Seite 1 von 1

Vorschriften für das Inverkehrbringen von Hühnereiern

Verfasst: Fr 4. Feb 2011, 15:16
von Thomas/V.
Da es immer wieder zu Unsicherheiten kommt, ob und unter welchen Bedingungen man Eier vermarkten darf, hier mal eine ausführliche Zusammenfassung:
http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/leb ... chnung.htm

Soweit ich weiß, gilt das auch für Wachteleier.

FÜr Enteneier gibt es wohl abweichende Vorschriften, habe mich damit aber nicht befaßt, weil ich keine Enten habe.

Re: Vorschriften für das Inverkehrbringen von Hühnereiern

Verfasst: Fr 4. Feb 2011, 16:41
von Landfrau
Das hättest du auch unter Heuteschongelacht verlinken können, Thomas.

Also, schön strukturiert ist das schon und übersichtlich.

Aber bei Lichte betrachtet der Wahnsinn in Tüten........

Trotzdem danke!

LAndfrau

Re: Vorschriften für das Inverkehrbringen von Hühnereiern

Verfasst: Fr 4. Feb 2011, 17:04
von Thomas/V.
Naja, alles recht kompliziert, aber mit etwas Nachdenken kann man sich das für Selbstvermarkter nötige Wissen schon irgendwie zusammenreimen ;)
hier habe ich noch ein paar Sachen verlinkt: http://www.huehner-info.de/huefo/thread ... post606780
auch Geflügel- und Kaninchenfleisch ist ja für SVer ein Thema

ansonsten mal unter "Primärproduktion" googeln, so nennt man die Dinge, die für SVer und Direktvermarkter relevant sind