Tom zieht um
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Re: Tom zieht um
So. Nun gerade noch annanaskirschen eingemacht. Und forher das letzte 3000literbeken im garten demontiert.
Morgen kaerchern wier es.
Bin nun echt muedee. Schlaft gut
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Sei gut cowboy
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Re: Tom zieht um
Alle Achtung wie du loslegst!
Viel Kraft weiterhin!!!
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Re: Tom zieht um
So ein kurzer Zwischenbericht.
Nach einigen Verhandlungen über den Kaufpreis und die Provision (immerhin ca. 4000 € eingespart)
liegt jetzt alles beim Notar!
Wenn jetzt alle schnell reagieren geht es ruckzuck.
Auf ein gutes gelingen
Nach einigen Verhandlungen über den Kaufpreis und die Provision (immerhin ca. 4000 € eingespart)

liegt jetzt alles beim Notar!
Wenn jetzt alle schnell reagieren geht es ruckzuck.

Auf ein gutes gelingen

Re: Tom zieht um
Da freu ich mich gleich mit
, wenn der Tom endlich sein eigen Land bekommt und werkeln kann nach seinem Belieben. 


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Re: Tom zieht um
Daumen drück, dass keiner blockiert und Tom noch vor Weihnachten den Haustürschlüssel bekommt



Viele Grüße, Christine mit J
Wait and see!
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Re: Tom zieht um
super das liest sich gut. muß tom da nicht schnell vor ort beim notar sein?
alles gute für die geschäfte
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Re: Tom zieht um
zur Not kann auch wer anders den Vertrags als Vertreter von Tom unterschreiben.
Der Vertreter braucht allerdings eine ntariell beglaubigte Vollmacht. So ne Vollmacht könnte ein deutscher Notar in Lörrach oder drum rum beglaubigen.
Bei einer Vollmacht vor nem französischen Notar brauchts wahrscheinlich eine amtliche deutsche Übersetzung.
Alterantiv wär vielleicht eine Vollmacht , beglaubigt in Deutsch von nem Schweizer Notar.
Es kann auch erstmal ein Vertreter ohne beglaubigte Urkunde beim Notar den Vertrag unterschreiben ,zur Not kann auch der Verkäufer als Vertreter von Tom auf der Verkäuferseite auftreten, Tom müsste dann allerdings das Handelns des vollmachtlosen Vertreters nachträglcih vom Notar genehmigen lassen > siehe oben
da woidler
Der Vertreter braucht allerdings eine ntariell beglaubigte Vollmacht. So ne Vollmacht könnte ein deutscher Notar in Lörrach oder drum rum beglaubigen.
Bei einer Vollmacht vor nem französischen Notar brauchts wahrscheinlich eine amtliche deutsche Übersetzung.
Alterantiv wär vielleicht eine Vollmacht , beglaubigt in Deutsch von nem Schweizer Notar.
Es kann auch erstmal ein Vertreter ohne beglaubigte Urkunde beim Notar den Vertrag unterschreiben ,zur Not kann auch der Verkäufer als Vertreter von Tom auf der Verkäuferseite auftreten, Tom müsste dann allerdings das Handelns des vollmachtlosen Vertreters nachträglcih vom Notar genehmigen lassen > siehe oben
da woidler
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Re: Tom zieht um
nein. der verkäufer kann nicht als vertreter für tom agieren. das wäre ein insichgeschäft und das ist nach 181 BGB verboten.woidler hat geschrieben: ,zur Not kann auch der Verkäufer als Vertreter von Tom auf der Verkäuferseite auftreten, Tom müsste dann allerdings das Handelns des vollmachtlosen Vertreters nachträglcih vom Notar genehmigen lassen > siehe oben
da woidler
beim rest bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich lese 925 BGB so, dass beide seiten persönlich anwesend sein müssen. bei höchstpersönlichen rechtsgeschäften kann man sich nicht vertreten lassen. ob ein immobilienerwerb dazugehört, weiß ich nicht genau.
edit:
hab nachgelesen, grds ist stellvertretung bei der auflassung zulässig.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.