weiß jemand von Euch wie das mit der Impfplicht für durchreisende Kaninchen ist?
Ich fahre ja öfter mal mit meinem Sortiment aus veredelten Kaninchenhaarprodukten zu Märkten und Wollfesten. Meistens ist auch ein lebendes Kaninchen dabei, das sitzt in einem Käfig auf dem Tisch. Zum ersten Mal habe ich die Mitteilung bekommen, daß die dortigen Amtstierärzte "Wert darauf legen, dass der mitreisende Hase gegen RHD geimpft sein muss."
Der Ort ist Kirchdorf, Niedersachsen.
Gibt es eine rechtliche Grundlage für sowas?
Der Hase hat nicht mal Kontakt zum niedersächsischen Boden, wird dort in keinen Stall eingebracht und auch ganz bestimmt nicht ins Freie entlassen!

Außerdem besteht doch für die dortigen Kaninchenhalter keine Gefahr wenn deren Tiere vorschriftsmäßig geimpft sind.
 )
)Was meint Ihr?
Besteht für solche Ausstellungstiere auf der freien Wiese eine Impfflicht?
Kann mir ein übereifriger Amtsvet vor Ort den Hasen killen?
Ich würde schon sehr gerne einen der Wolllieferanten mitnehmen, die sind immer eine große Attraktion für die Besucher und Kunden...
Grüße
Claire


