Raubbau auf meinem neuen Grundstück
Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück
da würde ich als verkäufer antworten, du hast nicht zum vereinbarten zeitpunkt den kaufpreis überwiesen. lt notariatsstatiskik kommt das oft genug vor, dass solche geschäfte doch nicht zustande kommen. am sonntag war ich noch rechtmäßiger eigentümer der liegenschaft. tut mir leid für dich.
Es muß sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist.
- Reisende
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück
@sargon:
so in etwa hab ich mir das auch überlegt
@luipold: wenn du nichts anderes zu bieten hast als unkonstruktiven Mist zu verzapfen dann halte dich bitte ab jetzt aus diesen Thread raus!
@luipold: wenn du nichts anderes zu bieten hast als unkonstruktiven Mist zu verzapfen dann halte dich bitte ab jetzt aus diesen Thread raus!
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.
Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück
tut mir leid, du hast angefangen, am sonntag war es nicht DEIN grundstück.Reisende hat geschrieben:Raubbau auf meinem neuen Grundstück
Es muß sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist.
Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück
Luitpold, es wurde doch sehr gut erklärt, warum der Zeitpunkt der Überweisung oder der Grundbuchseintragung hier keine Rolle spielt. Warum liest Du das nicht einfach nochmal in Ruhe und akzeptierst, dass knapp daneben auch vorbei ist?luitpold hat geschrieben:tut mir leid, du hast angefangen, am sonntag war es nicht DEIN grundstück.Reisende hat geschrieben:Raubbau auf meinem neuen Grundstück
Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück
Hallo Luitpold,luitpold hat geschrieben:da würde ich als verkäufer antworten, du hast nicht zum vereinbarten zeitpunkt den kaufpreis überwiesen. lt notariatsstatiskik kommt das oft genug vor, dass solche geschäfte doch nicht zustande kommen. am sonntag war ich noch rechtmäßiger eigentümer der liegenschaft. tut mir leid für dich.
das würde bedeuten, dass der Käufer zwischen Kaufvertrag und Übereignung im Grunde völlig rechtlos ist. Aber - mal ganz unjuristisch gesprochen - kann das sein?
Wir beide schließen einen Kaufvertrag über mein Auto. Am Vorabend der Übergabe (=Übereignung) nehme ich den Trennschleifer und mache ein Cabrio daraus. Da kann ich nicht argumentieren, "hey, das durfte ich, denn das Auto gehörte noch mir!". Selbst wenn in unserem Kaufvertrag nur drinsteht, dass ich es Dir übergeben muss wird jeder Richter Dir in diesem Fall Schadensersatz oder ein Rücktrittsrecht für den Vertrag zusprechen. Nun wissen wir nicht, ob es bei dem Grundstück noch irgendwelche Fußangeln gibt, vielleicht behauptet der Verkäufer, er habe gewusst, dass die Käufer die Bäume ohnehin roden wollten, also sei kein Schaden entstanden, aber nach dem was wir wissen, hätte er die Rodungsaktion m.E. lassen müssen.
Gruß, Sargon
Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück
willst du darauf hinaus dass r das grundstück erst mit der grundbuchseintragung rechtsverbindlich besitzt?Adjua hat geschrieben:Luitpold, es wurde doch sehr gut erklärt, warum der Zeitpunkt der Überweisung oder der Grundbuchseintragung hier keine Rolle spielt. Warum liest Du das nicht einfach nochmal in Ruhe und akzeptierst, dass knapp daneben auch vorbei ist?luitpold hat geschrieben:tut mir leid, du hast angefangen, am sonntag war es nicht DEIN grundstück.Reisende hat geschrieben:Raubbau auf meinem neuen Grundstück
zur rechtlichen grundstücksübergabe ist die übergabe des kaufpreises an den verkäufer erforderlich, die übergabe des kaufgegenstandes erfolgt dann zug um zug, was meint da geld, hier das grundstück, viel freude damit, handshake.
dieser zeitpunkt wird irgendwann im lauf dieser woche sein, wenn die bank den kaufpreis dem verkäufer zuschreibt.
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück
Hallo Luitpold,
der Sargon hat es doch recht gut beschrieben. Wenn etwas verkauft ist, ob jetzt schon Geld geflossen ist oder noch nicht auf der Bank gutgeschrieben ist, oder, oder, oder...
da kann der Verkäufer trotzdem nicht so einfach wesentliche Änderungen an dem Verkaufsobjekt vornehmen.
Ich stell mir gerade vor, daß meine damalige Verkäuferin nach der Besichtigung irgend etwas an dem Grundstück oder den Liegenschaften verändert hätte - ich hätte das auch nicht so einfach akzeptiert.
Dagmar
der Sargon hat es doch recht gut beschrieben. Wenn etwas verkauft ist, ob jetzt schon Geld geflossen ist oder noch nicht auf der Bank gutgeschrieben ist, oder, oder, oder...
da kann der Verkäufer trotzdem nicht so einfach wesentliche Änderungen an dem Verkaufsobjekt vornehmen.
Ich stell mir gerade vor, daß meine damalige Verkäuferin nach der Besichtigung irgend etwas an dem Grundstück oder den Liegenschaften verändert hätte - ich hätte das auch nicht so einfach akzeptiert.
Dagmar
"Ich weiß, daß ich nichts weiß"
Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück
hast du das auto bezahlt ist es sachbeschädigung.Sargon hat geschrieben:nehme ich den Trennschleifer und mache ein Cabrio daraus. Da kann ich nicht argumentieren, "hey, das durfte ich, denn das Auto gehörte noch mir!".
rücktrittsrecht ist schon mal gut, oder der vertrag ist schlicht nicht zustandegekommen, der käufer will ein coupe, der verkäufer kann nur ein unfertiges cabrio herausgeben. was ja gelegentlich vorkommen kann. oder es wird die willensübereinstimmung abgeändert, ok, ein cabrio ist noch hübscher.Sargon hat geschrieben:Selbst wenn in unserem Kaufvertrag nur drinsteht, dass ich es Dir übergeben muss wird jeder Richter Dir in diesem Fall Schadensersatz oder ein Rücktrittsrecht für den Vertrag zusprechen. Nun wissen wir nicht, ob es bei dem Grundstück noch irgendwelche Fußangeln gibt,
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück
nach der besichtigung??? was zählt ist die im notariatsakt vereinbarte übergabe, und die dabei festgehaltenen eigenschaften der liegenschaft.Dagmar hat geschrieben:
Ich stell mir gerade vor, daß meine damalige Verkäuferin nach der Besichtigung irgend etwas an dem Grundstück oder den Liegenschaften verändert hätte - ich hätte das auch nicht so einfach akzeptiert.
möglicherweise hatte der verkäufer den eindruck der verkauf kommt nicht mehr zustande??? oder wollte ein wenig auf den busch klopfen, um ein noch vorhandenes allfälliges interesse festustellen. (gut ich als verkäufer hätte einfach angerufen). oder eine kleines telefonat, hallo herr x, ich habe gerade per telebanking den kaufpreis entrichtet, faktisch hab ich jetzt den kaufgegenstand übernommen, könnten wir uns auf der liegenschaft treffen, um noch xxx zu klären.
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück
im normalfall hält man - sie wie hier offenbar - fest wie der zustand sein soll. 'wie besichtigt' heiss, dass es so bleibt wie es ist und das ist verbindlich.
fliesst der kaufpreis nicht am vereinbarten tag stehen dem verkäufer zinsen zu. ein rücktritt vom vertrag ist deshalb jedoch nicht ohne vorherige entsprechende vereinbarung möglich, eine angemessene nachfrist muss gegeben werden. 'angemessen' ist sehr relativ, aber es gibt ein OGH-urteil das 6 monate auch noch als angemessen empfindet.
fliesst der kaufpreis nicht am vereinbarten tag stehen dem verkäufer zinsen zu. ein rücktritt vom vertrag ist deshalb jedoch nicht ohne vorherige entsprechende vereinbarung möglich, eine angemessene nachfrist muss gegeben werden. 'angemessen' ist sehr relativ, aber es gibt ein OGH-urteil das 6 monate auch noch als angemessen empfindet.
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