Austritt aus der Jagdgenossenschaft

Benutzer 72 gelöscht

Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft

#21

Beitrag von Benutzer 72 gelöscht » Do 3. Feb 2011, 12:22

hallo!

das mit dem Wasserschutzgebieten siehst du schnell ganz anders, wenn du einen Hausbrunnen hast, und die Nachbarn auf ihrem Grund Gülle ausbringen ...... ;)
Bei uns ist auch Wasserschutzgebiet - ich darf deshalb keine Weidetiere halten (ist das nicht etwas übertrieben??)

(Übrigens muss ich meinen Grund einzäunen, sonst bin ich schuld, wenn ein Kind in den Teich fällt und ertrinkt)

liebe Grüße!

Manfred

Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft

#22

Beitrag von Manfred » Do 3. Feb 2011, 12:34

Ich hab nichts gegen Wasserschutzgebiete als solche.
Ich bin nur gegen die entschädigungslose, faktische Teilenteignung (durch die Wertminderung der Flächen) der Eigentümer.
Wird einen Straße durch meinen Grund gebaut, werde ich dafür entschädigt. Bei einem Wasserschutzgebiet nicht.
Wenn es der Allgemeinheit dient, wieso zahlt diese dann nicht die Differenz im Verkehrswert an den Eigentümer?
Warum muss er diese Kosten für die Allgemeinheit alleine tragen?
Wenn von deinem Grund 2 ha Bauerwartungsland für 10 Euro pro m2 plötzlich nur noch 2 ha Ackerland mit Bewirtschaftungsauflagen für evtl. 1 Euro pro m2 sind, würdest du dich nicht ärgern?
So trägt einer 180.000 Euro Verlust. Umgelegt auf die 5.000 Einwohner der Gemeinde wären es nur 36 Euro pro Nase gewesen, für den von allen geforderten Wasserschutz.

Benutzer 72 gelöscht

Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft

#23

Beitrag von Benutzer 72 gelöscht » Do 3. Feb 2011, 12:45

hallo!

@Manfred: das ist wirklich rechtens (gesetzeskonform) ?? :eek:
kann doch nicht sein ....

liebe Grüße!

Manfred

Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft

#24

Beitrag von Manfred » Do 3. Feb 2011, 13:21

Ich kann das juristisch nicht beurteilen. Wäre ich zur der Zeit Eigentümer gewesen und hätte das Geld für eine Klage gehabt, hätte ich evtl. versucht, was einzuklagen.
Da Bauerwartungsland hier nicht explizit ausgewiesen wird, sondern sich nur aus der bisherigen Siedlungsentwicklung ableiten lässt, ist das eine schwierige Frage. Und für meine Eltern praktisch ohne Barvermögen wäre es ein extremes finanzielles Risiko gewesen, sich mit einer Klage zu versuchen. Am Ende hätten sie evtl. doch verloren und die Fläche verkaufen müssen, um die Kosten für die Klage durch die Instanzen zu decken. Die Gemeinde hat ja praktisch unbegrenzte Mittel für eine Klage und kann leicht Gutachter und gute Anwälte heranziehen.
Ist schon Jahre her. Ich war noch viel zu jung um mich einzumischen und inzwischen ist das Thema abgehakt.

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emil17
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Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft

#25

Beitrag von emil17 » Do 3. Feb 2011, 14:19

Um derartige Dinge herauszufinden, muss man sich halt in das ZGB (in D wohl das Bürgerliche Gesetzbuch, in A weiss ich es nicht) bemühen und dort nachlesen, welche Rechte ein Grundeigentümer hat und welche nicht, und wo diese nicht vom Grundbesitzer zu beanspruchenden Hoheiten liegen. In der Regel hat man nicht die Hoheit über Jagd und Fischerei und nicht über Wasservorkommen, die grösser sind als was man selbst braucht.
Dann haben die Behörden das Recht, in Plänen Nutzungsauflagen zu machen (Bauzonen, Naturschutzgebiete usw.). Im Wald, dessen Erhalt und Bewirtschaftung im Gemeininteresse liegt, muss der Besitzer den Förster begrüssen, wenn er Bäume fällen will. Wohnst Du auf einer Nordseeinsel, musst Du Deichgebühren bezahlen und hast nicht die Wahl, deinen Grund zeitweise überschwemmen zu lassen. In diesen Dingen besteht Rechtssicherheit - die Pläne kann man vor dem Landerwerb einsehen und wenn die Zonenpläne oder die Reglemente dazu geändert werden, hat man Einspracherecht und muss als Besitzer angehört werden.
Generell gilt aber, dass die Eigentumsrechte eingeschränkt sind, wenn höher bewertete Interessen im Spiel sind, weil man sonst gar nichts parzellenübergreifendes mehr machen könnte.
Das ist alles logisch.
Folglich macht weder die Autobahn noch die Hochspannungsleitung einen Bogen um den Gemüsegarten.
Des weiteren gibt es noch Notweg- und Notbrunnenrechte, d.h. man muss dem Nachbarn Wasser und einen Zugang zu seinem Grund gewähren, wenn dieser die Situation nicht selbst verschuldet hat (also Parzelle aufteilen, vordere verkaufen und sich so selbst vom Zuweg abschneiden und dann über Nachbars Parzelle wollen gilt nicht). Ebenso muss man den Nachbarn auf seinen Grund lassen, wenn dieser z.B. entlaufene Tiere wieder einfangen will.
Schwierig wird es bei Anlagen oder Veranstaltungen mit grossem, aber nicht öffentlichem Interesse - muss ich meine Wiese für einen Golfplatz hergeben, wenn alle Nachbarn mitmachen? Muss ich dulden, dass im Winter eine Schipiste oder Loipe über meine Weide geht? Darf ich meinen Grund abzäunen, wenn er an eine Freizeitanlage grenzt und das Gras vor der Heuernte dauernd ruiniert wird? Darf ich meinen Wald abzäunen, wenn da immer Müll abgeladen wird, und wer bezahlt den Zaun, weil ja die Gemeinde zur Durchsetzung der Flurordnung verpflichtet ist?

De iure müssen die Behörden grundstückübergreifende Anlagen so planen, dass möglichst wenig Kollateralschäden enststehen und alle gleich benachteiligt werden, de facto wurde noch selten eine Hochspannungsleitung über einen Bonzenhügel gezogen, und Müllverbrennungsanlagen pflegen ebenfalls solche Gebiete grossräumig zu meiden, auch wenn das Verwaltungsgericht beschlossen hat, dass die Emissionen zumutbar sind und keine Beeinträchtigung der Lebensqualität darstellen.

Die Idee, sich eine Aktie der Firmen zu kaufen, die das tägliche Leben beeinflussen, ist gar nicht so schlecht, weil man dann als Mitinhaber auch wenigstens an der Aktionärs-GV gehört werden muss.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Joss_Fritz

Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft

#26

Beitrag von Joss_Fritz » Sa 12. Feb 2011, 17:11

und so läuft das bei unseren Nachbarn............

http://www.abschaffung-der-jagd.de/info ... index.html

DerElch

Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft

#27

Beitrag von DerElch » Do 3. Mär 2011, 19:16

tjaaa die natur wuerde einiges selber regeln...dazu gabs mal nen kreislauf ....den kaputt zu machen war leicht...ihn wieder herzustellen-sehr schwer.(auch durch intoleranz und unaufgeklärten,falschen gedankengänge anderer)
Und klar ists ein unterschied ob man nen elch vorm auto hat oder ein reh...schon ne kuh zieht man da vor-da kuerzere beine :)
Ein wunder das es in schweden noch menschen gibt die auto fahren :lol: liegt wohl daran das man hier um einiges angepasster fährt.(auch damit lässt es sich nicht immer vermeiden..aber dennoch sehr oft.)Auch wenn da 90 steht,kann man- muss man aber nicht 90 fahren wenns dämmert....april mai ists auch klar...elche queren öfters weil die jährigen kälber verstossen werden und die halbstarken,etwas irritiert durch die gegend latschen.(da ist auch die chance am grössten das man im wald auf nen elch trifft der anschluss sucht :) schon vorgekommen wenn auch selten)
Lieber mal 15 min länger unterwegs...dafuer heile ankommen..
Aber zurueck zum thema.... ohne natuerliche "Feinde"bleibt wohl nur die jagd...hat doch aber nix mit frueher zu tun...von wegen andere art von fallenstellen,fallgruben.Damals war jagen dazu da den speisezettel zu ergänzen,kleidung ect herzustelle.
Heute gilt sie der dezimierung von schäden,die wir nicht hätten-wäre der grund der jagd nicht irgendwann in ausrottung und hobby/sport ausgeartet.

bugsbunny73
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Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft

#28

Beitrag von bugsbunny73 » Fr 7. Feb 2014, 01:07

Leider ist es in Deutschland so, daß keiner alleingelassen werden darf! Ich habe z.B. mal einen sehr interessanten Bericht über den Austritt einer tierlieben Öko-Winzerin aus der Jagdgenossenschaft gelesen! Natürlich hat dort kein Jäger mehr gejagt und dieses Gebiet wurde explizit von Wildschweinen aufgesucht mit erheblichem Schaden! Und auch wenn die Winzerin aus der Jagdgenossenschaft ausgetreten ist, hat sie von dieser Entschädigung bekommen und natürlich auch angenommen! Meine Meinung ist, daß jeder der aus einem System aussteigt von diesem nichts mehr erwarten darf!

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Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft

#29

Beitrag von emil17 » Fr 7. Feb 2014, 13:57

bugsbunny73 hat geschrieben:Leider ist es in Deutschland so, daß keiner alleingelassen werden darf!
(...)
Meine Meinung ist, daß jeder der aus einem System aussteigt von diesem nichts mehr erwarten darf!
Kann ess ein, dass du hier zwei Sachen durcheinanderbringst? Das eine ist ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz nach Wildschaden, das andere ist der freiwillige Ein- oder Austritt aus einem Verein oder Genossenschaft.
Falls du zufällig Land hast und damit Erwerb erzielst und dir einen Flecken Kulturland nach Wildschweinbesuch ansiehst, könntest du anders darüber denken, Tierliebe hin oder her.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Benutzer 2354 gelöscht

Re: Austritt aus der Jagdgenossenschaft

#30

Beitrag von Benutzer 2354 gelöscht » Fr 7. Feb 2014, 14:08

auf der einen Seite austreten aber auf der anderen Seite trotzdem noch nehmen ist nicht aufrichtig . Wenn schon denn schon

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