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						Beitrag
					
								von Löwenzahn » So 11. Nov 2012, 13:33
			
			
			
			
			In Hessen wird, wie lange angekündigt, zukünftig anders abgerechnet. Dazu wurden in den letzten Monaten die Gemeinden überflogen und die versiegelten Flächen festgestellt. Dazu konnte man dann Stellung nehmen. Bei uns waren das dann auch zuerst ca. 200 qm (Dach, Hütte, Solardach, Terrasse, Treppe, u.s.w.) denen unterstellt wurde, dass das Regenwasser in die Kanalisation fließen würde. Und hierfür ist dann ein höherer Satz zu bezahlen.
Ich konnte aber zurecht glaubhaft machen, dass wir erstens eine Regenwasseranlage haben (wirkt gebührmindernd) und 2. deren Überlauf, wie auch alle anderen Flächen, NICHT in die Kanalisation münden, sondern auf dem Grundstück versickern, bzw. in den Badeteich fließen. Somit sind wir von allen Zuschlägen befreit und werden durch die Gebühren-Änderung im nächsten Jahr noch weniger zahlen müssen!
Wer sich darüber ärgert, möge bitte bedenken, dass eine Regenwasseranlage nicht nur Trinkwasser spart (bei uns ca. 50 qbm p.a.), sondern auch im Falle von kurzzeitigen Starkregen den Kanal und vor allem die Kläranlage entlastet. Versickert der Überschuss, wird sogar dauerhaft entlastet und das spart der Allgemeinheit Kosten.
13.000 dürften dennoch übertrieben, bzw. falsch sein und die tatsächliche Summe könnte, bei einem Versiegelungs-Ansatz sicherlich durch Versickerungs/Zisternen-Maßnahmen in den Acker erheblich reduziert werden.