Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

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Zacharias
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Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

#1

Beitrag von Zacharias » Mi 11. Aug 2010, 18:38

Meine Ziegen- und Schafherde steht auf einer 2ha großen Fläche, die von der Stadt zu Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde. In den Papieren steht, dass sie nur als Viehweide genutzt werden darf. Nun darf ja auf Landschaftsschutzgebiet kein Gebäude stehen, gleichzeitig braucht Vieh nach dem Tierschutzgesetz einen Unterstand - in meinem konkreten Fall: 2qm pro Tier. Ich habe vor Kurzem einen neuen (größeren) Unterstand gebaut, 36qm groß, aus Holz mit Trapezdach, mit Einschlagbodenhülsen befestigt und damit jederzeit abbaubar. Nun hat mich jemand bei der Stadt angeschwärzt. Am 27. ist ein Ortstermin, für den möchte ich gewappnet sein. Es kann doch nicht angehen, dass da 2 Gesetze gegeneinander gehen! Und so schnell gebe ich mich auch nicht geschlagen.
Ich hatte mal vor Jahren beim Bauordnungsamt nach einer Genehmigung gefragt, hatte aber keine Chance, weil ich dort nicht wohne und mir das Grundstück auch nicht gehört.
Habt ihr ähnliches erlebt, wie kann man am Sinnvollsten dagegen angehen?
Grüße,
Birgit

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erdbeben
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Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

#2

Beitrag von erdbeben » Mi 11. Aug 2010, 19:03

ich hab auch eine weide im naturschutzgebiet wenn darfst da nur fahrbaren unterstand errichten
lg martina
klimazone 8a?

Manfred

Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

#3

Beitrag von Manfred » Mi 11. Aug 2010, 19:25

Ist das eine ganzjährige Standweide?
Ist die Fläche nach Bebauungsplan Außenbereich?
Reine Hobbylandwirtschaft oder lässt es sich als Nebenerwerbslandwirtschaft verkaufen?

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Zacharias
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Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

#4

Beitrag von Zacharias » Mi 11. Aug 2010, 23:29

Ob fahrbar oder nicht fahrbar ist denen hier schnurzegal, angeblich ist alles verboten. Habe auch einen Bauwagen vom Vorpächter übernommen, der sicherlich genauso beanstandet wird. Früher hieß es mal, alles was fahrbar ist oder nicht fest mit dem Boden verbunden und innerhalb eines Tages abbaubar, darf ohne Genehmigung stehen. Die Zeiten scheinen vorbei zu sein.
Das Grundstück liegt mitten in der Stadt, viel Außenbereiche gibt es hier im Pott nicht, geht ja alles ineinander über. Es ist einfach ein Grünzug, der erhalten geblieben ist. Um einen Teilbereich, der nicht weit vom Grundstück liegt wurde neulich heftig gestritten, dort soll eine Autobahn hin. Die Autobahn darf natürlich, aber mein pisseliger Stall wird sicherlich untragbar sein. Es ist keine Weide, aber ich nutze das Grundstück ganzjährig für meine Herde.
Grüße,
Birgit

Manfred

Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

#5

Beitrag von Manfred » Do 12. Aug 2010, 08:18

Schwierig.
Dass es kein Außenbereich ist, ist schon mal gut.
Dann dürfte es weitgehend im Ermessen des Sachbearbeiters liegen.
Sachbearbeiter wollen natürlich meist kein Risiko auf sich nehmen und tendieren daher eher zu ablehnenden Bescheiden.
Da kannst im Vorfeld gegenhalten, indem du Gesetztestexte, Verordnungen etc. vorlegst, die die rechtliche Notwenigkeit eines Unterstandes für die Tiere belegen. (Die einfache Behauptung dieser Notwendigkeit wird nichts bringen.)
Du kannst mit dem ökologischen Wert der Tierhaltung, einer evtl. reich strukturiereten Weide etc. argumentieren. Wenn da nur auf 3 mm abgenagter Rasen ist, wird das natürlich schwer.
Und du kannst Kompromisse hinsichtlich der Größe und des Aussehens des Unterstandes vorschlagen (etwas kleiner machen, Dach grün streichen, etc.)
Hilft dass alles nichts, kannst du ein persönliches Gespräch beim über der Behörde sitzenden in der Öffentlichkeit stehenden Politiker suchen (Wirkt manchmal Wunder).
Hilft das auch nichts, kannst du versuchen durch Unterschriftenlisten und Presse Druck aufzubauen. Wenn die 50 Mamas, die täglich mit ihren Kinderwagen zum Tiere anschauen anrücken, für dich sind, sieht es schon besser aus als wenn du alleine da stehst.

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Zacharias
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Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

#6

Beitrag von Zacharias » Do 12. Aug 2010, 09:20

Hallo Manfred,

Wie gesagt, es ist keine Weide, sondern eine Fläche die wild zugewuchert war und noch lange nicht abgenagt ist. Verstehe leider nicht, wie man ein Bild zufügt, dann könnte ich es besser erklären. Hier nennt man sowas Siepen, es ist quasi eine Art Minital.
Wo bekomme ich Gesetzestexte her, betreffender Auszug aus dem TSG wäre schon mal gut. Ziegen und Schafe sind ja nun mal auch anerkannte Landschaftspfleger, aber weißt du, wo ich sowas anerkannt schriftlich finde?
Ich werde kämpfen bis ins Letzte, dieses Grundstück mit meinen Tieren sind das Einzige, was mir das Leben in der Großstadt halbwegs lebenswert macht. Und bis ich hier weg kann, werden leider noch ein paar Jahre vergehen.
Grüße,
Birgit

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Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

#7

Beitrag von Senf » Do 12. Aug 2010, 10:16

Bauvorschriften unterliegen den einzelnen Ländern. In Hessen daher unterschiedlich zu z.B. Niedersachsen. Ob eine transportable Huette aufgestellt werden darf hängt auch damit zusammen ob das Land Wasserschutzgebiet ist.
Vielleicht hilft es Dir den regionalen NABU anzusprechen um den Kontext der Landschaftspflege durch die Ziegen zu untermauern..

Auf jeden Fall: Daumen sind gedrückt.
Ich bin nicht verrückt- nur Verhaltensoriginell!

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Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

#8

Beitrag von Shura » Do 12. Aug 2010, 10:18

Hallo,

ein paar Anmerkungen zu deinem Fall:

- hast du einfach mal mit der Baubehörde gesprochen ? Ein Landschaftsschutzgebiet ist kein Naturschutzgebiet und schon gar kein Nationalpark.
- wann ist das Gebiet zum Landschaftschutzgebiet erklärt worden? Ältere Bauten etc. haben in der Regel Bestandsschutz. Schlimmstenfalls mußt du auf die alte Größe zurückbauen...
- die Behörde bzw. der Anschwärzer wird sich am Neubau des Unterstandes stören; 36 qm sind schon ganz ordentlich - allerdings zeigst du ja durch die "Einschlaghülsen" das du keine "Dauerlösung" einrichtest
- besorge dir die Gesetzestexte - Baugesetzbuch, etc. in deiner Stadtbibliothek - die haben sowas da und helfen auch gerne weiter

- dein Argument "Landschaftpfleger Ziege im Landschaftschutzgebiet" ist fast unschlagbar

- sprich mit Kommunalpolitikern deines Vertrauenes (soll es hin und wieder geben! Mitglieder des Bau - und /oder Planungsausschusses sind die richtigen Gesprächspartner)

- mache die Presse auf das Thema aufmerksam - die sind jetzt in der Sommerpause dankbar für jedes Thema :hotti:
... und Wirbel mögen unsere Bürokraten nun wirklich nicht.

Vielleicht hilft dir das weiter...

Viel Glück

Shura :wink_1:
Unkraut ist für alle da ;)

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Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

#9

Beitrag von Zacharias » Do 12. Aug 2010, 10:47

Mit jemand vom Bauordnungsamt habe ich gesprochen lange bevor ich das Grundstück übernommen habe. Der meinte, da dürfte gar nichts stehen, auch kein Bauwagen. Dass zu diesem Zeitpunkt ein wirklich hoffnungslos solider fester Stall dort stand, davon wollte er allerdings auch nicht wissen. So nach dem Motto: was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Dieser Stall wurde zwischenzeitlich abgerissen, stand aber auch nur kurze Jahre dort, also nix mit Bestandschutz.
Meine 36qm sind groß, aber auch wieder nach dem Tierschutzgesetz. Ungehörnte Ziegen haben 2qm zu haben. Weniger Tiere kann ich dort nicht halten, weil die Besitzer natürlich wollen, dass das Grundstück gepflegt wird und weniger Tiere das nicht schaffen würden. Da beißt sich die Maus also in den Schwanz.

NABU ist eine gute Idee. Obwohl ich nicht den Eindruck habe, dass die hier vor Ort viel Pfeffer im Hintern haben.
Grüße,
Birgit

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Re: Rechtliche Frage: Landschaftsschutzgebiet und Unterstand

#10

Beitrag von fuxi » Do 12. Aug 2010, 13:04

Zacharias hat geschrieben:HWo bekomme ich Gesetzestexte her, betreffender Auszug aus dem TSG wäre schon mal gut. Ziegen und Schafe sind ja nun mal auch anerkannte Landschaftspfleger, aber weißt du, wo ich sowas anerkannt schriftlich finde?
http://www.gesetze-im-internet.de ist bei sowas hilfreich.
Ich hab leider momentan keine Zeit das ausgiebig zu durchsuchen, aber >>hier ist das Tierschutzgesetz (TierSchG)<<, >>hier die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere (TierSchNutztV)<< und >>hier die Komplettliste aller Gesetzestexte<<
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