"Er fuhr Ford und kam nie wieder!"

Mit der Anerkennung als automobiles Kulturgut, umgangssprachlich H-Kennzeichen, kannst du alle halbe Jahre eine Sondergenehmigung, gilt dann für ein halbes Jahr, beantragen daß du mit dem Fahrzeug in die Umweltzone darfst.Sonnenstrahl hat geschrieben:…und den Umweltzonen mal erklören? …
Wo findet man da Infos drüber? Mein Wissensstand bisher war, daß man mit H-Kennzeichen in Umweltzonen darf. Daß da Unterschiede gemacht und zusätzliche Anträge gestellt werden müssen, habe ich nirgends gefunden.Narrenkoenig hat geschrieben:Mit der Anerkennung als automobiles Kulturgut, umgangssprachlich H-Kennzeichen, kannst du alle halbe Jahre eine Sondergenehmigung, gilt dann für ein halbes Jahr, beantragen daß du mit dem Fahrzeug in die Umweltzone darfst.Sonnenstrahl hat geschrieben:…und den Umweltzonen mal erklören? …
Das gilt aber dann nur für diese eine Zone, Nachbarstadt braucht eigene Sondergenehmigung.
Grüße
Robert
Andeutungsweise laß ich was, dass einige Städte über Sonderregelungen nachdenken. Konkretes hab ich nicht gefunden.Oldtimer gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 (sog. "H"-Kennzeichen) oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ("07"-Kennzeichen) führen, sind vom Fahrverbot in Umweltzonen ausgenommen.