MeinNameistHASE hat geschrieben:
Soweit ich das überblicken kann wird bei allen offiziellen Verkäufen/Abgaben von Wildfleisch eine Fleischbeschau durch das zuständige Veterinäramt durchgeführt. Dazu wird das Stück Wild mit einer Art Ohrmarke versehen.
Und was die Gefährung angeht: Stallanlagen müssen so abgesichert sein, dass das Nutztier nicht mit einem Wildtier in Kontakt kommt (Theorie). In der Praxis stehen bei manchen Betrieben die Tore tags und nachts sperrangelweit offen. Die Tore, Rollgitter etc. sind nur da, dass bei einer unangekündigten Kontrolle alles Nötige vorgezeigt werden kann.
Das ist nicht zutreffend. Jäger sind durch ihre Ausbildung kundige Personen, die das noch lebende Stück (entspricht Lebendbeschau) wie auch das erlegte Stück selbst auf bedenkliche Merkmale untersuchen.
Nur wenn bedenkliche Merkmale gefunden werden, ist eine amtliche Beschau notwendig.
Bei allesfressenden Tieren (Schwarzwild, Dachs, Fuchs etc. und Nutria) entnimmt der Jäger eine Trichinenprobe und lässt diese in einem entsprechenden Labor oder durch einen TA untersuchen.
In Regionen wo bei Schwarzwild eine Untersuchung auf Strahlenbelastung Pflicht ist, werden die Tierkörper mit Marken versehen, die eine sichere Zuordnung der Problem erlauben.
Die Probe wird ebenfalls durch den Jäger entnommen und dann bei zugelassenen Stellen untersucht.
Was das Abschotten von Ställen angeht: Das betrifft hauptsächlich Schweine und Geflügel und soll die im Stall gehalten Tiere, die in der Regel kaum Immunschutz haben, gegen das Eindringen von Krankheiten von außen und dem damit verbundenen wirtschaftlichen Schaden (langsameres Wachstum durch Krankheit, medizinische Kosten, bei schlimmen Krankheiten Verlust der Tiere) schützen.