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von kraut_ruebe » Do 17. Jan 2013, 19:23
österreich:
für arbeitlosengeld + notstandshilfe ist es nicht erheblich ein grundstück neben der mietwohnung zu besitzen. im falle es verpachtet wäre, würde dies als einkommen zählen und die bezüge verringern. sonst passiert nix.
arbeitslosengeld + notstand bekommt man, weil man dafür entsprechend einbezahlt hat und seine mindestzeiten bereits erarbeitet hat (in D dürfte das anders sein). nachdem diese ansprüche 'erworben' sind, darf man auch besitz haben. einzig relevant sind einkünfte aller art, man wird aber nicht gezwungen zu vermieten oder zu verpachten, das ist freiwillig.
dieses geld kommt vom AMS.
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anders bei sozialhilfe (=lebenssicherung ohne erworbene ansprüche aber unter gewissen bedingungen). da muss man seinen besitz mehr oder weniger verwerten, so man welchen hat. besitzt man ein grundstück, muss man dem staat die erlaubnis geben sich ins grundbuch einzutragen und früher oder später die sozialhilfe zurückzahlen um sein grundbuch wieder frei zu bekommen - das ist quasi dann nur ein vorschuss. hat man keinen besitz ist es ein 'geschenk'
auch die altersversorgung/unterbringung/pflege(einrichtungen) greifen bei bedarf aufs grundbuch zu.
diese gelder kommen aus anderen staatlichen töpfen.
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dann gibts noch die mindestsicherung, die kann man bei arbeitslosenbezug unterm existenzminimum beantragen. da ist es (glaub ich) ebenso wie bei sozialhilfe, das kommt auch nicht vom AMS sondern aus irgendnem staatlichen fonds.
solang man nur mit dem AMS zu tun hat (6 monate arbeitslosengeld + anschliessend notstand je nachdem wieviele jahre man einbezahlt hat, das kann schon für ein paar jahre sein) muss man sich keine gedanken über seinen besitz machen.
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