Richtig Sargon, das hast du sehr schön erklärt.
Also nochmal: im KV ist geregelt, dass der Besitz mit KP-Zlg übergeht. Aber das ist nicht der springende Punkt. Es ist dort auf vereinbart, dass wir das Grundstück kaufen wie gesehen, und dazu gehört der ganze Pflanzenbestand. Das ist das Entscheidende.
Wäre es schon mein Eigentum, könnte ich ihn theoretisch wg Sachbeschädigung und ggf Diebstahls anzeigen.
So wie es nun aber ist gilt was Sargon gesagt hat -
Alle Schäden, die er danach noch an dem Kaufgegenstand verursacht, muss er dem Käufer ersetzen - das ist dann ein Anspruch aus Verletzung von Vertragspflichten, ob der Käufer da schon im Grundbuch steht, spielt dafür keine Rolle.
So. Mir gings aber gar nicht um eine rechtliche Beurteilung, das kann ich selbst, hab den Mist ja nicht umsonst studiert.
Ich wollte einfach ein paar Meinungen hören, ob ihr eich das einfach gefallen lassen würdet oder nicht. Und bissel meinen Frust rauslassen
Noch ne Anmerkung Richtung Luipold: Norderstedt hat 80.000 Einwohner, also mach dir mal um meinen Ruf keine Sorgen. Ich hab die Polizei informiert, weil ich nicht sicher wusste wen ich da vor mir habe, und um etwaige Ansprüche zu sichern. Die Polizei ist der beste Zeuge, den man haben kann.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.