Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

Benutzer 146 gelöscht

Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

#151

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » Mi 26. Feb 2014, 23:02

@spellon:
hat das Nachlassgericht Dir eigentlich keinen Erbschein ausgestellt?

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Narrenkoenig
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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

#152

Beitrag von Narrenkoenig » Mi 26. Feb 2014, 23:15

Auch und gerade bei Testamenten gilt, selber lesen und denken macht schlau. Was vor Jahrzehnten von alten Notaren geschrieben wurde erschließt sich heute nicht gleich jedem. Und wer sich übern Tisch ziehen läßt und dann jede Frist versäumt hat eben schlechte Karten.
Die notarielle Umsetzung des gemeinsamen Testamentes meiner Eltern war dann auch nicht ganz richtig, war aber auch ne raffinierte Konstruktion. Und wir haben trotz kleinen Schwächen in der Kür den Willen dann doch so umgestzt wie es gedacht war.
Aber ums Selberdenken kommt man nich drumrum.

Grüße

Robert
Ich bin zur Vernunft gekommen,
leider war sie grad nicht da.

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kraut_ruebe
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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

#153

Beitrag von kraut_ruebe » Mi 26. Feb 2014, 23:29

zwei dinge treffen da mal grundsätzlich zu:

grundbuchordnung: http://www.gesetze-im-internet.de/gbo/B ... G000801307

und grundbuchverfügung: http://www.gesetze-im-internet.de/gbvfg/index.html

die gesetzestexte sind unlustig zu lesen, und ich hoffe sie bringen nicht mehr verwirrung rein als schon da ist.

zu deiner konkreten frage wegen verfallen: ich sehe auf die schnelle da nix festgehalten was fristen zur beantragung von eintragungen betrifft, diese information müsstest du dir noch irgendwo beschaffen. vielleicht stehts auch drin und ich habs nur nicht gefunden. ein grundbuch ist aber kein wegwerfartikel, ich könnt mir deswegen nur schwer vorstellen dass rechte schnell verfallen.

zum thema gericht: was ich so rauslese aus den gesetzestexten, ist es bei euch so wie bei uns: jemand muss erstmal den antrag stellen dass etwas ins grundbuch eingetragen wird. das wärst du oder dein anwalt oder notar oder gesetzlicher vertreter. das gericht macht wohl keine anträge dahingehend.

in österreich ist es so, dass seit vergangenem jahr natürliche personen nichts mehr selbst beim grundbuch beantragen können, bei uns darf das nur noch von anwälten und notaren gemacht werden. wie das bei euch läuft weiss ich nicht, aber das wär das erste was du klären müsstest.
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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

#154

Beitrag von spellon » Do 27. Feb 2014, 07:50

frodo:
Ja mir wurde ein Erbschein ausgestellt.

kraut-rübe:
Grundbuchordnung: da lernt man wieder eine bisher unbekannte Paragrafenwelt kennen.
Hieraus hab ich entnommen, dass eine Eintragung auf Antrag erfolgt. Nach § 20 müssen aber beide Parteien einwilligen, soweit verstanden.
Andererseits wurde aber das Eigentumsrecht von A ohne Antrag nur aufgrund des Testaments eingetragen.


In der Testamentserklärung steht "X darf diese Flächen kostenlos nutzen" . Es wurde ein Lageplan beugefügt , in dem die Fläche markiert ist. Diese ist ein Teil eines ca. 3 ha großen Flurstücks.
Die Erklärung ist deshalb verwirrend weil in der gleichen Erkärung gesagt wird, dass Erbin A das uneingeschränkte Nießbrauchrecht an diesem Flurstück hat. Damit kann aber nur der restliche Teil ( außerhalb der Markierung gemeint sein ), sonst wäre das Nutzungsrecht ja sinnlos.

Jetzt kommt noch hinzu dass ich das Testament angefochten habe, eben wegen der nachträglichen Erklärung, durch die mir das Eigentumsrecht entzogen wurde
(da der Vater zu dieser Zeit schon in einem verworrenen Geisteszustand war. Als Beweis hatte ich schriftliche Aufzeichnungen zum Verhalten des Vaters aus der damaligen Zeit-vor ca. 15 Jahren - beigefügt. Doch diese Aufzeichnungen und meine Schilderungen wurden nicht für relevant befunden. Das Testament wurde vor ca. 1Jahr für gültig erklärt. Doch man sagte nicht was jetzt Sache ist, das Gericht hätte mMn auf das Nutzungsrecht hinweisen müssen)
Aufgrund der Ablehnung meiner Anfechtung muss ich nun auch noch über 2000 Eur Kosten zahlen. Dafür bekommt man anderswo schon ein kleines Grundstück....

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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

#155

Beitrag von kraut_ruebe » Do 27. Feb 2014, 09:14

spellon hat geschrieben: In der Testamentserklärung steht "X darf diese Flächen kostenlos nutzen" . Es wurde ein Lageplan beugefügt , in dem die Fläche markiert ist. Diese ist ein Teil eines ca. 3 ha großen Flurstücks.
Die Erklärung ist deshalb verwirrend weil in der gleichen Erkärung gesagt wird, dass Erbin A das uneingeschränkte Nießbrauchrecht an diesem Flurstück hat. ̶d̶̶a̶̶m̶̶i̶̶t̶̶ ̶̶k̶̶a̶̶n̶̶n̶̶ ̶̶a̶̶b̶̶e̶̶r̶̶ ̶̶n̶̶u̶̶r̶̶ ̶̶d̶̶e̶̶r̶̶ ̶̶r̶̶e̶̶s̶̶t̶̶l̶̶i̶̶c̶̶h̶̶e̶̶ ̶̶t̶̶e̶̶i̶̶l̶̶ ̶(̶ ̶̶a̶̶u̶̶ß̶̶e̶̶r̶̶h̶̶a̶̶l̶̶b̶̶ ̶̶d̶̶e̶̶r̶̶ ̶̶m̶̶a̶̶r̶̶k̶̶i̶̶e̶̶r̶̶u̶̶n̶̶g̶̶ ̶̶g̶̶e̶̶m̶̶e̶̶i̶̶n̶̶t̶̶ ̶̶s̶̶e̶̶i̶̶n̶̶ ̶)̶,̶̶ ̶̶s̶̶o̶̶n̶̶s̶̶t̶̶ ̶̶w̶̶ä̶̶r̶̶e̶̶ ̶̶d̶̶a̶̶s̶̶ ̶̶n̶̶u̶̶t̶̶z̶̶u̶̶n̶̶g̶̶s̶̶r̶̶e̶̶c̶̶h̶̶t̶̶ ̶̶j̶̶a̶̶ ̶̶s̶̶i̶̶n̶̶n̶̶l̶̶o̶̶s̶̶.̶̶ ̶
deine schlussfolgerung hab ich da mal demonstrativ durchgestrichen. die ist nachvollziehbar, aber nicht richtig. die fläche ist für euch beide nicht geteilt worden, ihr habt beide rechte am eingezeichneten teil eingeräumt bekommen. deine rechte sind 'rangniederer' (besseres wort fällt mir grad nicht ein) als die rechte der grundstückserbin.

was diese formulierung im testament für euch beide in der praxis genau bedeutet, kann glaub ich nur ein fachmann beantworten. man müsste da klar und sachlich feststellen, wie das wort 'nutzen' für den alltag zu definieren ist. ich halte das nutzungsrecht für eintragsfähig im grundbuch, aber auch da wäre die meinung eines fachmannes gefragt, meine meinung hilft da nicht viel.

hat sich zu dieser problematik schonmal einer derer die schon am fall gearbeitet haben geäussert?
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Dagmar
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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

#156

Beitrag von Dagmar » Do 27. Feb 2014, 09:47

Hallo,

ich vermute mal, daß es sehr schwierig wird, da jetzt noch einen Rechtsanwalt zu finden, der sich mit der ganzen verworrenen Geschichte auseinandersetzen will. Das würde ein RA nur dann machen, wenn er daran kräftig verdienen könnte, aber so sieht es ja nicht aus. Spellon als Antragsteller ist Hartz4 oder Grundsicherungsempfänger und kann mit großer Wahrscheinlichkeit nicht die Vergütung zahlen, die ein RA erwartet.

Ich persönlich würde an Spellons Stelle (mittel-,langfristig) meine Sachen packen und irgendwo neu anfangen. Arbeiten, etwas Geld sparen und mir was Eigenes kaufen.

Der Karren sitzt so tief in der Sche...e, den bekommt man selbst mit kräftiger Hilfe nicht mehr heraus. Und ob von dem Karren überhaupt nach der langen Zeit in der Sch....e noch was übrig ist, ist auch die Frage.

Und Spellon hat geschrieben, daß er momentan seine Sozialleistungen auf Darlehensbasis erhält. Das bedeutet, daß das Sozialamt/Jobcenter sofort die Hand aufhält, wenn beim Verkauf Geld hereinkommt.


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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

#157

Beitrag von spellon » Do 27. Feb 2014, 09:59

kraut-rübe
Nein, es hat sich keiner dazu geäußert, und das obwohl ich seit dem Erbfall schon 4 RAs hatte....Alle sehen nur welche Rechte ich NICHT habe. Dazu brauch ich keinen RA...
Habe gestern einen Brief an den RA von A geschrieben, dass ich auf den Nutzungsrechten bestehe.
Habe auch gesagt dass mit "Nutzung" die Art der Nutzung gemeint sein muss wie ich sie schon zur Zeit der testamentarischen Erklärung praktiziert habe (Gartenbau. Obstbau) und nicht zB. Maisanbau). Ohne diese Art der Nutzung wäre ich nicht an dem Land interessiert gewesen.
Irgendwie muss auch das Unausgesprochene in solchen Erklärungen berücksichtigt werden.

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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

#158

Beitrag von spellon » Do 27. Feb 2014, 10:30

Dagmar:
Ja , so ist es. Und eigentlich ist das Sozialamt selbst der Hauptverantwortliche !
Ich hatte es schonmal gesagt: Bis vor ca. 3 Jahren hatte ich noch die Wahl: Pflichtteil in bar oder Haus. Ich zögerte das Haus anzunehmen. Es schwebte mir vor dass ein RA mit A verhandelt um den Pflichtteil durch eingetragenen Nießbrauchrechte sowohl am Haus wie auch am größten Teil des Lands zu entgelten.
Dh. A wäre Eigentümerin auch von meinem Haus geblieben, aber ich hätte dort ein Wohnrecht bekommen.
Ich nahm einen Anwalt in Köln, der immer in einer Zeitschrift annoncierte.
Aber dieser war schon nicht bereit auf meine Interessen einzugehen, obwohl ich ihm diese mitteilte.

Dann wollte ich einen andern Anwalt suchen .Zu diesem Zeitpunkt bestand auch noch ein Pachtvertrag für große Teile der 6 Hektar Landfläche. Aber auch da wollte dieser RA nichts tun Vermutlich auch nur weil ich Soz.leistungen beziehe und er mir nicht gönnte Rechte zu bekommen.

Als ich noch einen andern RA suchte setzte mich das Sozialamt unter Druck. Ich solle sofort das Haus annehmen, sonst würde die Soz.leistung gestrichen. Das Sozialamt informierte den bisherigen Rechtsanwalt um die Eigentumsübertragung zu veranlasssen.
Ich sagte, erst müssen die Rechte am Land geklärt sein. Der antwortete, das könne man dann später sehn. Und er sagte ich solle das Haus annehemen, sonst bekäme ich GARNICHTS.
Stimmt das? Vorher hatte A mir selbst angeboten "Haus oder Geld" ! (und das wäre sehr viel mehr gewesen als das Haus heute wert ist
(Denn: A ließ ein Gutachten erstellen, in dem der Wert meines Hauses irrealistisch hoch angesetzt wurde, sodass es genau dem Pflichtteil entsprach)

So wurde ich ERPRESST das Haus ohne zusätzliche Rechte anzunehmen. Und dann die Krönung: kurz danach der Bescheid, ich solle ca die Hälfte von dem Hausgrundstück verkaufen !
Seitdem bin ich auch in einem Sozialgerichtsverfahren und hab dort bald eine Verhandlung. Ich habe argumentiert dass ich keinesfalls das Haus angenommen hätte wenn ich gewusst hätte dass man danach sofort die Verwertung verlangt. Und dass für mich die Hälfte zu verkaufen noch unzumutbarer ist als alles an einem Stück.
Und dass ich jetzt vermutlich sehr viel weniger Geld dafür bekommen würde als es dem Pflichtteil entsprach.....
Ja. und dann gehn noch die Darlehnsschulden davon ab. Das ganze Rechtshüterpack hat mir die allerschlechteste Lösung eingebrockt.
Jetzt frage ich mich ob das Verhalten des Sozialbeamten und des damaligen RA nicht irgendwie beanstanden kann

Noch zu erwähnen: Von dem Pflichtteil in bar hätte ich evtl. im Ausland mindestens schonmal 20 Jahre unabhängig leben können und noch für 50 Tsd. ein neues Stück Land mit Hütte kaufen können....

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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

#159

Beitrag von kraut_ruebe » Do 27. Feb 2014, 11:49

spellon hat geschrieben: Jetzt frage ich mich ob das Verhalten des Sozialbeamten und des damaligen RA nicht irgendwie beanstanden kann
auf der basis dessen was hier auf den 16 seiten steht: nein.

du hast die entscheidung getroffen, nicht das geld sondern die immobilie zu nehmen. solange kein anderer über deinen kopf hinweg für dich entschieden hat gibts daran nichts zu rütteln.

wenn du die entscheidung aufgrund schlechter beratung getroffen hast, kannst du natürlich versuchen zu beweisen dass die beratung schlecht war. die chancen dass der beweis vor dem gericht, gegen den damaligen anwalt und gegen seine vermögensschadenhaftpflicht die sich schützend vor ihn stellen wird geführt werden kann scheint sehr schlecht und es ist zu vermuten dass der versuch des beweises auch sehr teuer wäre.

akzeptanz dass dieser keks gegessen ist scheint zielführender.
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Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps

#160

Beitrag von emil17 » Do 27. Feb 2014, 12:28

Was ich an der Sache nicht verstehe:
Wenn es ein Testament gibt ist wird von Amtes wegen der letzte Wille festgestellt. Ist dieser auslegungsbedürftig, dann muss man sich eben zusammenrraufen oder alles in Geld umrechnen und verwerten, denn Geld kann man aufteilen. Streiten sich die Erben um den Wert der Sache, dann wird von Amtes wegen geschätzt.
Gewisse Leistungen,die ein Erbe bereits vorher bezogen hat, muss er sich ans Erbe anrechnen lassen.
Weil all diese Amtspersonen zu Juristentarif "arbeiten", hört der Spass oft erst dann auf, wenn die ganze Erbschaft für Honorare und Gutachten draufgegangen ist.
Dann verlieren auch die Anwälte sehr rasch den Spass an der Geschichte.
Die Sache wird natürlich wesentlich beschleunigt, wenn man selber weiss, was man will.

Das Sozialamt hat dazu gar nix zu sagen. Bevor die ein Erbe verwerten oder anrechnen können, muss die Erbschaft geregelt sein. Kein Grund, sich von denen unter Druck setzen zu lassen.
Andersrum, wenn die Erbschaft geregelt ist, erlöschen Rechte und Zusicherungen aus Testamenten und letztwilligen Verfügungen, denn diese sind bloss bindende Vorschriften für die Regelung.
Wenn ich Verwandte hätte mit denen ich nicht will oder nicht kann, dann würde ich das Erbe auf jeden Fall aufteilen. Ich hier, du dort, und dazwischen ist der Zaun.
A hat Nutzungsrecht auf dem Grund von B, und A hat Streit mit B - das ist wie wenn man beim Bau schon den Pilz ins Balkenwerk legt.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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