Achtung! Langer Text Folgt!
ich entschuldige mich schonmal für die Länge
Auf einen Acker dürfen maximal 170kg Gesammt-Stickstoff pro Hektar und Jahr aus tierischen Düngern aufgebracht werden.
Tierische Dünger sind zum Beispiel Gülle, Mist und Geflügelkot.
Bei Rindermist ist da z.B. bei rund 3kg Mist pro Quadratmeter und Jahr Schluss.
Oder auch 5,3l Milchgülle.
Das reicht idr aber nicht um die Ackerkulturen bedarfsgerecht zu ernähren, deshalb wird (deutlich teurere) Mineraldünger gestreut.
Das (und damit den teuren Mineraldünger) konnte man bisher etwas umgehen, in den man mit Biogasgärresten gedüngt hat, da diese nicht als tierische Dünger gelten (außer anteilig, wenn Gülle mit vergoren wurde).
Das soll nun wegfallen.
Die Aktuelle Sperrfrist (Ausbringverbot von Düngemitteln mit "nennenswertem" Gehalt an Phosphor oder Stickstoff, als Gülle, Biogasgülle, Grflügelkot, Mineraldünger, ausgenommen ist aktuell noch Festmist)
gilt vom 1.November bis 1.Februar also der Vegetationsruhe.
Ausbringen darf man max. 80kgGesamtstickstoff, davon maximal 40kg Nitratstickstoff pro Hektar.
Die Sperrfrist soll nun verlängert werden und zwar von der Ernte der Hauptfrucht bis zum 1. Februar.
Das einzige was dann noch Gedüngt werden darf sind Zwischenfrüchte, Winterraps und Wintergerste.
Das aber auch nur noch mit 60kg grsammt N und davon max 30kg Nitrat-N.
Also nur noch 75% der jetzigen Menge und die war schon sehr (eher zu sehr) knapp bemessen.
Evtl. wird sie auch auf Festmist ausgeweitet, was völiger humbug wäre, denn in Mist ist keine nennenswerte Menge an sofort verfügbarem Stickstoff vorhanden.
Der Stickstoff muss aus dem Mist erst durch Mikroben freigesetzt werden, die arbeiten im Herbst und Winter nicht mehr, dadurch kann auch nix ausgeschwrmmt werden.
Die Nährstoffüberhänge sind die Mengen an Nährstoffen die dem Boden zugefügt worden sind, aber durch das Erntegut nicht nachweislich wieder abgefahren wurden.
Ein teil wird (unvermeidbar) ausgewaschen (N und K), ein Teil wird festgelegt (P und K) und ein Teil verflüchtigt sich in die Luft (N)
Der Großteil wird aber von den Bodenmikroben dazu verwendet die Ernterückstände abzubauen und in Humus zuverwandeln.
Wird nun der Überhang gekürzt, wird der Humus abgebaut und der Landwirt betreibt gesetzlich vorgeschrieben Raubbau an seiner wichtigsten Ressource.
Zusammen mit der verlängerten Sperrfrist wird der gekürze Überhang dafür sorgen, das die Strohrotte nach dem Getreidedrusch nur sehr schleppend (wenn überhaupt) in Gang kommt.
Das unverrottete Stroh diente Schadpilzen als "Sprungbrett" auf die Kulturpflanze wodurch eine gute, vollständige Strohrotte den PSM Einsatz senkt, denn der Infektionsdruck sinkt erheblich.
Welcher Kleinbetrieb mit 60-70ha (oder auch nur 30ha) kann es sich leisten, die Daten vom Güllefass oder Düngestreuer digital und automatisiert direkt an das Amt zu übermitteln?
Unter 120ha lohnt sich nicht mal ein GPS-System aufm Schlepper und das ist Günstiger als einGüllefass mit Nährstofferfassung (ohne senden an das Amt!).
Ein Viehhalter soll zukünftig Lagerkapazitäten für 9 Monate Vollbelegung vorhalten.
Für was??
Es wird im Frühjahr Gülle gefahren,es wird Frühsommer Gülle gefahren, es wird im Sommer Gülle gefahren, es wird im Herbst Gülle gefahren.
In den restlichen 3 Monaten würde dann gar nicht gesetzeskonform die Scheise loswerden.
Wer soll die Zusätzliche Güllegrube zahlen?
AgrarHeute.de hat geschrieben:Für Betriebsleiter soll die Wahrnehmung von Beratungsangeboten der zuständigen Behörden verpflichtend sein.
Zur Überwachung der Anwendung des Düngerechts soll die zuständige Behörde nicht nur vor Ort die Vorlage von Unterlagen verlangen können, sondern es soll eine Pflicht zur Übersendung durch den Anwender geben.
Ja nee der Landwirt vergisst nach ein-zwei Jahren alles wieder,
nur um dann Gebühren zahlen zu können.
Das wird m.M.n. der selbe Dreck wie mit dem Sachkundenachweis für PSM, jedes Jahr irgent eine neue Vorgabe, ein neues Formular, ein neues Kärtchen usw

Und auch ansinsten ist der Landwirt Strohdumm und weis nicht wie er Hektarmengen ausrechnet und Tabellen abliest.
warum muss es das Amt sofort wissen wenn Bauer Heinz im März auf seinen Weizen 200kg/ha KAS auf seine 3ha Weizen streut?
Bauer Heinz muss das eh aufs kg genau dokumentieren und das Amt erfährt es eh jetzt schon jedes Jahr.