Raubbau auf meinem neuen Grundstück

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Reisende
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Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#1

Beitrag von Reisende » Di 16. Okt 2012, 10:49

Leute, am sonntag ist mir was passiert, das hab ich immernoch nicht verdaut und muss euch das jetzt mal erzählen...
Am Nachmittag, ich sitze grad auf der Couch, bereite die Vorlesung vor und erhole mich von der Bdayfeier, klingelt es. Schwiegervattern steht vor der Tür: " Da sind Leute auf eurem Grundstück!" Ich mir Jacke und Fahrrad geschnappt und mit ihm hingefahren. Als ich mich nähere fahren grad 2 Autos davon. Auf dem Grundstück steht ei Typ mit Säge in der Hand und vor mir tut sich das pure Grauen auf: wo vorher bestimmt 40 kleine Pappeln und Birken standen gähnende Leere! Ich guck mir den Kerl an und war mir nicht sicher, ob das der Voreigentümer ist, den ich nur kurz beim Notar gesehen hatte. Spreche ihn fragend mit Namen an, er bejaht. Ich frage ihn völlig außer mir, was er da tut. Er sagt er wollte sich nur noch ein paar Holzbalken rausholen (solche lagen auch da neben einem großen Haufen Stämme). Behauptet das mit den Bäumen sei er nicht gewesen. Ich rufe meinen Mann an, der kommt. Große Diskussion. Ich sag zu dem Typen, das ich ihm nicht glaube und er es zugeben soll, da ich mich sonst gzwungen sehe die Polizei zu rufen. Er bleibt bei seiner Version, ich rufe sie Bullen. Der Typ packt seine Sachen und rennt davon! Mich packt die kalte Wut und Jagdinstinkt und ich setze hinterher. Hatte die Hoffnung er rennt zu seinem Auto und ich könnte noch ein Nummernschild erhaschen, aber die miese Type war zu schnell. Mein Mann.mit seinem kaputten Knie kam naturlich auch nicht hinterher.
Als die Polizei ankommt schildern wir die Sachlage, aber es gibt ein Problem: Wir sind noch nicht Eigentümer, der Kaufpreis ist zwar bezahlt und die Auflassungsvormerkung eingetragen, aber das Grundbuch noch nicht umgeschrieben.
Da der Typ beim wegrennen noch rief "sie haben doch die Nr von meinem Bruder" telefonierten wir mit dem Nocheigentümer und es stellte sich heraus, dass das wirklich der Bruder war. Somit konnte ich keine Anzeige erstatten, ich müsste mich mit denen nun zivilrechtlich auseinandersetzen..

Mein Mann ist der Meinung, wir sollten das auf sich beruhen lassen, da der Schaden schwer zu beziffern ist. Wir möchten dort ja eine Streuobstwiese anlegen, hätten also auch einiges gefällt. Aber ich hätte gern selbst entschieden welche Bäumchen wegkommen und welche nicht, und ich bin furchtbar empört ob dieser Dreistigkeit!
Was würdet ihr jetzt an meiner Stelle tun? :hmm:
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.

Knurrhuhn

Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#2

Beitrag von Knurrhuhn » Di 16. Okt 2012, 11:29

Oh mann .... da wäre ich aber auch stinkend sauer! Unmögliches Volk, also echt.
Was ist denn mit den gefällten Bäumen passiert - liegen die noch da, oder wurden die abtransportiert? Wenn noch vorhanden - kann man die wenigstens irgendwie verwerten/verkaufen?

Lass mal überlegen .... ich hatte mal einen Fall über den ich mit einem Anwaltsfreund gesprochen habe ... Mist, krieg ich nicht mehr zusammen, da gibt es irgend einen Paragraphen auf den man sich berufen kann ..... Ich glaub noch nicht so richtig dran, daß da juristisch nichts zu machen sein soll.

Habt ihr in dem Kaufvertrag ein Datum für den Besitzübergang vereinbart?

Ach ja, noch was: daß Ihr keine Anzeige erstatten könnt, weil das der im Grundbuch eingetragene Eigentümer/'Verkäufer machen müsste, hab ich so richtig verstanden? Der macht es aber nicht, weil es sein eigener Bruder war, ja?
Aber waren die Bäume Gegenstand des Kaufvertrages? Meiner Meinung nach müßte der Verkäufer dafür Sorge tragen, daß das Grundstück in dem Zustand zu übergeben ist, wie es zum Datum des Kaufvertrages gewesen ist.
Ihr hättet m.E. auf jeden Fall Anspruch auf Entschädigung. Entweder an den "Dieb", oder an den Verkäufer. Daß ihr jetzt die Dummen sein sollt und "es eben so ist", das kann ich mir echt nicht vorstellen.

Ok, es bleibt die Frage: lohnt sich der Aufwand, wie hoch ist der tatsächliche Schaden, und will man sich dafür die Nerven kaputt machen oder auch noch Geld für einen Anwalt ausgeben. :hmm:
'ne Sauerei bleibt es aber auf jeden Fall.

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luitpold
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#3

Beitrag von luitpold » Di 16. Okt 2012, 11:32

am schnellsten kann dir dein notar sagen wem die bäumchen gerade gehören.
im vertrag sind formulierungen die klar machen was du gekauft hast.

nachdem du noch nicht eingetragen bist sollte die auskunft des notars kostenfrei sein, erkundige dich zuerst wann du eingetragen bist und komm dann mit der begründung warum du fragst........
Es muß sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist.

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#4

Beitrag von Rati » Di 16. Okt 2012, 11:36

Frage:

warum steht der Thraed im Bereich lustige Wildsau?
Weil sich die Leute wie Wildsäue benommen haben?
... lustig wars doch jedenfalls nicht oder?

Grüße Rati
Was ist ist! Was nicht ist ist möglich!"
[Einstürzende Neubauten 1996]

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#5

Beitrag von Adjua » Di 16. Okt 2012, 11:39

Spannend. Kann ich mir aber nicht vorstellen, dass das rechtens sein soll, einfach mal so ein paar Bäume auf einem Grundstück zu fällen, das sich schon in eurem Besitz befindet.

Knurrhuhn

Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#6

Beitrag von Knurrhuhn » Di 16. Okt 2012, 11:44

http://www.spieker-jaeger.de/de/rechtsbegriffe/

Beschaffenheit

Die Vereinbarung über die Beschaffenheit eines Kaufgegenstandes ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Erst durch die vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung wird genau festgelegt, was Kaufgegenstand ist und welche Eigenschaften er haben soll. Beim Kauf einer Immobilie kann bei der Beschaffenheit unterschieden werden z. B. nach Bebaubarkeit, Belastungen, gegebenenfalls Bauzustand, Gebäudealter (Baujahr), Nutzungsmöglichkeiten, Erträgen etc. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ist Maßstab für die Beantwortung der Frage, ob Abweichungen davon als Mangel anzusehen sind oder nicht. Danach richtet sich also, ob der Käufer Mängelbeseitigungsansprüche oder ein Minderungsrecht oder gar ein Rücktrittsrecht hat (§§ 434 ff. BGB).


http://www.heckschen-vandeloo.de/Glossa ... %BCbergang


Besitzübergang
Besitzübergang heißt, dass die Möglichkeit der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks, auf den Käufer übergeht. Regelmäßig erfolgt dies im Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung. Der Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks durch den Verkäufer wird dann durch den Vorteil der Kapitalnutzung ausgeglichen. Das Vertragsmuster sieht daher den Besitzübergang mit Kaufpreiszahlung vor. Mit den Nutzungen muss der Käufer dann auch die Lasten des Grundstücks übernehmen, ferner die Verkehrssicherungspflicht. Unabhängig vom Besitzübergang sieht der typische Grundstückskaufvertrag Vollmachten für den Käufer vor, mit denen der Käufer schon vor Besitzübergang behördliche Erklärungen und Genehmigungen (Baugenehmigung!) einholen kann sowie Grundstück und Haus aufmessen darf.



Und da soll nichts zu machen sein für Euch?! (Von dem stammt diese Auskunft überhaupt?)

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luitpold
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#7

Beitrag von luitpold » Di 16. Okt 2012, 11:45

Adjua hat geschrieben: das sich schon in eurem Besitz befindet.
das ist eben nicht sicher, es könnte auch im vertrag stehen, das grundstück ist am tag x, dem käufer von buschwerk befreit und frisch umgebrochen zu übergeben......
Es muß sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist.

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#8

Beitrag von Adjua » Di 16. Okt 2012, 11:49

luitpold hat geschrieben:
Adjua hat geschrieben: das sich schon in eurem Besitz befindet.
das ist eben nicht sicher, es könnte auch im vertrag stehen, das grundstück ist am tag x, dem käufer von buschwerk befreit und frisch umgebrochen zu übergeben......

Na sie schreibt doch, der Kaufpreis wurde bezahlt ... Also Besitz ihrer, auch nach deinen obigen Links ....?

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#9

Beitrag von ludwig » Di 16. Okt 2012, 11:50

hallo Reisende,

normalerweise steht im Notarvertrag dass an dem zu verkaufenden Grundstück nichts mehr verändert werden darf, ist so eine Klausel die steht immer drinnen.
Sprich es darf nichts über eine natürliche Abnutzung hinaus beschädigt oder geändert oder entnommen werden.
Wenn Du den Kaufpreis noch nicht bezahlt hast einfach Schaden abziehen.
Wenn Du schon bezahlt hast gehts nur über Anwalt/ Gericht.
Kommt auch noch darauf an ob Ihr bereits eine offizielle Übergabe gemacht habt, hat diese bereits stattgefunden ist es Diebstahl.

Mein Nachbar hat hier mal so ganz aus versehen !!!!! ein paar Bäume am Grundstücksrand von einem Stück verwilderter Brache abgesägt, die Geschädigte hat Polizei und Gutachter kommen lasen und er war mit 3000 Euro dabei.

Viel Glück und nicht ärgern

ludwig
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#10

Beitrag von Reisende » Di 16. Okt 2012, 11:54

Rati hat geschrieben:Frage:

warum steht der Thraed im Bereich lustige Wildsau?
Weil sich die Leute wie Wildsäue benommen haben?
... lustig wars doch jedenfalls nicht oder?

Grüße Rati
Nee, lustig finde ich das wahrhaftig nicht... Habs hier reingesetzt weil das hier die Forenschänke ist und ich das quasi am Stammtisch mit euch beschnacken möchte. ;) Einen anderen passenden Bereich hab ich nicht gesehen, wo passt es denn deiner Meinung nach besser hin?
Frau Hollerbusch hat geschrieben:http://www.spieker-jaeger.de/de/rechtsbegriffe/

Beschaffenheit

Die Vereinbarung über die Beschaffenheit eines Kaufgegenstandes ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Erst durch die vertragliche Beschaffenheitsvereinbarung wird genau festgelegt, was Kaufgegenstand ist und welche Eigenschaften er haben soll. Beim Kauf einer Immobilie kann bei der Beschaffenheit unterschieden werden z. B. nach Bebaubarkeit, Belastungen, gegebenenfalls Bauzustand, Gebäudealter (Baujahr), Nutzungsmöglichkeiten, Erträgen etc. Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit ist Maßstab für die Beantwortung der Frage, ob Abweichungen davon als Mangel anzusehen sind oder nicht. Danach richtet sich also, ob der Käufer Mängelbeseitigungsansprüche oder ein Minderungsrecht oder gar ein Rücktrittsrecht hat (§§ 434 ff. BGB).


http://www.heckschen-vandeloo.de/Glossa ... %BCbergang
Richtig. Wir haben das Grundstück gekauft wie gesehen. Die Bäume gehören natürlich dazu. Sie sind mit dem Grundstück fest verbunden und daher Bestandteil dessen.
Vom Kaufvertrag zurücktreten will ich natürlich nicht, schließlich sollen da bald meine Schafe unter Obstbäumen weiden. Aber ich überlege, ob man Schadensersatz fordern kann.
Das Holz war noch da, ob es alles ist kann ich nicht genau sagen, aber den Großteil haben wir schon zu uns nachhause geschafft, damit der Pisser sich das nicht noch nachträglich wegholen kann. (Sorry für die Wortwahl, aber mir fallen höchstens noch schlimmere Bezeichnungen für den Kerl ein :sauenr_1: )

Frau Hollerbusch hat geschrieben:
Besitzübergang
Besitzübergang heißt, dass die Möglichkeit der tatsächlichen Nutzung des Grundstücks, auf den Käufer übergeht. Regelmäßig erfolgt dies im Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung. Der Verlust der Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks durch den Verkäufer wird dann durch den Vorteil der Kapitalnutzung ausgeglichen. Das Vertragsmuster sieht daher den Besitzübergang mit Kaufpreiszahlung vor. Mit den Nutzungen muss der Käufer dann auch die Lasten des Grundstücks übernehmen, ferner die Verkehrssicherungspflicht. Unabhängig vom Besitzübergang sieht der typische Grundstückskaufvertrag Vollmachten für den Käufer vor, mit denen der Käufer schon vor Besitzübergang behördliche Erklärungen und Genehmigungen (Baugenehmigung!) einholen kann sowie Grundstück und Haus aufmessen darf.



Und da soll nichts zu machen sein für Euch?! (Von dem stammt diese Auskunft überhaupt?)
Die Auskunft stammt von der Polizei, und ich denke die haben Recht, habe das auch nochmal juristisch durchdacht.
Besitzübergang ist auch laut Kaufvertrag der Tag der Kaufpreiszahlung. Mein Mann hatte orginal am Sonntag vormittag die Überweisung rausgehauen. Bin mir nur nicht sicher, ob es da auf den Tag der Überweisung oder den Tag der Wertstellung auf dem Konto des Empfängers ankommt.
Und Besitz ist nicht das gleiche wie Eigentum. Das Eigentum geht erst über, wenn das Grundbuch umgeschrieben ist. :(
Frau Hollerbusch hat geschrieben:Oh mann .... da wäre ich aber auch stinkend sauer! Unmögliches Volk, also echt.
Was ist denn mit den gefällten Bäumen passiert - liegen die noch da, oder wurden die abtransportiert? Wenn noch vorhanden - kann man die wenigstens irgendwie verwerten/verkaufen?
Wie gesagt das Holz war noch da. Wir wollten die kleinen Stämme nutzen, um damit den Verbißschutz für die Obstbäume zu bauen.

Frau Hollerbusch hat geschrieben:Ach ja, noch was: daß Ihr keine Anzeige erstatten könnt, weil das der im Grundbuch eingetragene Eigentümer/'Verkäufer machen müsste, hab ich so richtig verstanden? Der macht es aber nicht, weil es sein eigener Bruder war, ja?
Genau, richtig.
Frau Hollerbusch hat geschrieben: Aber waren die Bäume Gegenstand des Kaufvertrages?
Ja, siehe oben.
Frau Hollerbusch hat geschrieben:Meiner Meinung nach müßte der Verkäufer dafür Sorge tragen, daß das Grundstück in dem Zustand zu übergeben ist, wie es zum Datum des Kaufvertrages gewesen ist.
Ihr hättet m.E. auf jeden Fall Anspruch auf Entschädigung. Entweder an den "Dieb", oder an den Verkäufer. Daß ihr jetzt die Dummen sein sollt und "es eben so ist", das kann ich mir echt nicht vorstellen.
Ok, es bleibt die Frage: lohnt sich der Aufwand, wie hoch ist der tatsächliche Schaden, und will man sich dafür die Nerven kaputt machen oder auch noch Geld für einen Anwalt ausgeben. :hmm:
'ne Sauerei bleibt es aber auf jeden Fall.
Jap, du hast es genau erfasst. Die Frage ist, wie man den Schaden beziffert (Holz ist noch da, wir hätten eh gefällt) und ob man sich den Stress antun will. Und wohlmöglich säht man damit böses Blut und der schleicht sich dann in Zukunft immer wieder dahin und macht irgendwas kaputt oder stiehlt meine Tiere oder was auch immer. Da hab ich bissel Angst vor.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.

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