Raubbau auf meinem neuen Grundstück

Forenschänke und Smalltalk
Rati
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#21

Beitrag von Rati » Di 16. Okt 2012, 13:31

Reisende hat geschrieben:
Rati hat geschrieben:Frage:
warum steht der Thraed im Bereich lustige Wildsau?
... lustig wars doch jedenfalls nicht oder?

Grüße Rati
Nee, lustig finde ich das wahrhaftig nicht... Habs hier reingesetzt weil das hier die Forenschänke ist und ich das quasi am Stammtisch mit euch beschnacken möchte. ;) Einen anderen passenden Bereich hab ich nicht gesehen, wo passt es denn deiner Meinung nach besser hin?...
AAHHH! ja panemaju!

Hmmm, ich hab immer das ganze Gallische Dorf als "Stammtisch" betrachtet. :aeh:

Grüße Rati und zurück zu Lück.
Was ist ist! Was nicht ist ist möglich!"
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Adjua
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#22

Beitrag von Adjua » Di 16. Okt 2012, 13:33

Gut, aber in dem Fall waren die neuen Besitzer ja schon am Grundstück und haben wohl den Besitz wohl schon übernommen ...

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luitpold
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#23

Beitrag von luitpold » Di 16. Okt 2012, 15:03

Reisende hat geschrieben: Ich will ihn nicht verklagen, aber irgendeine Entschädigung oder entschuldigende Geste brauche ich für meinen Seelenfrieden.

@Lui: Kein Notaranderkonto, Direktabwicklung.
verklagen? das wäre auch relativ sinnlos.

ICH hätte mich nicht wie dein verkäufer verhalten (jemanden geschickt der das grundstück rodet), aber:

am sonntag war der bruder im recht.

übergabe bei bezahlung bedeutet, der verkäufer muss von der erfolgten zahlung wissen, was technisch nicht so einfach ist.
anders wäre es bei bar, das wird übernommen, handshake und in diesem augenblick bist du besitzerin.

ICH an deiner stelle würde mich beim bruder deutlich vernehmlich entschuldigen. so ein ungerechtfertigter polizeieinsatz macht im dorf viel wind und ist wochenlang bevorzugter tratsch. wird das nicht geklärt, bleiben dauernd unstimmigkeiten.
eine flasche "nix besonderes" und einen kleinen zettel mit einer förmlichen entschuldigung beilegen würde mir leichter fallen. das mündlich machen ist manchmal recht peinlich.

im übrigen würde ICH wegen wertloser büsche nicht die polizei bemühen, die sollen sich um wesentlich angelegenheiten kümmern. :nudel:
Es muß sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist.

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#24

Beitrag von kraut_ruebe » Di 16. Okt 2012, 15:13

adjua hat geschrieben:Gut, aber in dem Fall waren die neuen Besitzer ja schon am Grundstück und haben wohl den Besitz wohl schon übernommen ...
das wissen nur die beiden welche den KV in der hand haben.

wenn der verkäufer den zutritt schon erlaubt ist das nett, aber noch sagt das nichts über die besitzverhältnisse aus. die finden sich nur im vertrag dadurch dass sie festgeschrieben sind oder falls nicht dem automatismus des grundbuches unterworfen sind.

bitte nicht vom textauszug von frau H. verwirren lassen. dort steht 'regelmässig' und 'mustervertrag' und nicht 'gesetzlich festgelegt'.

btw: als 'bezahlt' gilt es übrigens erst wenn der kaufpreis beim eigentümer (resp. treuhandkonto falls eingerichtet) angekommen ist. die überweisung getätigt zu haben ist noch nicht genug für die definition weil dies für niemanden ersichtlich sein kann.
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#25

Beitrag von Adjua » Di 16. Okt 2012, 15:27

Also Luitpold, das halte ich für Blödsinn. Wenn wir einen Kaufvertrag über einen Korb Äpfel machen, kannst Du die auch nicht aufessen, nur weil Du das Geld noch nicht am Konto hast und die Äpfel noch bei Dir stehen. Ein Kaufvertrag gilt Soweit ich weiß ab der Einigung über das Kaufobjekt - wohl im Zustand wie besichtigt - und den Preis. Beides ist zweifelsfrei erfolgt ....

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#26

Beitrag von kraut_ruebe » Di 16. Okt 2012, 15:42

der KV gilt und muss eingehalten werden. er ist aber noch nicht erfüllt.

und hilft auch nicht über die gesetzlichen grundverkehrsbestimmungen hinweg - auch in D gibt es grundverkehrskommissionen die einen eigentumsübergang unmöglich machen können deswegen kann die geldzahlung alleine noch kein besitzrecht auslösen.

verträge für immobilienkäufe sind recht teuer in der errichtung bei einem spezialisten. das kommt nicht von ungefähr, da muss viel hinein um beiden parteien und dem gesetz gerecht zu werden.
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#27

Beitrag von Sargon » Di 16. Okt 2012, 15:53

Hallo zusammen,

bevor hier Begriffe durcheinander geworfen werden: Im deutschen Recht gilt das sog. Abstraktionsprinzip.

Kurz und vereinfacht gesagt, ein Kaufvertrag begründet nur die Verpflichtung zur Eigentumsübertragung, die Eigentumsübertragung selbst ist aber davon losgelöst (eben "abstrakt").

Im Alltagsleben fällt das niemandem auf, ich nehme am Kiosk meine Zeitschrift, gebe dem Verkäufer das Geld und niemand käme auf die Idee, dass da gerade zwei Verträge abgeschlossen wurden, ein Kaufvertrag und eine Übereignung. Genau das ist aber juristisch geschehen.

Bei Immobilien ist es nun so, dass der Kaufvertrag an den Eigentumsverhältnissen selbst NICHTS ändert, er begründet lediglich die Pflicht des Verkäufers, dem Käufer das Eigentum an dem Grundstück zu verschaffen und die Pflicht des Käufers, an den Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen. Eigentümer ist der Käufer erst und nur dann, wenn er im Grundbuch eingetragen ist, also die Auflassung erfolgt ist.
Solange da noch jemand anderes drin steht, gehört mir das Grundstück nicht.

Wenn in dem Kaufvertrag nichts über die Bäume drinsteht, würde ich die Sache so sehen: Wer eine Sache verkauft und keine weiteren Angaben macht, verkauft sie so wie sie zum Abschluss des Kaufvertrags ist. Alle Schäden, die er danach noch an dem Kaufgegenstand verursacht, muss er dem Käufer ersetzen - das ist dann ein Anspruch aus Verletzung von Vertragspflichten, ob der Käufer da schon im Grundbuch steht, spielt dafür keine Rolle.

Gruß,
Sargon

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#28

Beitrag von Adjua » Di 16. Okt 2012, 15:58

Sargon, vom Abstraktionsprinzip weiß ich natürlich nix, aber die Schlussfolgerung klingt mir einleuchtend ....

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#29

Beitrag von Reisende » Di 16. Okt 2012, 18:26

Richtig Sargon, das hast du sehr schön erklärt.
Also nochmal: im KV ist geregelt, dass der Besitz mit KP-Zlg übergeht. Aber das ist nicht der springende Punkt. Es ist dort auf vereinbart, dass wir das Grundstück kaufen wie gesehen, und dazu gehört der ganze Pflanzenbestand. Das ist das Entscheidende.
Wäre es schon mein Eigentum, könnte ich ihn theoretisch wg Sachbeschädigung und ggf Diebstahls anzeigen.
So wie es nun aber ist gilt was Sargon gesagt hat -
Alle Schäden, die er danach noch an dem Kaufgegenstand verursacht, muss er dem Käufer ersetzen - das ist dann ein Anspruch aus Verletzung von Vertragspflichten, ob der Käufer da schon im Grundbuch steht, spielt dafür keine Rolle.
So. Mir gings aber gar nicht um eine rechtliche Beurteilung, das kann ich selbst, hab den Mist ja nicht umsonst studiert.
Ich wollte einfach ein paar Meinungen hören, ob ihr eich das einfach gefallen lassen würdet oder nicht. Und bissel meinen Frust rauslassen ;)

Noch ne Anmerkung Richtung Luipold: Norderstedt hat 80.000 Einwohner, also mach dir mal um meinen Ruf keine Sorgen. Ich hab die Polizei informiert, weil ich nicht sicher wusste wen ich da vor mir habe, und um etwaige Ansprüche zu sichern. Die Polizei ist der beste Zeuge, den man haben kann.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.

Sargon
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#30

Beitrag von Sargon » Di 16. Okt 2012, 21:52

Reisende hat geschrieben: So. Mir gings aber gar nicht um eine rechtliche Beurteilung, das kann ich selbst, hab den Mist ja nicht umsonst studiert.
Ich wollte einfach ein paar Meinungen hören, ob ihr eich das einfach gefallen lassen würdet oder nicht. Und bissel meinen Frust rauslassen ;)
Hallo Reisende,

ich bin dann mal so frei, versetze mich in Deine Lage - in der ich mich erst mal auch mächtig ärgern würde - und dann würde ich wahrscheinlich folgendes tun: Da mich der Typ so sehr geärgert hat und ich bei einem direkten Zusammentreffen vermutlich die Fassung verliere, würde ich ihm einen Brief schreiben im Stile von "Lieber XY, ich habe Dir ein Grundstück abgekauft. Du bist verpflichtet, es mir so zu überlassen, wie wir es vereinbart hatten und nicht noch Bäume umzusägen oder ähnliche komischen Dinge damit anzustellen. Du hast das aber trotzdem getan. Wir können das jetzt gerichtlich klären lassen - das ist aber nicht mein Stil und ich möchte das gerne vermeiden. Wenn Du das auch willst, mach einen Vorschlag, wie Du die Sache aus der Welt schaffen willst. Gruß..."

Dann würde ich erst noch eine Nacht darüber schlafen, am anderen Morgen den Brief nochmal durchlesen (manches liest sich dann anders...) und dann zur Post damit.

Das wäre meine Vorgehensweise; man gibt dem anderen die Möglichkeit, auf den Pfad der Tugend von alleine zurückzufinden und wenn er das nicht will, kann man immer noch die juristische Zaunlatte rausholen.

Gruß,
Sargon

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