Waldstilllegung führt zu Artenverlust

Rati
Beiträge: 5549
Registriert: Di 8. Mär 2011, 14:58
Wohnort: ein Sachse unter Niedersachsen

Re: Waldstilllegung führt zu Artenverlust

#71

Beitrag von Rati » Di 3. Mär 2015, 11:45

Manfred hat geschrieben:
arbeitet dein kurzzeitgedächtnis mangelhaft, oder was soll man aus diesem satz schließen?
Wo bitte findet sich in diesem Thread ein Argument für den Totalschutz?
Auch von dir kam da bisher sinngemäß nur: "Weil ich das so will"...
warum ist es denn so ein Horror für dich mal einfach ein paar Flächen sich selber zu überlassen Manfred.
Doch nicht etwa nur : "Weil ich (manfred) das so nicht will!" :roll:
Meine Güte Manfred, mach dich dich doch mal ein bisschen locker. :roll: :)

Grüße Rati
Was ist ist! Was nicht ist ist möglich!"
[Einstürzende Neubauten 1996]

Manfred

Re: Waldstilllegung führt zu Artenverlust

#72

Beitrag von Manfred » Di 3. Mär 2015, 11:48

Auch Rati hat kein Argument...
Also versucht er es mit persönlichen Angriffen und falschen Unterstellungen.

Rati
Beiträge: 5549
Registriert: Di 8. Mär 2011, 14:58
Wohnort: ein Sachse unter Niedersachsen

Re: Waldstilllegung führt zu Artenverlust

#73

Beitrag von Rati » Di 3. Mär 2015, 11:52

Der Rati sieht nur, genau wie du von deiner Warte wahrscheinlich auch, keinen Sinn darin alle schon gebrachten Argumente noch mal aufzuzählen.
Und der Rati würde nur ganz gern mal die Zorneswogen auf deiner Stirn glätten, sonst kann mensch nämlich gar nix erreichen. :)

Grüße Rati
Was ist ist! Was nicht ist ist möglich!"
[Einstürzende Neubauten 1996]

Benutzer 72 gelöscht

Re: Waldstilllegung führt zu Artenverlust

#74

Beitrag von Benutzer 72 gelöscht » Di 3. Mär 2015, 12:15

Manfred hat geschrieben:Rumpelstilzchen.
:duckundweg:
Manfred hat geschrieben:Aber du bist ja selbst Landeigentümer. Wieso hast du deine Fläche nicht unter Totalschutz gestellt, sondern gerodet?
********************
Manfred hat geschrieben:Ich gehe nach wie vor davon aus, dass ich mit meiner praktischen Arbeit im Naturschutz, großteils im Rahmen verschiedener Nutzungen, deutlich mehr erreiche, als die meisten Forderer hier im Thread.
?? (edit: ich hoffe sehr, es ist so! dann bist du nämlich ein großer Umweltschützer und darüber freu ich mich immer sehr, ehrlich jetzt - ich will da keinen "Wettbewerb")

Ich hoffe, du meinst damit nicht mich!
Das wäre nämlich ganz arg an der "Wahrheit" vorbei....
hast du dich auch verschuldet, in erster Linie, weil dir - hihi, ja, das war das gefühlsmäßig stärkste Argument bei uns - die Wildpflanzen auf dem Grundstück so gefallen haben, dass du nicht wolltest, dass es intensiver genutzt wird, womöglich noch mit Pestiziden und Co bearbeitet... ??
Ich hab jetzt ein paar Fotos rausgesucht, die ich einstellen könnte, aber das sind ja keine Argumente, ist nicht nötig, denke ich.
Bei uns leben viele viele Insekten und seit wir das Grundstück haben, haben sich sowohl Wildpflanzen als auch Insekten, Amphibien und Vögel stark vermehrt.
In erster Linie, weil der Vorbesitzer das Grundstück viel intensiver genutzt hatte, um sein bescheidenes Einkommen aufzubessern.
ist ja auch ein legitimes Argument!

Wir versuchen jetzt halt, soviel wie geht rauszuholen und trotzdem immer mehr Natur zu erhalten....

Bei uns schlafen die Fledermäuse in den alten Bäumen.

Wir greifen sehr schonend ein und ich wurde auch schon ausgelacht, dass es sooo nicht geht (wenn ich was ernten will), aber ein ganz unberührtes Stück Wald kann/will ich aus unserm Grundstück auch nicht machen - verlangt das jemand von dir persönlich??
Manfred hat geschrieben:alles vorhanden, ganz ohne Totalschutz.
Ja, diese Tiere und Pflanzen, andere nicht
Ich bin sehr sehr froh, dass sie bei dir leben dürfen!!
Manfred hat geschrieben:Wenn der eine oder andere mehr in der Praxis tun würde, statt seine Nachbarn zu gängeln, wäre mir das natürlich auch recht.
meine Worte ....

und jetzt muss ich doch noch ein Foto einstellen! :pft:

ist nicht unser Wäldchen, aber wir haben den Nachbarn nicht gegängelt deswegen.
müssen halt den Zaun immer wieder reparieren, wurscht

centauri

Re: Waldstilllegung führt zu Artenverlust

#75

Beitrag von centauri » Di 3. Mär 2015, 12:28

Jedem steht es frei ein Grundstück zu kaufen?
Seit wann ist den diese Regelung Manfred ?
Gibt ja immer noch ein Vorkaufsrecht einzelner Berufsgruppen!
Außerdem würde dann der Landbesitz mancher Landwirte nicht so groß sein.
Vielleicht wäre es auch besser gewesen statt Geld in Wiederaufforstungsprogramme zu stecken,
dafür Wald zu kaufen und den sich selbst zu über lassen.
Dann würde sich die Frage nach Argumenten erledigen.
Und man sollte sich auch vor Augen führen das ja jeder Bürger über Subventionen irgendwie mitbezahlt!

Also ein schlagendes Argument habe ich aber doch.
Weil wir es uns leisten können!

Manfred

Re: Waldstilllegung führt zu Artenverlust

#76

Beitrag von Manfred » Di 3. Mär 2015, 13:10

Es gibt kein wirkliches und direktes Vorkaufsrecht irgendeiner Berufsgruppe.
Zunächst mal gibt es die Vorkaufsrechte der Kommunen und der Naturschutzbehörden.
Diesem nachgeordnet ist das Vorkaufsrecht gemäß § 4 RSG Reichsiedlungsgesetz.
Wie dieses gehandhabt wird, ist Sache der Bundesländer. In der Regel haben die Bundesländer dieses Vorkaufsrecht einer Körperschaft des öffentlichen Rechts übertragen. In Bayern ist es die BBV LandSiedlung.
Außerdem gelten Mindestflächen ab denen dieses Recht greift. In Bayern gibt es für Wald gar keine Mindestgröße und für landwirtschaftliche Flächen gilt eine Mindestgröße von 2 ha.
Nur wenn diese Mindestgröße überschritten wird, die sonstigen Vorkaufsrechtinhaber von ihrem Recht keinen gebrauch machen und der Käufer nicht selbst Landwirt ist oder selbst auf dem Grundstück Landwirtschaft betreiben möchte, nur dann kann die BBF Landsiedlung zugreifen.
Für diesen Zugriff muss sie dann auch erst mal einen Landwirt finden, der das Grundstück haben will und der mindestens gleichviel wie der andere Käufer zahlt.

D.h.: Wald kann in Bayern jeder Privatmann in jeder Größe kaufen.
Landwirtschaftliche Flächen kann jeder Privatmann problemlos bis 2 ha Größe kaufen.
Über 2 ha muss der Privatmann mehr bieten als alle kaufwilligen Bauern, falls es überhaupt einen kaufwilligen Bauern gibt, der der BBV LandSiedlung bekannt ist.
D.h. faktisch kannst du als Privatmann auch jedes landwirtschaftliche Grundstück kaufen, solange du nur genug dafür bezahlst.

Benutzer 3991 gelöscht

Re: Waldstilllegung führt zu Artenverlust

#77

Beitrag von Benutzer 3991 gelöscht » Di 3. Mär 2015, 13:43

Ich glaub, Manfred will die Waldnutzung als etwas eh Positives im Sinne von Naturschutz darstellen. Was die Pflanzenvielfalt betrifft, wird das schon stimmen. Defizite scheint es bei Nistmöglichkeiten zu geben
http://www.naturkundescheibbs.at/dwl/To ... ng2005.pdf

Trotzdem wär ich dafür, wenigstens an eh nicht gut zugänglichen Stellen, den Wald sich selbst und seinen Bewohnern zu lassen. Und bei meinen Pilzplätzen bin ich auch recht froh, wenn alles bleibt wies ist, so finster kanns da gar ned sein. :mrgreen:

Benutzeravatar
emil17
Beiträge: 11096
Registriert: Di 21. Sep 2010, 08:07
Wohnort: In der Schweiz da, wo die Berge am höchsten sind

Re: Waldstilllegung führt zu Artenverlust

#78

Beitrag von emil17 » Di 3. Mär 2015, 14:14

Ich kann schon erklären warum ich einen Teil meiner Fläche gerodet habe:
Weil es verbuschtes ehemaliges Ackerland in Terrassen war, weil die Fläche klein ist und in einer grossen Zone traditioneller Kulturlandschaft eingebettet ist, wo "Urwald" keinen Sinn macht, weil ich Eigentümer bin, weil ich eine blumenreiche Magerwiese will und weil es mir Spass macht.

Besässe ich eine Urwaldfläche, würde ich die nicht anrühren. Es gibt ja auch Dinge, die sich nicht in Geld messen lassen.

Aber darum geht es in dieser Diskussion nicht.
Für mich ist "unberührte", d.h. unbewirtschaftete Natur ein Kulturgut, und deshalb macht es mich wütend, wenn andere dem nicht nur jeden Sinn absprechen, sondern gar von einem Schaden reden und Naturschutz auch gleich abschaffen wollen. Der Hinweis auf die Verfassungsverankerung des Naturschutzes soll zeigen, dass ich damit nicht allein bin.

Du zitierst die negativen Folgen von Totalschutzgebieten.
Dass der Sägereiverband unbewirtschafteten Wald nicht sinnvoll findet, erstaunt ja nicht wirklich?
Ganze 3.6% der Fläche der BRD sind als Naturschutzgebiete ausgewiesen (Wiki).
Auf mehr als 96% der Landesfläche darf man also wirtschaften, ohne dass dem Naturschutz irgend eine Priorität zukäme. Reicht das nicht?

Von den 3.6% geschützter Fläche ist nicht alles Wald und nicht jeder Wald, der in einem NSG ist, ist gänzlich unbwirtschaftet. Wie viel der gänzlich unbewirtschafteten Waldflächen in NSGs steil sind oder aus sonstigen Gründen gar nicht rentabel nutzbar wären, weiss ich nicht. Eine Ausweitung der nutzbaren Waldfläche um das Wenige, was im NSG steht und rentabel nutzbar wäre, aber es jetzt nicht ist, würde an der Situation der Waldwirtschaft NICHTS ändern. Wenn du nur den Baum siehst, den du nicht absägen darfst, verstehst du das natürlich nicht.

Du redest vom Schaden, den ungenutzte Wälder in NSGs darstellen. Den gibt es nicht.
Dieser Ansicht ist nicht einmal die deutsche Forst- und Holzwirtschaft. Gemäss ihren eigenen Angaben bewirtschaften sie 11.1 Mio. ha oder 31% der Landesfläche. Vom Jahreszuwachs von geschätzten 95 Mio. m3 Zuwachs werden nur 48 Mio m3 eingeschlagen. Weitere 15 Mio m3 pro Jahr sind nicht nutzbar, vermutlich sind da Schutzwälder, unzugängliche oder unerschlossene Flächen und eben NSG-Wälder mit drin.
Mehr als 1/3 des nutzbaren Zuwachses von 80 Mio. m3 im deutschen Wald, nämlich 32 Mio. m3 pro Jahr, wird derzeit gar nicht geerntet. Und da sollen die paar NSG-Flächen irgendwas bewirken?

Ausserdem sollte man die positiven Aspekte auf den Tourismus, den NSGs haben, dem "Schaden" gegenrechnen, den sie verursachen. Die befinden sich oft in strukturschwachen Regionen.

Gruss von emil, dem Rumpelstilzchen
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Benutzeravatar
kraut_ruebe
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 10832
Registriert: Di 3. Aug 2010, 09:48
Wohnort: Klimazone 7b - pannonisches Klima

Re: Waldstilllegung führt zu Artenverlust

#79

Beitrag von kraut_ruebe » Di 3. Mär 2015, 14:58

emil17 hat geschrieben:
Von Gesetzes wegen [...]

Ich nehme an, das sei in Österreich auch so, denn das ist die einzig vernünftige Regelung. Wälder sind keine Parks, wo der Waldeigentümer die Rolle der Stadtgärtnerei zu spielen hat! Und Bäume wachsen lassen ist nun mal keine Handlung, die auf Waldflächen Haftung bedingen könnte.
mag sein dass das bei euch so ist. bei uns ist das bundesländersache, und jedes bundesland hat sich das gänzlich anders, nach seinen jeweiligen bedürfnissen, geregelt. die tiroler bergwelt wird vermutlich keine waldpflege verlangen (dafür müssen deren almen wieder x und y erfüllen), wir im überall zugänglichen hügelgebiet haben halt die aufgabe, die touristen auf den rad-, wald- und wanderwegen und den golfplätzen mittendrin nicht zu erschlagen. wer sich nicht kümmern will, kann eines der vielen forstpflegeunternehmen beauftragen oder muss auch gar keinen eigenen wald haben, die zeiten wo zu jedem hof automatisch 6 ar wald gehört hatten sind schon lang vorbei.

dazu gilt 'bäume wachsen lassen' bei uns als aktivum, deswegen sind brach- und wiesenflächen mit eigenen regelungen belegt, damit das nicht passieren kann. wer mehr als 2000 qm wald oder wiese kauft, hat vor der grundverkehrskommission zufriedenstellend zu erklären, dass und wie er das einhalten der landesvorschriften bewerkstelligen wird. wem das zu parkähnlich ist, der muss anderswo hin.
There's a crack in everything. That's how the light gets in.

Benutzeravatar
emil17
Beiträge: 11096
Registriert: Di 21. Sep 2010, 08:07
Wohnort: In der Schweiz da, wo die Berge am höchsten sind

Re: Waldstilllegung führt zu Artenverlust

#80

Beitrag von emil17 » Di 3. Mär 2015, 15:44

In Deutschland wird das durch Art. 59 und 60 des Bundesnaturschutzgesetzes, in der Schweiz durch Art. 699 ZGB geregelt.
BNatSchGes:
§ 59 Betreten der freien Landschaft
(1) Das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zweck der Erholung ist allen gestattet (allgemeiner Grundsatz).

§ 60 Haftung
Das Betreten der freien Landschaft erfolgt auf eigene Gefahr. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.

ZGB (die Schweizer Variante): Art. 699 ZGB
1 Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.

Streit gibts darüber, ob Freizeittätigkeiten wie Orientierungsläufe, Downhill-Biking, Baumklettern, Variantenskifahren, Campieren und das häufige Versäubernlassen von Hunden noch toleriert werden müssen. Oft einigen sich die Interessenverbände - z.B. Klettervereine mit Naturschutz - nachdem im Gespräch der jeweils anderen Partei die Eigeninteressen begreiflich gemacht worden und die der anderen verstanden worden sind. Bei Höhlenforscherklubs gehört es inzwischen zum Ehrenkodex, dass Fledermaushöhlen zu gewissen Zeiten nicht betreten werden.
Das kann auch mit Behörden und Landwirten so funktionieren: Die Behörden sind an Gesetze und Verordnungen gebunden, die sie nicht selbst erlassen haben, und der Landwirt ist nicht frei in der Nutzung seines Grundstückes. Natürlich gibt es Beamte, die von Landwirtschaft nichts verstehen, und Landwirte, die einen Aufstand machen, wenn ihnen etwas verboten wird, was sie freiwillg gar nie hätten machen wollen.

Das mag verständlich machen, warum ich meine Flächen nicht dem Naturschutz unterstelle: Das kantonale Amt ist unterbesetzt. Da ich kein Erwerbslandwirt bin, habe ich sowieso nichts finanzielles zu erwarten. Die Gemeindebehörden verstehen nichts davon und interessieren sich nur von Amtes wegen dafür (also eigentlich eben nicht), und weil es sich um Brachland handelt, habe ich auch keinem Bauern etwas weggenommen.

In den Waldgesetzen wird von einer dreifachen Funktion des Waldes ausgegangen, nämlich Schutz, Nutzen und Erholung. Welche Waldfunktion wie zu gewichten ist, wird von den Behörden festgelegt und in einem verbindlichen Nutzungsplan (so wie jede andere Zonenregelung, also etwa ein Bebeauungsplan im Baugebiet oder eine Gewässerschutzzone) nach Vernehmlassung (Anhörung der Betroffenen) beschrieben. Da Naturschutz auch eine Schutzfunktion ist, die in begründeten Fällen andere Nutzungen überwiegt (in der BRD tut sie das auf 96% der Flächen NICHT, wie schon gesagt), kann also von Behördenwillkür keine Rede sein.
Eine Einschränkung einer Nutzung wegen einer übergeordneten Waldfunktion (z.B. Betretverbot im Auerwildschutzgebiet in der Balz- und Brutzeit oder Holzschlagverbot im Gebirgsschutzwald) ist deshalb keine Enteignung, denn die Eigentumsfreiheit kann nur im Rahmen der Flächenwidmung ausgeübt werden.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Antworten

Zurück zu „Sonstige Gehölze und Forstwirtschaft“