben der Solaranlage müssen übrigens vom Dienstleistungsbetrieb gesondert aufgelistet werden. Es müssen also 2 getrennte Rechnungen erfolgen und die Ausgaben müssen zugeordnet werden.)

Und...*räusper*...vielleicht ist es doch besser, die Überschrift ein bisschen "seriöser" zu machen. Wir wissen natürlich alle, dass du ne ehrliche Haut bist...aber finstere Gestalten könnten ja finstere Absichten wittern. :roll:

Kirschkernchen

wranger
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Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

#3

Beitrag von wranger » So 3. Jul 2016, 19:37

Ich wurde halt schon angesprochen ob ich nicht was mach kann, naja ohne Gewerbe :aeh:

Und wenn ich etwas neues kaufe (richtig gutes) das für 250h im Jahr ausgelegt ist, aber nur 30h benutzt wird, kann man sich schon mal die Frage stellen es nicht größer aufzuziehen.

wranger
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Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

#4

Beitrag von wranger » So 3. Jul 2016, 19:39

wranger hat geschrieben:Sollte sich herausstellen, dass du keine nennenswerten Einnahmen im Zusammenhang mit diesem Gewerbe erzielst, könnte das Amt allerdings auch nach Jahren diese Tätigkeit noch als „Liebhaberei“ deklarieren, dir also unterstellen, dass du von Anfang an nie Überschüsse damit erwirtschaften wolltest, wodurch alle steuerlichen Vorteile auch rückwirkend zurückgefordert werden. Das bitte beachten
Aha, damit kann ich etwas anfangen, danke. :kaffee:

centauri

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

#5

Beitrag von centauri » So 3. Jul 2016, 19:51

Blödsinn!
Du kaufst die Maschine über dieSolar- Firma weil du die Solarflächen ev. die Solarflächen vom Gras befreien musst.
Ah, die sind auf Dächer befestigt! Da kaufst du noch eine Kehrmaschine dazu.
Das Finanzamt intressierte es bisher nicht welche Maschinen ich gekauft habe.
Und da war so mancher Unsinn dabei. Aber ich hab auch so manchen Unsinn versucht. Aber die Maschinen waren da.
Nur beim Gewerbeamt würde ich es eintragen lassen das ich das machen möchte. Kostet ein paar Pfennige.

wranger
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Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

#6

Beitrag von wranger » So 3. Jul 2016, 21:05

centauri hat geschrieben:Nur beim Gewerbeamt würde ich es eintragen lassen das ich das machen möchte. Kostet ein paar Pfennige.
Also die gärtnerischen Dienstleistungen?

Kirschkernchen
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Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

#7

Beitrag von Kirschkernchen » So 3. Jul 2016, 22:18

Was genau ist Blödsinn, Centauri? Und was genau rauchst du gerade?

@ Wrangler.
Wenn du bereits Anfragen hast, wird das "so" vermutlich mehr bringen, als die andere Variante "um die Vorsteuer zurück zu bekommen".

Benutzer 2354 gelöscht

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

#8

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Mo 4. Jul 2016, 06:47

vorsteuer bekommst du ja auch nur wieder wenn du über 18.200 € umsetzt wegen Kleinunternehmer Regelung .Somit kann es schon Sinn machen das einfach so über die Solaranlagen mit anzumelden. Bei 2 Firmen kannst du dir auch selber Rechnungen schreiben :kaffee: . Sinnvoll können beide Varianten sein, müsste man mal einen Steuerberater fragen.

Manfred

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

#9

Beitrag von Manfred » Mo 4. Jul 2016, 07:06

Die Kleinunternehmer-Regelung ist eine Kann-Bestimmung. Die kann man beantragen, um den Bürokratieaufwand zu reduzieren.
Aber wenn zur Umsatzsteuer optiert wird, muss halt auch aus den Dienstleistungs-Einnahmen die Umsatzsteuer abgeführt werden.

centauri

Re: Gewerbeanmeldung für Gerätekauf

#10

Beitrag von centauri » Mo 4. Jul 2016, 07:49

Kirschkernchen hat geschrieben:Was genau ist Blödsinn, Centauri? Und was genau rauchst du gerade?

@ Wrangler.
Wenn du bereits Anfragen hast, wird das "so" vermutlich mehr bringen, als die andere Variante "um die Vorsteuer zurück zu bekommen".
Wieso sollte ich etwas rauchen? :pfeif:
Ganz einfach gesagt. Ich kaufe mir Heute einen Bagger weil ich einen Baggerbetrieb eröffne.
Dann funzt das irgendwie nicht weil ich die Lage und die Aufträge falsch eingeschätzt habe.
Das interessiert jetzt das Finanzamt wenig wenn ich dann in meinem Bagger sitze und Däumchen drehe. :eek:

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