Vorschriften für das Inverkehrbringen von Hühnereiern
Verfasst: Fr 4. Feb 2011, 15:16
Da es immer wieder zu Unsicherheiten kommt, ob und unter welchen Bedingungen man Eier vermarkten darf, hier mal eine ausführliche Zusammenfassung:
http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/leb ... chnung.htm
Soweit ich weiß, gilt das auch für Wachteleier.
FÜr Enteneier gibt es wohl abweichende Vorschriften, habe mich damit aber nicht befaßt, weil ich keine Enten habe.
http://www.vis.bayern.de/ernaehrung/leb ... chnung.htm
Soweit ich weiß, gilt das auch für Wachteleier.
FÜr Enteneier gibt es wohl abweichende Vorschriften, habe mich damit aber nicht befaßt, weil ich keine Enten habe.