Ultra's Traum zum Greifen nahe

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ULTRA
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Re: Ultra's Traum zum Greifen nahe

#41

Beitrag von ULTRA » Mo 23. Sep 2013, 23:14

ertmal wurde vorab nix aber auch gar nix schriftlich festgehalten, lief alles ueber privat und Telefon und teils mail.
zweitens setzen sich Notargebuehren aus einer Liste und dem Kaufpreis zusammen, bei erfolgreicher Abwicklung waeren da keine 500,/ Taler zusammen gekommen, also kann vorab auch wenig bis gar nix (der Verkaufer will ja sicher immernoch ueber diesen Notar verkaufen) zustandekommen. Kaufpreis fuer das Grundstueck waere 23000 gewesen, das Haus gab es quasi dazu.
Anteilig haett ich dann auch kein Problem, als erst zusagender was zu begleichen, als mit dem schwarzen Peter da zu stehen.

und zum Thema, selbst wenn ich unterschrieben haette gaebe es doch sicherlioch in diesem Lande auch noch Wege und Mittel in bestimmter Frist zurueckzutreten, oder?
Nen Passus einfuegen lassen, in dem staende, wenn die Finanzierung der Bank nicht akzeptiert wuerde, ist der Vertrag hinfaellig wollte ich auf anraten meiner Beraterin der BauFi auch einbauen lassen.

wenn mans recht ueberlegt ist man als Grundbesitzer auch nicht besser dran, die Rechten, Pflichten und Risiken, versteckte Kosten und immer wieder Schikanen der Gemeinde, Bund Land, EU...
ich glaub ich wander aus.

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syldron
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Re: Ultra's Traum zum Greifen nahe

#42

Beitrag von syldron » Mo 23. Sep 2013, 23:50

ULTRA hat geschrieben: ich glaub ich wander aus.
kann man machen. muss aber auch passen.
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emil17
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Re: Ultra's Traum zum Greifen nahe

#43

Beitrag von emil17 » Di 24. Sep 2013, 07:17

ULTRA hat geschrieben:erstmal wurde vorab nix aber auch gar nix schriftlich festgehalten, lief alles ueber privat und Telefon und teils mail
(...)
wenn mans recht ueberlegt ist man als Grundbesitzer auch nicht besser dran, die Rechten, Pflichten und Risiken, versteckte Kosten und immer wieder Schikanen der Gemeinde, Bund Land, EU ...
Ich glaube du bringst da etwas durcheinander.
Wenn du alles mündlich besprichst ist es genauso gültig, nur hat man dann eben ein Beweisproblem, denn wer aus einer Behauptung Rechte ableiten will, muss diese beweisen. Daraus, dass man bei mündlichen Abmachungen in Beweisnot kommt, sollte man nicht schliessen, dass mündliche Abmachungen nicht verbindlich sind, denn das wäre unredlich.
Jegliche Abmachung setzt voraus, dass die beteiligten Personen nach Treu und Glauben handeln, d.h. sich an das halten wollen, was sie versprechen. Das ist eine Grundvorausetzung für eine funktionierende Gesellschaft.
Gegen versteckte Kosten gibt es einen Trick: sich kundig machen.
Beim Kauf einer Altimmobilie gibt es eine bewährte Vorgehensweise, und wenn man sich an diese hält, gibt es auch keine Probleme.

1. Besichtigung - wenns nicht gefällt ist Punkt 2 ff. hinfällig.
2. grobe Preisvorstellung - wenn man sich das Haus nicht leisten will oder kann, weil der Verkäufer viel zuviel will, ist Punkt 3 ff. hinfällig.
3. Genaue Besichtigung, Inspektion auf Bauschäden usw. Wenns schlimm ist wird Punkt 4 ff. hinfällig. Sonst gibt es Argumente zur Preisverhandlung.
Hier lohnt es sich einen Sachverständigen mitzunehmen, wenn man sich selber nicht auskennt.
4. Preisverhandlung. Vorvertrag oder mündliche Abmachung, dass Kauf nur zustandekommt, wenn die Finanzierung steht. Frist bis wann die Entscheidung fällt, ob Kauf oder nicht.
Wenns nicht klappt, ist Punkt 5 hinfällig.
5. Notartermin, definitiver Kauf.

Eigentümer ist man erst, wenns im Grundbuch geschrieben steht. In den Kaufvertrag gehören Klauseln:
-Beschriebung der Kaufsache
-Altlasten
-Verpflichtungsfreiheit des Verkäufers gegenüber der Gemeinde (keine Grundsteuerschulden usw., für die immer der im Grundbuch stehende Besitzer haftet - der kann dann versuchen, dieses Geld beim Verkäufer wieder einzutreiben)
-versteckte Mängel bzw. Freiheit von solchen (ist genaugenommen nicht nötig, verbessert aber die Position des Käufers beim Rechtsstreit)
Hier wird der Verkäufer, um Streit zu vermeiden, auf Dinge wie "reparaturbedürftige Klärgrube" hinweisen wollen.
-Besitzübergabe, was mit beweglichen Sachen geschehen soll (soll die Hütte leergeräumt werden und falls ja bis wann)
-Zahlungstermine
Nicht in den Vertrag gehören Sachverhalte, die käuferseitig den Vertrag hinfällig machen, denn man kann nur entweder kaufen oder nicht kaufen.
Versteckte Mängel sind solche, die der Käufer bei üblicher Sorgfalt nicht feststellen kann, denn der Käufer hat die Kaufsache vor dem Kauf zu prüfen. Bei verlotterten Altbauten ist es üblich, dass Bauschäden vorhanden sind. Folglich muss man hier entweder besonders sorgfältig prüfen, was dann bei der Preisverhandlung hilfreich ist, oder das Risiko eben selber tragen.
Der Verkäufer haftet bedingungslos nur für zugesicherte oder wegbedungene Eigenschaften. Glaubt man also nicht an den ganz sicher trockenen Keller, dann soll der Verkäufer dies im Kaufvertrag explizit zusichern, ebenso die Freiheit von Altlasten. In den Vertrag soll auch, was in so einem Fall geschehen soll (Rückabwicklung oder Sanierung auf Kosten des Verkäufers).
Versteckte Mängel sind solche, die der Käufer nicht ohne weiteres feststellen kann und wo der Verkäufer noch Anstrengungen unternommen hat, diese zu verdecken (einen mit Gipskarton überdeckten Hausschwamm zum Beispiel).
Arglistige Täuschung setzt eine aktive Handlung voraus, bloss überstreichen und hoffen dass der andere nicht hinguckt erfüllt dies noch nicht.
Verdeckte Mängel können auch rechtlicher Natur sein, etwa hängige Rechtsstreitigkeiten einer Erbschaft, oder Nutzungsverbote.

Zur Prüfung gehört auch Einsicht ins Grundbuch. Grundbucheinträge gelten rechtlich als bekannt, man kann also nicht einwenden, der Verkäufer habe nicht auf das Wegrecht hingewiesen. Das leiert der Notar vor Urkundenunterzeichnung runter, aber dann ist es zu spät.
Am besten geht man nach dieser Inspektion mit dem Verkäufer durchs Haus und bespricht zusammen was man sieht.
Sinn der Sache ist, dass man weiss was man kauft. Irgendwas nachher als Mangel auszugeben um den Preis nach Vertragsabschluss noch zu drücken ist unredlich.

zu Punkt 4: Verkauft er vor dem Zusagetermin an einen anderen, so kannst du den Schaden, der dir dadurch entsteht (Aufwand, Bankgebühren, Bereitstellungskosten der Hypothek) einfordern. Ansonsten kannst du bis zum Zusagetermin zurücktreten, wenn du willst, und weil keiner eine Abmachung gebrochen hat, ist auch kein Schaden entstanden. Trittst du nach Zusage (auch mündlich!) zurück, kann der andere seinen vergeblichen Aufwand von Dir fordern.
Bei hoher Nachfrage kommt dann eben der zum Zug, der schon flüssig ist, denn der Verkäufer muss nicht warten, bis du das Geld zusammengeliehen hast.
Wenn du eine so grosse Altliegenschaft in dem Zustand für nur 20'000 nicht aus der Portokasse bezahlen kannst und schon den Ankauf fremdfinanzieren musst, dann kannst Du sie dir definitiv nicht leisten, egal wieviel Eigenleistung am Bau du vorhast.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

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kraut_ruebe
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Re: Ultra's Traum zum Greifen nahe

#44

Beitrag von kraut_ruebe » Di 24. Sep 2013, 08:05

ULTRA hat geschrieben:
und zum Thema, selbst wenn ich unterschrieben haette gaebe es doch sicherlioch in diesem Lande auch noch Wege und Mittel in bestimmter Frist zurueckzutreten, oder?
Nen Passus einfuegen lassen, in dem staende, wenn die Finanzierung der Bank nicht akzeptiert wuerde, ist der Vertrag hinfaellig wollte ich auf anraten meiner Beraterin der BauFi auch einbauen lassen.
nein, da bringst du was durcheinander.

der passus mit der finanzierung gilt fürs ANGEBOT. der ermöglicht einen kostenfreien rücktritt vom verbindlichen anbot für den käufer. VOR KAUF.

vom unterzeichneten kaufvertrag kann man nicht zurücktreten, der ist eine willensübereinkunft zwischen den beteiligten. der ist bindend. da gäbe danach es bloss reklamationen oder sündteure rückabwicklungen falls ein vertragsverstoß vorliegt.

mit dem kauf bei notar verursacht man arbeitsstunden beim vertragserrichter, beim verkäufer, beim finanzamt, beim grundbuchamt, etc. man wird zug um zug ins grundbuch eingetragen - je nachdem wie schnell der notar arbeitet. das macht man heute online, wenn man will und alles da ist was nötig ist ist das auch schon mal in zwei tagen erledigt. da kann man nicht 7 tage danach erst antanzen und mitteilen man hätte die finanzierung nicht bekommen.

bevor jetzt wieder wayan ankommt und 'man kann nicht zwingen' einwirft: nein, man kann niemand zwingen was zu kaufen. aber man kann geschäftsfähige dazu zwingen die folgekosten ihrer handlungen zu tragen, und die sind u.u. verdammt hoch. und unnötig.

btw: die kosten für die vertragserrichtung setzen sich nicht nur aus dem prozentsatz für das vertragspapier zusammen. je nach landesregelung kann dann noch das treuhandkonto was kosten, die beglaubigungen sind auch nicht immer automatisch da drin beinhaltet und sämtliche barauslagen des notars für die staatlichen eintragungen müssen auch übernommen werden. im vorfeld, bevor der unterschriftstermin ansteht, sollten die zu erwartenden kosten mit dem vertragserrichter geklärt werden.
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marion
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Re: Ultra's Traum zum Greifen nahe

#45

Beitrag von marion » Di 24. Sep 2013, 08:45

Hallo Ultra,

es ist vielleicht doch ganz gut das es so gekommen ist, oder ?

Ich hatte mir ehrlich gesagt schon Sorgen um dich gemacht, auch wenn ich dich gar nicht persönlich kenne.
Nach wie vor bin ich nämlich der Meinung, das dieses Riesendingen von romantischer Bruchbude dir das Genick gebrochen hätte.

Wollen wir mal hoffen, dass jetzt nix mehr hinterher kommt. Aber der Passus, bezahlt wird nur das Grundstück, das Haus ist umsonst, lässt auf einen gewieften Verkäufer schließen.
Notfalls verbuchst du es unter Lehrgeld...

Lass mal die Ohren nicht hängen, es gibt soooo viele leere Häuser für kleines Geld. Und vielleicht wird das nächste ja überschaubarer. Bis dahin heißt es dann fleißig sparen und dann kannst du dich in Ruhe umschauen.
Eventuell wäre es ja auch möglich, in der Zwischenzeit eine Meldeadresse zu bekommen ? Das würde so einiges erleichtern...

Lieben Gruß,
Marion
Ich fühl mich, als könnte ich Bäume ausreißen.
Also, kleine Bäume.
Vielleicht Bambus.


Es wird ... :-)

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syldron
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Re: Ultra's Traum zum Greifen nahe

#46

Beitrag von syldron » Di 24. Sep 2013, 09:41

Ich möchte mich da Marion anschließen. Ich bin als Zimmermann ja durchaus vom Fach, aber das Ding hätte ich mir nicht zugetraut.
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Wayan
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Re: Ultra's Traum zum Greifen nahe

#47

Beitrag von Wayan » Di 24. Sep 2013, 12:50

kraut_ruebe hat geschrieben: bevor jetzt wieder wayan ankommt und 'man kann nicht zwingen' einwirft: nein, man kann niemand zwingen was zu kaufen. aber man kann geschäftsfähige dazu zwingen die folgekosten ihrer handlungen zu tragen, und die sind u.u. verdammt hoch. und unnötig.

btw: die kosten für die vertragserrichtung setzen sich nicht nur aus dem prozentsatz für das vertragspapier zusammen. je nach landesregelung kann dann noch das treuhandkonto was kosten, die beglaubigungen sind auch nicht immer automatisch da drin beinhaltet und sämtliche barauslagen des notars für die staatlichen eintragungen müssen auch übernommen werden. im vorfeld, bevor der unterschriftstermin ansteht, sollten die zu erwartenden kosten mit dem vertragserrichter geklärt werden.
Der Kauf kommt erst mit der Unterschrift beim Notar zustande. Der schreibt vorher nur einen Vertragsentwurf (aus Textbausteinen, sollte also bezahlbar sein). Alle weiteren Hebel setzt er erst nach der Beurkundung in Bewegung.

Kommt der Kauf doch nicht zustande könnten sich Käufer und Verkäufer darüber streiten, wer welche Kosten verursacht hat. Aus meiner Sicht ist es recht unwahrscheinlich, an dieser Stelle viel herauszuschlagen, weil meistens nichts Schriftliches vorliegt. Also ruhig Blut.
Alle sagten: Das geht nicht. Da kam einer, der wußte das nicht und hat´s einfach gemacht.

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ULTRA
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Re: Ultra's Traum zum Greifen nahe

#48

Beitrag von ULTRA » Mi 25. Sep 2013, 09:54

Dank erneut euch allen. Speziell Emil für die detaillierte Aufstellung.
Gelernt hab ich auf alle Fälle, bleibe euch erhalten, Suche weiter und geben mal meinen Garten demnächst hier zu Protokoll.

Stelle abschließend nochmal Bilder rein, wenn ich zuhause bin. Tirol steht heut auf dem ic

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emil17
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Re: Ultra's Traum zum Greifen nahe

#49

Beitrag von emil17 » Mi 25. Sep 2013, 15:43

Wünsche Dir viel Erfolg bei der Suche. Eile mit Weile ist bei der Immosuche das beste Rezept.
Wer will, findet einen Weg. Wer nicht will, findet eine Ausrede.

Nightshade
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Re: Ultra's Traum zum Greifen nahe

#50

Beitrag von Nightshade » So 29. Sep 2013, 14:11

marion hat geschrieben: Ich hatte mir ehrlich gesagt schon Sorgen um dich gemacht, auch wenn ich dich gar nicht persönlich kenne.
Nach wie vor bin ich nämlich der Meinung, das dieses Riesendingen von romantischer Bruchbude dir das Genick gebrochen hätte. .
Detto. Gut, dass du die Idee aufgibst.

Bitte geh dein nächster Projekt als Ökonom an, ohne Herzbeteiligung.
marion hat geschrieben:Und vielleicht wird das nächste ja überschaubarer. Bis dahin heißt es dann fleißig sparen und dann kannst du dich in Ruhe umschauen.
Eventuell wäre es ja auch möglich, in der Zwischenzeit eine Meldeadresse zu bekommen ? Das würde so einiges erleichtern...
Ganz bestimmt. Eine Meldeadresse und eine fixe Anstellung. Oder einen wirklich guten Businessplan für ein Projekt mit einem alten Bauernhof.

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