Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
@Zacharias: Ich wüsste aus nicht aus dem Stegreif, wo etwas über die Größe von Unterständen für Ziegen steht.
Nur ein Tipp: Das Wort Stall würde ich an deiner Stelle nicht in den Mund nehmen. Immer nur "Umterstand zum vorübergehenden Schutz der Tiere".
Ich würde auch die Tierhaltungsverordnungen, Merkblätter der TVT etc. abklappern, ob da irgendwas steht.
Du schreibst, dass du 2 qm einhalten muss. Dann müsstest du doch auch wissen, wer dir das wo vorschreibt?
Mir kommt das sehr viel vor. Das könnten evt. Angaben aus dem Stallbaubereich sein? Aber Ställe sind für den ständigen Aufenthalt. An Unterstände werden geringere Ansprüche gestellt. Die Tiere haben ja Auslauf.
Nur ein Tipp: Das Wort Stall würde ich an deiner Stelle nicht in den Mund nehmen. Immer nur "Umterstand zum vorübergehenden Schutz der Tiere".
Ich würde auch die Tierhaltungsverordnungen, Merkblätter der TVT etc. abklappern, ob da irgendwas steht.
Du schreibst, dass du 2 qm einhalten muss. Dann müsstest du doch auch wissen, wer dir das wo vorschreibt?
Mir kommt das sehr viel vor. Das könnten evt. Angaben aus dem Stallbaubereich sein? Aber Ställe sind für den ständigen Aufenthalt. An Unterstände werden geringere Ansprüche gestellt. Die Tiere haben ja Auslauf.
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Nachtrag: Noch ein möglicher Kompromiss: Unterstand an 3 Seiten durch Hecke verblenden.
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Vielleicht weiß auch die Landwirtschaftskammer Rat und kann Fälle nennen, bei denen ein Unterstand erlaubt wurde. Beim Gespräch mit den Beamten ist es gut, wenn du nicht allein bist und jemand dabei hast, der sich damit auskennt. Einen vom Ziegenverein oder landw. Berater.
liebe Grüße
Derk-Jan
liebe Grüße
Derk-Jan
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Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
nur eingeschränkt ...fuxi hat geschrieben:http://www.gesetze-im-internet.de ist bei sowas hilfreich.
dort findest Du
Baurecht ist aber weitgehend Landessache ...nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht
(und vielleicht gibt es auch noch irgendwelche spezifischen Verordnungen von der Ausweisung genau dieses Landschaftsschutzgebietes???)
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
http://www.tierschutz-tvt.de/merkblaetter.html
Dann 1. Nutztiere
Dann vorletztes Merkblatt: Ziegen, Ziegenhaltung
Dort steht in Kapitel 9.2 auch die Empfehlung von 2 Quadratmeter für den Unterstand.
Ist zwar nur eine Tierschutzempfehlung und keine staatliche Vorschrift, aber immerhin.
Dann 1. Nutztiere
Dann vorletztes Merkblatt: Ziegen, Ziegenhaltung
Dort steht in Kapitel 9.2 auch die Empfehlung von 2 Quadratmeter für den Unterstand.
Ist zwar nur eine Tierschutzempfehlung und keine staatliche Vorschrift, aber immerhin.
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/
Darin finden sich keine konkreten Angaben zu Schafen und Ziegen, aber immerin in §3:
"(2) Haltungseinrichtungen müssen
...
3.so ausgestattet sein, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird und die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden."
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/
Darin finden sich keine konkreten Angaben zu Schafen und Ziegen, aber immerin in §3:
"(2) Haltungseinrichtungen müssen
...
3.so ausgestattet sein, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird und die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten werden."
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
http://www.alf-ba.bayern.de/pflanzenbau ... url_37.pdf
Biorichtlinien fordern für Ställe mind. 1,5 m2 pro Tier überdacht + 2,5 m2 befestigte Freifläche.
Da kein Stall ist das hier nicht zutreffen, aber zumindest als Anhaltswert für einen Weideunterstand verwendbar.
Biorichtlinien fordern für Ställe mind. 1,5 m2 pro Tier überdacht + 2,5 m2 befestigte Freifläche.
Da kein Stall ist das hier nicht zutreffen, aber zumindest als Anhaltswert für einen Weideunterstand verwendbar.
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

Die Seiten eurer Ministerien in NRW sind ja völlig unbrauchbar. Da ist keine einzige vernünftige Info zu finden. Nur Blablablabla... Schade um die Steuergelder.
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Bei der LWK NRW steht was zu Pferden und Unterstand in Landschaftsschutzgebieten:
Baugenehmigungsfrei kannst du nur als Voll- oder Nebenerwerbs-Landwirt bauen - siehe auch §65 BauO Link
Dann noch ein Text von der Kammer in dem darum geht, ob Unterstände wirklich genehmigungsfrei sind: http://www.landwirtschaftskammer.de/pre ... -10-06.htm wieder für Pferde, aber sicher auch auf Ziegenhaltung übertragbar.
QuelleGerade die Eingriffsregelung in Natur und Landschaft nach dem Landschaftsschutzgesetz fordert dies bei baulichen Anlagen im Außenbereich, egal ob genehmigungspflichtig (Nicht Privilegierte) oder nicht genehmigungspflichtig (Privilegiert). Besonders deutlich gefordert wird dies auch in den Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten. Seitens der Antragstellung wird dann eine Landschaftliche Befreiung oder eine Ausnahmegenehmigung beantragt. Hauptproblem der Untere Landschaftsbehörden und Umweltämter ist, dass kaum Genehmigungsanträge gestellt werden und in den meisten Fällen fertig errichtete Gebäude nachgenehmigt oder schlimmstenfalls entfernt werden müssen. Zwei bedeutende Probleme treten dabei immer wieder in den Vordergrund: Einmal die Verpachtung von Weidefläche der landwirtschaftlichen Unternehmer an Nicht-Privilegierte. Dies hat zur Folge, dass für die Errichtung oder Nutzung von Unterständen auf dieser Weide keine Privilegierung besteht und der Bau dadurch nicht genehmigungsfähig ist. Ausnahmemöglichkeiten kann es bei Nicht-Privilegierten geben, wenn im Genehmigungsverfahren nachzuweisen ist, dass diese landschaftliche Fläche nur in Verbindung mit der Pferdehaltung erhalten und gepflegt werden kann.
Baugenehmigungsfrei kannst du nur als Voll- oder Nebenerwerbs-Landwirt bauen - siehe auch §65 BauO Link
Dann noch ein Text von der Kammer in dem darum geht, ob Unterstände wirklich genehmigungsfrei sind: http://www.landwirtschaftskammer.de/pre ... -10-06.htm wieder für Pferde, aber sicher auch auf Ziegenhaltung übertragbar.
Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand
Danke Fuxi, ich wühl mich da durch.
Grüße,
Birgit
Birgit