Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Aber hier ist es so, dass meine Nutzung immer schon gerade in der Nutzung von Bäumen und Sträuchern bestand, und in der Neuanpflanzung (an geeigneten Stellen) . Es bestand ein Nutzungsvertrag mit der verst. Voreigentümerin. Hierin wurde gesagt dass sich mein Nutzungsrecht auf die Bäume bezieht (Obst, Holz, Zierwert)
Dann trat der Erbfall ein. Die Erbin wollte den Vertrag nicht anerkennen. Es kam zu einer Klage und dann einem gerichtl. Vergleich.
Ich wurde im Gericht von allen Seiten überredet, eine große Fläche abzutreten (dort wo noch einige große Bäume bis heute standen, die andern waren schon vorher abgesägt worden). Dafür bot man mir ein dauerhaftes Mitnutzungsrecht an Weideflächen und Wald an (gleich unterhalb).
Aber das Gericht war derartig schlampig und oberflächlich dass in diesem Vergleich nicht konkret festgehalten wurde, worin meine Nutzung besteht. Ich ging und gehe davon aus dass es dieselbe Art der Nutzung ist wie vorher, denn nur um mir Kuhwiesen anzusehn wär ich niemals an dem Ort geblieben.
Doch die Erbin nutzt nun die Ungenauigkeit in dem Vergleich aus. Sie sagt ich habe nur das Recht ein paar Äpfel von den Bäumen zu pflücken, die sie großzügigerweise stehn lässt. Neuanpflanzungen seien verboten, und alles "Störende" wird weggemacht...
Unter diesen Bedingungen hätte ich dem Vergleich nie zugestimmt.
Wie schon gesagt fällte sie viele Bäume schon zu der Zeit als noch der Pachtvertrag lief. Das Holz eignete sie sich an. Heute wurden sogar meine Zaunpfähle einfach mitgenommen...
Dann trat der Erbfall ein. Die Erbin wollte den Vertrag nicht anerkennen. Es kam zu einer Klage und dann einem gerichtl. Vergleich.
Ich wurde im Gericht von allen Seiten überredet, eine große Fläche abzutreten (dort wo noch einige große Bäume bis heute standen, die andern waren schon vorher abgesägt worden). Dafür bot man mir ein dauerhaftes Mitnutzungsrecht an Weideflächen und Wald an (gleich unterhalb).
Aber das Gericht war derartig schlampig und oberflächlich dass in diesem Vergleich nicht konkret festgehalten wurde, worin meine Nutzung besteht. Ich ging und gehe davon aus dass es dieselbe Art der Nutzung ist wie vorher, denn nur um mir Kuhwiesen anzusehn wär ich niemals an dem Ort geblieben.
Doch die Erbin nutzt nun die Ungenauigkeit in dem Vergleich aus. Sie sagt ich habe nur das Recht ein paar Äpfel von den Bäumen zu pflücken, die sie großzügigerweise stehn lässt. Neuanpflanzungen seien verboten, und alles "Störende" wird weggemacht...
Unter diesen Bedingungen hätte ich dem Vergleich nie zugestimmt.
Wie schon gesagt fällte sie viele Bäume schon zu der Zeit als noch der Pachtvertrag lief. Das Holz eignete sie sich an. Heute wurden sogar meine Zaunpfähle einfach mitgenommen...
-
- Förderer 2019
- Beiträge: 1729
- Registriert: Mi 25. Jan 2012, 22:45
- Wohnort: Lübeck
- Kontaktdaten:
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Spellon, dann handelt die Eigentümerin aber im Recht. Ist nun mal so, auch wenn es nicht fair ist. Bei dem Vergleich hat nicht das Gericht geschlampt, sondern Du bzw. dein Anwalt, aber in erster Linie Du. Stimmt schon, was Tanja sagt, im Wohnrecht ist es ähnlich. Nutzt du die Weideflächen mit beweglichen Objekten bzw. Subjekten, Rinder oder so? Wie und von wem werden die Weideflächen genutzt?
LG,
die Zottelgeiss
PS: Vergiß die Bäume, der Drops ist gelutscht.
LG,
die Zottelgeiss
PS: Vergiß die Bäume, der Drops ist gelutscht.
Die eigenen Grenzen sind immer die Grenzen des anderen.
- kraut_ruebe
- Förderer 2019
- Beiträge: 10832
- Registriert: Di 3. Aug 2010, 09:48
- Wohnort: Klimazone 7b - pannonisches Klima
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
dingliche rechte wie niessbrauch so wie du ihn vorher hattest sind unvererbbar.
wenn du da vor gericht in einem vergleich mehr als nix bekommen hast hast du nen guten deal gemacht, denn mit der vererbung des grundstückes sind diese alten vertraglichen rechte für dich erloschen.
wenn du da vor gericht in einem vergleich mehr als nix bekommen hast hast du nen guten deal gemacht, denn mit der vererbung des grundstückes sind diese alten vertraglichen rechte für dich erloschen.
There's a crack in everything. That's how the light gets in.
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Ne andersrum. Der Nießbrauchberechtigte kann das Recht nicht vererben.
Wenn spellon stirbt, erlischt das Recht.
Das betreffende Grundstück kann bis dahin beliebig viele Eigentümer haben. Die müssen alle den Nießbrauch dulden, solange spellon nicht stirbt oder darauf verzichtet.
Um beurteilen zu können, was der vereinbarte Nießbrauch alles umfasst, müsste man die genau Formulierung kennen.
Wenn spellon stirbt, erlischt das Recht.
Das betreffende Grundstück kann bis dahin beliebig viele Eigentümer haben. Die müssen alle den Nießbrauch dulden, solange spellon nicht stirbt oder darauf verzichtet.
Um beurteilen zu können, was der vereinbarte Nießbrauch alles umfasst, müsste man die genau Formulierung kennen.
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Genau. Es wurde auch so formuliert "ein nicht vererbliches Nutzungsrecht".
- kraut_ruebe
- Förderer 2019
- Beiträge: 10832
- Registriert: Di 3. Aug 2010, 09:48
- Wohnort: Klimazone 7b - pannonisches Klima
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
der unterschied zwischen vererbbar oder nicht liegt im eintrag im grundbuch.
hättest du mit dem nutzungsrecht im grundbuch gestanden hätte der erbe/die erbin dein recht übernehmen müssen, da gibts auch theoretisch keine diskussion vor gericht ob man das will oder nicht, da würde das gericht keine verhandlung zulassen müssen. das ist das was manfred meint, und so ist es auch meist üblich.
bei 'nur' einem vertrag über ne nutzung endet der vertrag durch festgehaltene bestimmungen oder mit dem tod eines vertragspartners (es sei denn es ist ausdrücklich rechtsnachfolge vereinbart).
hättest du mit dem nutzungsrecht im grundbuch gestanden hätte der erbe/die erbin dein recht übernehmen müssen, da gibts auch theoretisch keine diskussion vor gericht ob man das will oder nicht, da würde das gericht keine verhandlung zulassen müssen. das ist das was manfred meint, und so ist es auch meist üblich.
bei 'nur' einem vertrag über ne nutzung endet der vertrag durch festgehaltene bestimmungen oder mit dem tod eines vertragspartners (es sei denn es ist ausdrücklich rechtsnachfolge vereinbart).
There's a crack in everything. That's how the light gets in.
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Ja. Da hast du natürlich recht. Ich war von einem im Grundbuch gesicherten Nießbrauch ausgegangen.
Ohne nähere Infos können wir nur weiter spekulieren.
Ohne nähere Infos können wir nur weiter spekulieren.
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
Hierzu ist noch zu erwähnen, dass der vorherige Pachtvertrag für 15 Jahre laufen sollte, das wäre bis zum Jahr 2022 gewesen (das stand drin)
Außerdem stand drin dass zur Nutzung auch eine BESTANDSERHALTENDE Pflege gehören sollte.
Offenbar erkannte das Gericht diese Laufzeit an, sonst wäre es zu keiner Verhandlung gekommen.
Vor dem Gericht aber fand eine einseitige Einflussnahme durch eine Richterin, Beigeordnete und selbst meinen RA statt, denn man lockte mich mit diesem lebenslänglichen Nutzungsrecht für Obstwie und Wald um mich zu überreden, 2400 qm Fläche abzutreten. Denn hierbei handelt es sich um bebaubare Fläche, die viel Wert ist. Über die Bau- und Verkaufsabsichten der Angehörigen wurde in der Verhandlung aber nichts gesagt, sondern erst als ich zugestimmt hatte.
Man sagte, in 10 Jahren (wenn der Vertrag abgelaufen sei) habe ich gar keine Rechte mehr, es sei doch besser für mich dieses lebenslängliche Recht an den andern Flächen zu bekommen.
Daraufhin akzeptierte ich den Vergleich. Jetzt steht das Recht in diesem Gerichtsprotokoll, doch die Angehörige bestimmt nun eigenmächtig wie meine Nutzung aussehen soll. Dabei hatte ich dem Gericht rechtzeitig die Art meiner Nutzung (u.a. auch Gartenbau, hierzu gehören mMn auch Neuanpflanzungen)mitgeteilt.
Doch in der Verhandlung hatten es alle eilig mich zum Abtreten der bebaubaren Fläche zu überreden, sonst garnichts.
Ich muss annehmen dass mein damaliger RA evtl. bestochen worden war. Nachher wollte er nichts weiter für mich tun.
Außer dem Vertrag gibt es noch eine Verfügung iim Testament, dass ich auf einem Teil der Weidefläche ein kostenloses Nutzungsrecht habe. Auf diesem Teil
hätte ich nun ein doppeltes Recht, einmal aufgrund des Testaments, einmal aufgrund des Vergleichs. (dort ist der Gemüsegarten)
Doch auch dort wurde gestern einfach der Scchutzzaun ausgerissen.
Jetzt ist die Frage: wie kann ich diesen Vandalismus stoppen ? Müsste die Eintümerin nicht zumindest zuerst schriftlich mitteilen, was sie fordert?
Müsste nicht zuerst rechtlich ngeklärt werden wer welche Rechte hat , bevor direkt zur Tat geschritten wird?
Wie man sich vorstellen kann ist meine Situation horrormäßig. Muss Rechtsberatungen hinterherlaufen , die sich dann als Flop erweisen, gleichzeitig vor Ort Schäden abwenden.
Bin Hofanbieter bei Wwoof, doch gerade wenn Helfer gebraucht werden kommen diese nicht...
Außerdem stand drin dass zur Nutzung auch eine BESTANDSERHALTENDE Pflege gehören sollte.
Offenbar erkannte das Gericht diese Laufzeit an, sonst wäre es zu keiner Verhandlung gekommen.
Vor dem Gericht aber fand eine einseitige Einflussnahme durch eine Richterin, Beigeordnete und selbst meinen RA statt, denn man lockte mich mit diesem lebenslänglichen Nutzungsrecht für Obstwie und Wald um mich zu überreden, 2400 qm Fläche abzutreten. Denn hierbei handelt es sich um bebaubare Fläche, die viel Wert ist. Über die Bau- und Verkaufsabsichten der Angehörigen wurde in der Verhandlung aber nichts gesagt, sondern erst als ich zugestimmt hatte.
Man sagte, in 10 Jahren (wenn der Vertrag abgelaufen sei) habe ich gar keine Rechte mehr, es sei doch besser für mich dieses lebenslängliche Recht an den andern Flächen zu bekommen.
Daraufhin akzeptierte ich den Vergleich. Jetzt steht das Recht in diesem Gerichtsprotokoll, doch die Angehörige bestimmt nun eigenmächtig wie meine Nutzung aussehen soll. Dabei hatte ich dem Gericht rechtzeitig die Art meiner Nutzung (u.a. auch Gartenbau, hierzu gehören mMn auch Neuanpflanzungen)mitgeteilt.
Doch in der Verhandlung hatten es alle eilig mich zum Abtreten der bebaubaren Fläche zu überreden, sonst garnichts.
Ich muss annehmen dass mein damaliger RA evtl. bestochen worden war. Nachher wollte er nichts weiter für mich tun.
Außer dem Vertrag gibt es noch eine Verfügung iim Testament, dass ich auf einem Teil der Weidefläche ein kostenloses Nutzungsrecht habe. Auf diesem Teil
hätte ich nun ein doppeltes Recht, einmal aufgrund des Testaments, einmal aufgrund des Vergleichs. (dort ist der Gemüsegarten)
Doch auch dort wurde gestern einfach der Scchutzzaun ausgerissen.
Jetzt ist die Frage: wie kann ich diesen Vandalismus stoppen ? Müsste die Eintümerin nicht zumindest zuerst schriftlich mitteilen, was sie fordert?
Müsste nicht zuerst rechtlich ngeklärt werden wer welche Rechte hat , bevor direkt zur Tat geschritten wird?
Wie man sich vorstellen kann ist meine Situation horrormäßig. Muss Rechtsberatungen hinterherlaufen , die sich dann als Flop erweisen, gleichzeitig vor Ort Schäden abwenden.
Bin Hofanbieter bei Wwoof, doch gerade wenn Helfer gebraucht werden kommen diese nicht...
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
ganz allgemein ein tolles Gedicht, finde ich.....
Hermann Hesse Stufen
ich werde hoffentlich nicht falsch verstanden, soll kein Vorschlag sein - einfach nur ein schönes Gedicht....
Ich kann es sehr verstehen, wenn man in einen Boden verliebt ist, aber trotzdem ist manchmal weiterziehen effektiver - vor allem, wenn noch Potential vorhanden ist und das seh ich bei dir - oder??
man kann andere Menschen nicht wirklich ändern, maximal kann man dazu beitragen, dass deren Schicksal sie dazu bringt, sich selber zu ändern...
aber das ist nicht einfach und klappt selten auf dem direkten Weg
Hermann Hesse Stufen
ich werde hoffentlich nicht falsch verstanden, soll kein Vorschlag sein - einfach nur ein schönes Gedicht....

Ich kann es sehr verstehen, wenn man in einen Boden verliebt ist, aber trotzdem ist manchmal weiterziehen effektiver - vor allem, wenn noch Potential vorhanden ist und das seh ich bei dir - oder??
man kann andere Menschen nicht wirklich ändern, maximal kann man dazu beitragen, dass deren Schicksal sie dazu bringt, sich selber zu ändern...
aber das ist nicht einfach und klappt selten auf dem direkten Weg
Re: Waldweg"pflege" durch Sägetrupps
jaspellon hat geschrieben:Müsste nicht zuerst rechtlich ngeklärt werden wer welche Rechte hat , bevor direkt zur Tat geschritten wird?