Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Einzäunen ist nicht gleich befrieden. Der Jäger darf da schon noch rein.
Was für ein Zaun ist denn um euer Wäldchen?
Evtl. wurde er mal gegen das Wild gebaut oder gegen Vermüllung.
Oder ist eine Altlast drunter? Säureharz oder sowas. Aber das hätte man euch ja sagen müssen.
Was für ein Zaun ist denn um euer Wäldchen?
Evtl. wurde er mal gegen das Wild gebaut oder gegen Vermüllung.
Oder ist eine Altlast drunter? Säureharz oder sowas. Aber das hätte man euch ja sagen müssen.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Jagen ist Geil !
Das Essen danach auch 


Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
hallo!
(bei wiki bin ich nicht schlau geworden)
Es ist ein Maschendrahtzaun und das Tor war/ist mit einem Vorhängeschloss versperrt - kann mir nicht vorstellen, dass da jemand einfach so rein darf.
Wahrscheinlich ist der Zaun gemacht worden, öh... um die Weihnachtsbäume vor Diebstahl zu schützen?
Es ist nämlich eine rausgewachsene Weihnachtsbaumplantage und daneben ein Robinienwäldchen (der ursprüngliche Besitzer hatte Bienen) - bei denen hilft der Zaun aber nix!
Die fremden Bienen stehlen ungeniert unseren Nektar
Ich bin nicht unglücklich über den Zaun... will dort einen "eßbaren Wald" anlegen, es kommen natürlich wegen dem Zaun auch erst mal keine jagdbaren Tiere rein - von dem her macht es wenig Sinn, wenn ein Jäger auf meinen Grund will.
Wobei ich jetzt .... Jagd passt doch zu Permakultur? oder nicht? wieso nicht? ist es "menschlicher" in Gefangenschaft gehaltene Nutztiere zu schlachten?
Dürfte ich ein Reh, das sich auf meinem eigenen Grund befindet, erschießen und verzehren?
Da gibt es sicher Gesetze, die das verbieten... oder?
liebe Grüße!
Was ist denn da der Unterschied?Manfred hat geschrieben:Einzäunen ist nicht gleich befrieden. Der Jäger darf da schon noch rein.
(bei wiki bin ich nicht schlau geworden)

Es ist ein Maschendrahtzaun und das Tor war/ist mit einem Vorhängeschloss versperrt - kann mir nicht vorstellen, dass da jemand einfach so rein darf.
Wahrscheinlich ist der Zaun gemacht worden, öh... um die Weihnachtsbäume vor Diebstahl zu schützen?
Es ist nämlich eine rausgewachsene Weihnachtsbaumplantage und daneben ein Robinienwäldchen (der ursprüngliche Besitzer hatte Bienen) - bei denen hilft der Zaun aber nix!
Die fremden Bienen stehlen ungeniert unseren Nektar

Ich bin nicht unglücklich über den Zaun... will dort einen "eßbaren Wald" anlegen, es kommen natürlich wegen dem Zaun auch erst mal keine jagdbaren Tiere rein - von dem her macht es wenig Sinn, wenn ein Jäger auf meinen Grund will.
Wobei ich jetzt .... Jagd passt doch zu Permakultur? oder nicht? wieso nicht? ist es "menschlicher" in Gefangenschaft gehaltene Nutztiere zu schlachten?
Dürfte ich ein Reh, das sich auf meinem eigenen Grund befindet, erschießen und verzehren?
Da gibt es sicher Gesetze, die das verbieten... oder?
liebe Grüße!
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- Registriert: Mi 11. Aug 2010, 13:12
- Wohnort: achtern Berge UND hinterm Kanal, Klimazone 7b
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
@ manfred
Danke.
Gruß, Bärbel
Danke.
Gruß, Bärbel
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Der Status "befriedeter Bezirk" im Sinne des Jagdrechts hat mit dem Zaun erst mal wenig zu tun.
Der Status wird von der unteren Jagdbehörde auf Basis von Gesetzen festgelegt.
Befriedet sind z.B. Hausgärten etc.
Du kannst einen Antrag auf Einstufung als "befriedeter Bezirk" stellen. Wenn du einen wilddichten Zaun und einen guten Grund hast (Gehegewildhaltung könnte evtl. funktionieren, kenne die rechtlichen Grundlagen nicht), könnt es evtl. klappen.
Bis dahin darf der Jäger auf den umzäuntes Grundstück und dort auch jagen. Nur kaputt machen darf er halt nichts.
Und den Neubau eines Wilddichten Zaunes wirst du im Außenbereich auch nur genehmigt bekmmen, wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb hast und der Zaun für das Vorhaben (Sonderkulturen, Gehegewild) nötig ist.
Der Status wird von der unteren Jagdbehörde auf Basis von Gesetzen festgelegt.
Befriedet sind z.B. Hausgärten etc.
Du kannst einen Antrag auf Einstufung als "befriedeter Bezirk" stellen. Wenn du einen wilddichten Zaun und einen guten Grund hast (Gehegewildhaltung könnte evtl. funktionieren, kenne die rechtlichen Grundlagen nicht), könnt es evtl. klappen.
Bis dahin darf der Jäger auf den umzäuntes Grundstück und dort auch jagen. Nur kaputt machen darf er halt nichts.
Und den Neubau eines Wilddichten Zaunes wirst du im Außenbereich auch nur genehmigt bekmmen, wenn du einen landwirtschaftlichen Betrieb hast und der Zaun für das Vorhaben (Sonderkulturen, Gehegewild) nötig ist.
- emil17
- Beiträge: 11096
- Registriert: Di 21. Sep 2010, 08:07
- Wohnort: In der Schweiz da, wo die Berge am höchsten sind
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Wenn es keine Grossraubtiere mehr gibt, welche die Wilddichte regulieren, und wenn die Populationen wegen der Landnutzung viel zu hoch sind (wie gross wäre die Dauergrünlandfläche in Mitteleuropa ohne Menschen?) wird man wohl oder übel jagen müssen.
Da es unter den Jägern viele gibt, welche die Gegend gut kennen und persönlich interessante Menschen sind, sollte man sich die nicht unbedingt zu Feinden machen.
Die lokalen Revierjäger sind nicht die gleiche Sorte Mensch wie die reichen Hobbyjäger auf Trophäensuche.
Wenn man Land hat, sollte man in der Genossenschaft bleiben, schon weil man dann die Leute kennt, die entscheiden. Schliesslich organisiert die Genossenschaft eine gesetzlich zulässige Nebennutzung des eigenen Besitzes. Mitglied der Jagdgenossenschaft sein bedeutet nicht "ich will die Jagd fördern" sondern "es ist mir nicht egal, wie mein Grundstück bejagt wird". Austreten bedeutet nicht "ich bin dagegen" sondern "es ist mir wurscht".
Dass der Grundbesitz nicht alle Rechte an dem Stück Erdoberfläche beinhaltet, sollte einem schon klar sein.
Wenn Bodenschätze gefunden werden, oder wenn "höhere Planungsinteressen" anstehen, ist man ganz schnell weg von seinem Grund.
Auch kann man sich leider nicht dagegen verwehren, von Flugzeugen und Freizeitapparillos aller Art (Ballone, Gleitschirmflieger usw.) überflogen zu werden.
In der Schweiz ist es übrigens nicht möglich, als Besitzer von offenem Land anderen den Zutritt zu verbieten. (Art 699 ZGB:)
"Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.
Über das Betreten fremden Eigentums zur Ausübung von Jagd und Fischerei kann das kantonale Recht nähere Vorschriften aufstellen."
Man darf also in der Schweiz nicht wie in den USA einen Zaun oder ein Schild 'no trespassing' aufstellen. Man muss sich jedoch das Befahren nicht gefallen lassen. Man bekommt eine (befristete) Zaunbewilligung, wenn man einen Grund hat, z.B. die Anlage eines Obstgartens oder eine Aufforstung mit empfindlichen Arten.
Da ich Wald besitze, der so viel Wild hat, dass die Tiere entscheiden, was wächst, verstehe ich die Jagdproblematik aus Sicht der Landbesitzer sehr gut. Wenn ich sehe, was die Viecher alles ruiniert haben, bekomme ich Lust auf einen Braten; wenn ich dann aber in der Abendsonne ein paar der Übeltäter friedlich grasen sehe, nicht mehr.
Da es unter den Jägern viele gibt, welche die Gegend gut kennen und persönlich interessante Menschen sind, sollte man sich die nicht unbedingt zu Feinden machen.
Die lokalen Revierjäger sind nicht die gleiche Sorte Mensch wie die reichen Hobbyjäger auf Trophäensuche.
Wenn man Land hat, sollte man in der Genossenschaft bleiben, schon weil man dann die Leute kennt, die entscheiden. Schliesslich organisiert die Genossenschaft eine gesetzlich zulässige Nebennutzung des eigenen Besitzes. Mitglied der Jagdgenossenschaft sein bedeutet nicht "ich will die Jagd fördern" sondern "es ist mir nicht egal, wie mein Grundstück bejagt wird". Austreten bedeutet nicht "ich bin dagegen" sondern "es ist mir wurscht".
Dass der Grundbesitz nicht alle Rechte an dem Stück Erdoberfläche beinhaltet, sollte einem schon klar sein.
Wenn Bodenschätze gefunden werden, oder wenn "höhere Planungsinteressen" anstehen, ist man ganz schnell weg von seinem Grund.
Auch kann man sich leider nicht dagegen verwehren, von Flugzeugen und Freizeitapparillos aller Art (Ballone, Gleitschirmflieger usw.) überflogen zu werden.
In der Schweiz ist es übrigens nicht möglich, als Besitzer von offenem Land anderen den Zutritt zu verbieten. (Art 699 ZGB:)
"Das Betreten von Wald und Weide und die Aneignung wildwachsender Beeren, Pilze u. dgl. sind in ortsüblichem Umfange jedermann gestattet, soweit nicht im Interesse der Kulturen seitens der zuständigen Behörde einzelne bestimmt umgrenzte Verbote erlassen werden.
Über das Betreten fremden Eigentums zur Ausübung von Jagd und Fischerei kann das kantonale Recht nähere Vorschriften aufstellen."
Man darf also in der Schweiz nicht wie in den USA einen Zaun oder ein Schild 'no trespassing' aufstellen. Man muss sich jedoch das Befahren nicht gefallen lassen. Man bekommt eine (befristete) Zaunbewilligung, wenn man einen Grund hat, z.B. die Anlage eines Obstgartens oder eine Aufforstung mit empfindlichen Arten.
Da ich Wald besitze, der so viel Wild hat, dass die Tiere entscheiden, was wächst, verstehe ich die Jagdproblematik aus Sicht der Landbesitzer sehr gut. Wenn ich sehe, was die Viecher alles ruiniert haben, bekomme ich Lust auf einen Braten; wenn ich dann aber in der Abendsonne ein paar der Übeltäter friedlich grasen sehe, nicht mehr.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
wir hatten am bauernhaus eingezäunte pferdeweiden. die durften von den jagdpächtern nicht betreten werden.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
@Manfred: Kann es sein, dass die rechtliche Situation in Ö eine andere ist? Immerhin ist Ina aus Wien.
lg
Winnie07
Winnie07
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
@Winnie: Ja. Das vergesse ich immer wieder. Ich bezog mich auf D. Zu Austria kann ich nix sagen.
@Identitätslos:
Einzelne Grundstücke lassen sich halt im Jagdbetrieb schlecht ausnehmen. Selbst wenn es gelingt, die Grundstücksgrenzen so zu markieren, dass die Jäger inkl. Jagdgäste etc. wissen, wie sie dran sind:
Was ist mit einem angeschossenen Tier, dass auf den Grundstück läuft? Da darf der Jäger ohne entsprechende Vereinbarung dann nicht drauf und das leidet unnötig, bis Polizei oder sonstwer das geregelt haben.
Und Hunde lassen sich in ihrer Arbeit (Stöbern, Nachsuche, etc.) auch nicht so lenken, dass sie einzelne Grundstücke nicht überjagen.
Und Wild ist nicht blöd und erkennt dein Grundstück schnell als sicher. Da gibt es jetzt schon erhebliche Probleme, wenn die grenze zwischen zwei Jagdrevieren die vom Feld zum Wald ist. Der eine schon im Wald die Sauen, weil sie bei ihm keinen Schaden machen. Und der Feldjäger nebenan verzweifelt, weil die Sauen nur bei finsterer Nacht aus dem Wald kommen, wenn er nicht jagen kann, und dem Feld Schaden anrichten, für den der Feldjäger geradestehen muss. Alle paar hundert Meter mitten in den Revieren solche Wildsauverstecke... vielen Dank.
Für Arten mit großen Revieren oder gar Fernzugverhalten, wie Rotwild, müssen sich die Reviere eh schon großflächig zu Hegegemeinschaften zusammenschließen, weil ein einzelnes Jagdrevier solche Arten niemals sinnvoll managen kann. Und diesen Flickenteppich noch umständlicher machen?
Das Eigentum verplichtet, steht schon im Grundgesetzt. Und im Falle des Jagdrechts verplichtet das Grundeigentum halt dazu, Schäden für andere abzuwenden und eine ordentliche Hege und Bewirtschaftung der Wildbestände flächenübergreifend zuzulassen.
Und als Entschädigung dafür bekommt der Grundeigentümer in D einen Anteil aus den Jagdpachteinnahmen. Wohl eines der Kriterien, an denen die Richter die Unterschiede zwischen D und Luxemburg festgemacht haben.
In D entscheiden die Eigentümer auch demokratisch, an wen das Revier verpachtet wird. Und damit, wie es bewirtschaftet wird. In Luxemburg müssen die Jagdreviere meistbietend versteigert werden.
@Identitätslos:
Einzelne Grundstücke lassen sich halt im Jagdbetrieb schlecht ausnehmen. Selbst wenn es gelingt, die Grundstücksgrenzen so zu markieren, dass die Jäger inkl. Jagdgäste etc. wissen, wie sie dran sind:
Was ist mit einem angeschossenen Tier, dass auf den Grundstück läuft? Da darf der Jäger ohne entsprechende Vereinbarung dann nicht drauf und das leidet unnötig, bis Polizei oder sonstwer das geregelt haben.
Und Hunde lassen sich in ihrer Arbeit (Stöbern, Nachsuche, etc.) auch nicht so lenken, dass sie einzelne Grundstücke nicht überjagen.
Und Wild ist nicht blöd und erkennt dein Grundstück schnell als sicher. Da gibt es jetzt schon erhebliche Probleme, wenn die grenze zwischen zwei Jagdrevieren die vom Feld zum Wald ist. Der eine schon im Wald die Sauen, weil sie bei ihm keinen Schaden machen. Und der Feldjäger nebenan verzweifelt, weil die Sauen nur bei finsterer Nacht aus dem Wald kommen, wenn er nicht jagen kann, und dem Feld Schaden anrichten, für den der Feldjäger geradestehen muss. Alle paar hundert Meter mitten in den Revieren solche Wildsauverstecke... vielen Dank.
Für Arten mit großen Revieren oder gar Fernzugverhalten, wie Rotwild, müssen sich die Reviere eh schon großflächig zu Hegegemeinschaften zusammenschließen, weil ein einzelnes Jagdrevier solche Arten niemals sinnvoll managen kann. Und diesen Flickenteppich noch umständlicher machen?
Das Eigentum verplichtet, steht schon im Grundgesetzt. Und im Falle des Jagdrechts verplichtet das Grundeigentum halt dazu, Schäden für andere abzuwenden und eine ordentliche Hege und Bewirtschaftung der Wildbestände flächenübergreifend zuzulassen.
Und als Entschädigung dafür bekommt der Grundeigentümer in D einen Anteil aus den Jagdpachteinnahmen. Wohl eines der Kriterien, an denen die Richter die Unterschiede zwischen D und Luxemburg festgemacht haben.
In D entscheiden die Eigentümer auch demokratisch, an wen das Revier verpachtet wird. Und damit, wie es bewirtschaftet wird. In Luxemburg müssen die Jagdreviere meistbietend versteigert werden.
Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft
Nachtrag:
Ich hab auch keine Lust drauf, dass meine Grundstücke mit Wasserschutzgebieten, Gasleitungen und Stromleitungen belastet sind. Aber da komm ich auch nicht drum rum. Eigentum verpflichtet und das Interesse der Öffentlichkeit geht vor. Deshalb baut keiner seine Hochspannungsfernleitung um meine 1,5 ha Wald außenrum. Und das Wasserschutzgebiet nimmt auch keine Rücksicht darauf, dass da vorher Bauerwartungsland für 6 Bauplätze war. Dagegen nimmt sich die "Zwangsbejagung" doch sehr milde aus.
Wir haben insgesamt 3 Hochspannungsleitungen und eine Gasleitung und mehrere ha Wasserschutzgebiet zu ertragen.
Unter der einen Leitung wurden letztes Jahr auf knapp 100 m Breite alle Bäume am Bach an der Grundstücksgrenze gefällt und in einem Waldstück ca. 50 Fichten mit 25 cm Durchmesser aufwärts. Alles für den lieben Strom.
Und Straßen, Naturschutz- und FFH-Gebiete und weiß der Teufel noch was, werden auch einfach über die Köpfe der Eigentümer weggeplant.
Ich hab auch keine Lust drauf, dass meine Grundstücke mit Wasserschutzgebieten, Gasleitungen und Stromleitungen belastet sind. Aber da komm ich auch nicht drum rum. Eigentum verpflichtet und das Interesse der Öffentlichkeit geht vor. Deshalb baut keiner seine Hochspannungsfernleitung um meine 1,5 ha Wald außenrum. Und das Wasserschutzgebiet nimmt auch keine Rücksicht darauf, dass da vorher Bauerwartungsland für 6 Bauplätze war. Dagegen nimmt sich die "Zwangsbejagung" doch sehr milde aus.
Wir haben insgesamt 3 Hochspannungsleitungen und eine Gasleitung und mehrere ha Wasserschutzgebiet zu ertragen.
Unter der einen Leitung wurden letztes Jahr auf knapp 100 m Breite alle Bäume am Bach an der Grundstücksgrenze gefällt und in einem Waldstück ca. 50 Fichten mit 25 cm Durchmesser aufwärts. Alles für den lieben Strom.
Und Straßen, Naturschutz- und FFH-Gebiete und weiß der Teufel noch was, werden auch einfach über die Köpfe der Eigentümer weggeplant.