Rati hat geschrieben:Frage:
warum steht der Thraed im Bereich lustige Wildsau?
Weil sich die Leute wie Wildsäue benommen haben?
... lustig wars doch jedenfalls nicht oder?
Grüße Rati
Nee, lustig finde ich das wahrhaftig nicht... Habs hier reingesetzt weil das hier die Forenschänke ist und ich das quasi am Stammtisch mit euch beschnacken möchte.

Einen anderen passenden Bereich hab ich nicht gesehen, wo passt es denn deiner Meinung nach besser hin?
Frau Hollerbusch hat geschrieben:http://www.spieker-jaeger.de/de/rechtsbegriffe/
Beschaffenheit
Die Vereinbarung über die Beschaffenheit eines Kaufgegenstandes ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Erst durch die vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung wird genau festgelegt, was Kaufgegenstand ist und welche Eigenschaften er haben soll. Beim Kauf einer Immobilie kann bei der Beschaffenheit unterschieden werden z. B. nach Bebaubarkeit, Belastungen, gegebenenfalls Bauzustand, Gebäudealter (Baujahr), Nutzungsmöglichkeiten, Erträgen etc. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ist Maßstab für die Beantwortung der Frage, ob Abweichungen davon als Mangel anzusehen sind oder nicht. Danach richtet sich also, ob der Käufer Mängelbeseitigungsansprüche oder ein Minderungsrecht oder gar ein Rücktrittsrecht hat (§§ 434 ff. BGB).
http://www.heckschen-vandeloo.de/Glossa ... %BCbergang
Richtig. Wir haben das Grundstück gekauft wie gesehen. Die Bäume gehören natürlich dazu. Sie sind mit dem Grundstück fest verbunden und daher Bestandteil dessen.
Vom Kaufvertrag zurücktreten will ich natürlich nicht, schließlich sollen da bald meine Schafe unter Obstbäumen weiden. Aber ich überlege, ob man Schadensersatz fordern kann.
Das Holz war noch da, ob es alles ist kann ich nicht genau sagen, aber den Großteil haben wir schon zu uns nachhause geschafft, damit der Pisser sich das nicht noch nachträglich wegholen kann. (Sorry für die Wortwahl, aber mir fallen höchstens noch schlimmere Bezeichnungen für den Kerl ein

)
Frau Hollerbusch hat geschrieben:
Besitzübergang
Besitzübergang heißt, dass die Möglichkeit der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks, auf den Käufer übergeht. Regelmäßig erfolgt dies im Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung. Der Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks durch den Verkäufer wird dann durch den Vorteil der Kapitalnutzung ausgeglichen. Das Vertragsmuster sieht daher den Besitzübergang mit Kaufpreiszahlung vor. Mit den Nutzungen muss der Käufer dann auch die Lasten des Grundstücks übernehmen, ferner die Verkehrssicherungspflicht. Unabhängig vom Besitzübergang sieht der typische Grundstückskaufvertrag Vollmachten für den Käufer vor, mit denen der Käufer schon vor Besitzübergang behördliche Erklärungen und Genehmigungen (Baugenehmigung!) einholen kann sowie Grundstück und Haus aufmessen darf.
Und da soll nichts zu machen sein für Euch?! (Von dem stammt diese Auskunft überhaupt?)
Die Auskunft stammt von der Polizei, und ich denke die haben Recht, habe das auch nochmal juristisch durchdacht.
Besitzübergang ist auch laut Kaufvertrag der Tag der Kaufpreiszahlung. Mein Mann hatte orginal am Sonntag vormittag die Überweisung rausgehauen. Bin mir nur nicht sicher, ob es da auf den Tag der Überweisung oder den Tag der Wertstellung auf dem Konto des Empfängers ankommt.
Und Besitz ist nicht das gleiche wie Eigentum. Das Eigentum geht erst über, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist. :(
Frau Hollerbusch hat geschrieben:Oh mann .... da wäre ich aber auch stinkend sauer! Unmögliches Volk, also echt.
Was ist denn mit den gefällten Bäumen passiert - liegen die noch da, oder wurden die abtransportiert? Wenn noch vorhanden - kann man die wenigstens irgendwie verwerten/verkaufen?
Wie gesagt das Holz war noch da. Wir wollten die kleinen Stämme nutzen, um damit den Verbißschutz für die Obstbäume zu bauen.
Frau Hollerbusch hat geschrieben:Ach ja, noch was: daß Ihr keine Anzeige erstatten könnt, weil das der im Grundbuch eingetragene Eigentümer/'Verkäufer machen müsste, hab ich so richtig verstanden? Der macht es aber nicht, weil es sein eigener Bruder war, ja?
Genau, richtig.
Frau Hollerbusch hat geschrieben:
Aber waren die Bäume Gegenstand des Kaufvertrages?
Ja, siehe oben.
Frau Hollerbusch hat geschrieben:Meiner Meinung nach müßte der Verkäufer dafür Sorge tragen, daß das Grundstück in dem Zustand zu übergeben ist, wie es zum Datum des Kaufvertrages gewesen ist.
Ihr hättet m.E. auf jeden Fall Anspruch auf Entschädigung. Entweder an den "Dieb", oder an den Verkäufer. Daß ihr jetzt die Dummen sein sollt und "es eben so ist", das kann ich mir echt nicht vorstellen.
Ok, es bleibt die Frage: lohnt sich der Aufwand, wie hoch ist der tatsächliche Schaden, und will man sich dafür die Nerven kaputt machen oder auch noch Geld für einen Anwalt ausgeben.
'ne Sauerei bleibt es aber auf jeden Fall.
Jap, du hast es genau erfasst. Die Frage ist, wie man den Schaden beziffert (Holz ist noch da, wir hätten eh gefällt) und ob man sich den Stress antun will. Und wohlmöglich säht man damit böses Blut und der schleicht sich dann in Zukunft immer wieder dahin und macht irgendwas kaputt oder stiehlt meine Tiere oder was auch immer. Da hab ich bissel Angst vor.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.