ich habe heute für 500qm gepflasterte Hoffläche, 4 Seitengebäude + Wohnhaus und 1,5ha Gartenland einen Abwasserbescheid von 13000 EUR zugestellt bekommen. Fest leben dort 2 (!) Menschen. Das kann doch nicht stimmen. Wie kann man sich denn da wehren?
Überhöhter Abwasserbescheid
-
Casalupus
Überhöhter Abwasserbescheid
Hallo,
ich habe heute für 500qm gepflasterte Hoffläche, 4 Seitengebäude + Wohnhaus und 1,5ha Gartenland einen Abwasserbescheid von 13000 EUR zugestellt bekommen. Fest leben dort 2 (!) Menschen. Das kann doch nicht stimmen. Wie kann man sich denn da wehren?
ich habe heute für 500qm gepflasterte Hoffläche, 4 Seitengebäude + Wohnhaus und 1,5ha Gartenland einen Abwasserbescheid von 13000 EUR zugestellt bekommen. Fest leben dort 2 (!) Menschen. Das kann doch nicht stimmen. Wie kann man sich denn da wehren?
- si001
- Beiträge: 4168
- Registriert: Mi 18. Aug 2010, 16:24
- Familienstand: glücklich verheiratet
- Wohnort: Kraichgau
- Kontaktdaten:
Re: Überhöhter Abwasserbescheid
Zuerst schriftlich per Einschreiben Einspruch erheben und bitten, die Rechnung zu prüfen. Dann kannst du weitersehen. Es könnte ja sein, dass es sich wirklich um einen Fehler handelt. Irren ist menschlich und ich denke, man sollte dem Sachbearbeiter einen Chance geben (nicht gleich auf den Pudding hauen, auch wenns schwer fällt).
Re: Überhöhter Abwasserbescheid
Erstmal anrufen und freundlich nachfragen. Scheint ja ein offensichtlicher Irrtum zu sein, der sich wahrscheinlich schnell aufklären lässt. Vielleicht hast Du dann morgen schon die korrigierte Rechnung in der Post.
Einspruch erheben würde ich erst, sollte Dir telefonisch bestätigt werden, das habe deren Meinung nach so seine Richtigkeit.
Einspruch erheben würde ich erst, sollte Dir telefonisch bestätigt werden, das habe deren Meinung nach so seine Richtigkeit.
Tanja

-
Picassa
Re: Überhöhter Abwasserbescheid
Was sagt denn eure Wasseruhr?
Vllt habt ihr irgendwo ein unentdecktes Leck?
Vllt habt ihr irgendwo ein unentdecktes Leck?
-
Picassa
Re: Überhöhter Abwasserbescheid
oh, Moment, ihr meint sicher die "Gebühr für den Regen"?
Dann tippe ich auf vergessenes Komma.
Wieviel habt ihr denn bisher bezahlt?
Dann tippe ich auf vergessenes Komma.
Wieviel habt ihr denn bisher bezahlt?
- Spencer
- Förderer 2019

- Beiträge: 1794
- Registriert: Di 11. Sep 2012, 11:30
- Wohnort: pommersches Dorf, slawischen Ursprungs
Re: Überhöhter Abwasserbescheid
Oder handelt es sich um Altanliegergebühren. Die wurden hier bei meinem Geschäftsgrundstück auch vor paar Jahren fällig. Weil die Wasserversorger ja den Aussagen eines Professors einer Uni, kurz nach der Wende glauben schenkte, dass in ein paar Jahren Meck/Pom sowas von Einwohnern strotzt. Denn der gute Mann hatte "errechnet" das es einen starken Zuwachs der Bevölkerung im Nordosten geben wird. Wegen der sauberen Luft und was weiß ich. Jedenfalls haben die Wasserversorger gebaut auf Teufel komm raus. Ich glaube die Abwasserwerke könnten drei mal soviel aufarbeiten wie sie momentan zu tun haben. Zum Teil muss wohl schon nachgeholfen werden, das die Klärwerke überhaupt richtig arbeiten. Na ja, lange Rede kurzer Sinn. Das Bauen hat natürlich enorme Summen verschlungen und die müssen ja irgendwie wieder rein kommen. Also hat man in Schwerin im Landestag ein Gesetz beschlossen das die Wasserversorger diese Unsummen auf die Grundstücksbesitzer umlegen können. Fazit, ich bekam eine Rechnung von 3400 € für Nichts, eben Altanliegergebühren. 1000m² Grundstück mit 200m² umbaute Fläche (Gebäude). Ich bin weder an der Regenentwässerung noch an der Abwasserleitung angeschlossen, sondern habe eine Klärgrube. Wasseranschluss habe ich neu gelegt und natürlich für den Anschluss bezahlt. Jetzt sollen wohl demnächst unsere Grundstücke an das Regen und Abwassernetz angeschlossen werden. Das wir dafür in Deutschland einen AnschlussZWANG haben, brauch ich hier nicht zu erwähnen. Aber bezahlt hab ich ja schon, oder ?
Also nachhaken was denn da bezahlt werden soll. Widerspruch kann man vorsorglich immer einlegen. Als Begründung einfach angeben das man die Kostenaufstellung usw. nicht versteht.
Unsere Widersprüche wurden übriegends abgelehnt und wir durften alle bezahlen. Nach meinem Erkenntnisstand hat die Wasserversorgung es damals geschafft noch mal 3,5 Millionen aus der Kleinstadt zu pressen.
Also nachhaken was denn da bezahlt werden soll. Widerspruch kann man vorsorglich immer einlegen. Als Begründung einfach angeben das man die Kostenaufstellung usw. nicht versteht.
Unsere Widersprüche wurden übriegends abgelehnt und wir durften alle bezahlen. Nach meinem Erkenntnisstand hat die Wasserversorgung es damals geschafft noch mal 3,5 Millionen aus der Kleinstadt zu pressen.
- Löwenzahn
- Beiträge: 304
- Registriert: So 1. Jan 2012, 14:54
- Wohnort: Hessen und Sardinien
- Kontaktdaten:
Re: Überhöhter Abwasserbescheid
In Hessen wird, wie lange angekündigt, zukünftig anders abgerechnet. Dazu wurden in den letzten Monaten die Gemeinden überflogen und die versiegelten Flächen festgestellt. Dazu konnte man dann Stellung nehmen. Bei uns waren das dann auch zuerst ca. 200 qm (Dach, Hütte, Solardach, Terrasse, Treppe, u.s.w.) denen unterstellt wurde, dass das Regenwasser in die Kanalisation fließen würde. Und hierfür ist dann ein höherer Satz zu bezahlen.
Ich konnte aber zurecht glaubhaft machen, dass wir erstens eine Regenwasseranlage haben (wirkt gebührmindernd) und 2. deren Überlauf, wie auch alle anderen Flächen, NICHT in die Kanalisation münden, sondern auf dem Grundstück versickern, bzw. in den Badeteich fließen. Somit sind wir von allen Zuschlägen befreit und werden durch die Gebühren-Änderung im nächsten Jahr noch weniger zahlen müssen!
Wer sich darüber ärgert, möge bitte bedenken, dass eine Regenwasseranlage nicht nur Trinkwasser spart (bei uns ca. 50 qbm p.a.), sondern auch im Falle von kurzzeitigen Starkregen den Kanal und vor allem die Kläranlage entlastet. Versickert der Überschuss, wird sogar dauerhaft entlastet und das spart der Allgemeinheit Kosten.
13.000 dürften dennoch übertrieben, bzw. falsch sein und die tatsächliche Summe könnte, bei einem Versiegelungs-Ansatz sicherlich durch Versickerungs/Zisternen-Maßnahmen in den Acker erheblich reduziert werden.
Ich konnte aber zurecht glaubhaft machen, dass wir erstens eine Regenwasseranlage haben (wirkt gebührmindernd) und 2. deren Überlauf, wie auch alle anderen Flächen, NICHT in die Kanalisation münden, sondern auf dem Grundstück versickern, bzw. in den Badeteich fließen. Somit sind wir von allen Zuschlägen befreit und werden durch die Gebühren-Änderung im nächsten Jahr noch weniger zahlen müssen!
Wer sich darüber ärgert, möge bitte bedenken, dass eine Regenwasseranlage nicht nur Trinkwasser spart (bei uns ca. 50 qbm p.a.), sondern auch im Falle von kurzzeitigen Starkregen den Kanal und vor allem die Kläranlage entlastet. Versickert der Überschuss, wird sogar dauerhaft entlastet und das spart der Allgemeinheit Kosten.
13.000 dürften dennoch übertrieben, bzw. falsch sein und die tatsächliche Summe könnte, bei einem Versiegelungs-Ansatz sicherlich durch Versickerungs/Zisternen-Maßnahmen in den Acker erheblich reduziert werden.
-
kleinesLicht
- Beiträge: 1138
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 07:56
Re: Überhöhter Abwasserbescheid
Was zahlt man eigentlich fuer die versiegelten Flaechen?
viele Grüße
ein kleines Licht
ein kleines Licht
-
Picassa
Re: Überhöhter Abwasserbescheid
Wir bezahlen pro qm versiegelter Fläche 0,46 Euronen pro Jahr. Ein Haufen Zeugs, wir haben laut Gebührenbescheid knapp 500qm versiegelte Fläche 
-
kleinesLicht
- Beiträge: 1138
- Registriert: Do 13. Okt 2011, 07:56
Re: Überhöhter Abwasserbescheid
Danke! Damit kann ich leben, ich habe nur 47qm.
viele Grüße
ein kleines Licht
ein kleines Licht
