Betriebsnr.->Landwirtschaftl. Nebenerwerb->Selbstvermarktung

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Sue
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Betriebsnr.->Landwirtschaftl. Nebenerwerb->Selbstvermarktung

#1

Beitrag von Sue » Mi 4. Mai 2011, 14:05

Ich versuche gerade, verschiedene Dinge übers I-net zu recherchieren und scheitere...

Grundfrage war: Wie bekomme ich eine "Anerkennung zum landwirtschaftlichen Betrieb"?
Und daraus ergaben sich viele weitere ;-)

Die Idee ist eigentlich folgende: Zebu-Haltung zur Wechselbeweidung mit den Pferden. Und: Zebu-Haltung zur Eigenversorgung.
Wenn sich das gut einspielt spräche auch nichts gegen Bestandvergrößerung...
und dann böte sich Verkauf mit Selbstvermarktung an...

Brauch ich überhaupt die den "landwirtschaflichen Betrieb im Nebenerwerb"?
Was für Vorteile bringt mir das?
Reicht theoretisch meine Betriebsnummer aus?

Kann mir da jemand etwas Licht ins Dunkel bringen? Die Homepage vom Landwirtschaftsamt hab ich bereits hoch und runter gelesen - nix gefunden.

Womöglich gibt es auch noch Unterschiede je Bundesland.
Wir sind in Ba.-Wü...

Olaf
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Re: Betriebsnr.->Landwirtschaftl. Nebenerwerb->Selbstvermark

#2

Beitrag von Olaf » Mi 4. Mai 2011, 14:22

Moin,
also viel versteh ich davon nicht, hab ja nur paar Ziegen.
Ich hab aber grade eben online (und verspätet, weil vergessen - hat uns gleich ne Kontrolle beschert) unsere Bestandsmeldung bei der TSK gemacht, und da hast Du ja schon ne Betriebsnummer.
Da könnte man Rinder auch mit eintragen, dann hats dahingehend erst mal seine Richtigkeit.
Bie Ziegen brauch ich dann noch das Bestandsregister, und das wars, soweit ich bislang weiß. Könnte bei Rindern natürlich komplizierter sein....
Olaf
Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.

Landfrau

Re: Betriebsnr.->Landwirtschaftl. Nebenerwerb->Selbstvermark

#3

Beitrag von Landfrau » Mi 4. Mai 2011, 16:11

Hallo Sue,

das Thema ist zumindest im alten Forum immer wieder hoch und runter diskutiert worden und hochkompliziert, da verschiedene Rechtsgebiete tangiert werden.

"Betrieb" im Sinne der TSK / des Veterinäramtes bist du schon mit einer Legehenne.
Ldw Betrieb im steuerlichen Sinne ist wieder was anderes, Betrieb im Sinne der ldw Sozialversicherung wiederum, Betrieb im Sinne der berufsgenossenschaft als Teil der LSV fängt bereits mit 2500 qm Hausgarten an (in Nds), ldw Betrieb im Sinne des BAurechtes ist wieder was anderes etc.

Es wird dir nicht erspart bleiben, dein Anliegen zu formulieren und dich durchzutelefonieren.
Hier sind die LAndwirtschaftskammern eine gute Anlaufstelle, auch das Landvolk, weiterhin Finanzamt und LSV sowie Veterinäramt.

Und: die Einschätzungen, ob ein ldw Betrieb vorliegt, werden nicht einheitlich sein.
Das entscheidet jede Behörde für sich und nach eigenen Kriterien.

Landfrau

Landfrau

Re: Betriebsnr.->Landwirtschaftl. Nebenerwerb->Selbstvermark

#4

Beitrag von Landfrau » Mi 4. Mai 2011, 16:13

Ach so, noch eine Klugsch**ßerei am Rande:

es ist üblich, den Begriff Direktvermarktung zu verwenden.

bei Selbstvermarktung könnte man auf gaaaanz andere Gedanken kommen.

Landfrau

Sue
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Re: Betriebsnr.->Landwirtschaftl. Nebenerwerb->Selbstvermark

#5

Beitrag von Sue » Mi 4. Mai 2011, 16:55

Landfrau hat geschrieben:Ach so, noch eine Klugsch**ßerei am Rande:

es ist üblich, den Begriff Direktvermarktung zu verwenden.

bei Selbstvermarktung könnte man auf gaaaanz andere Gedanken kommen.

Landfrau
:lol: ...und ich dachte noch beim Schreiben "da stimmt was nicht" ... als Alternative fiel mir dann nur Eigenvermarktung ein - genauso blöde. Direktvermarktung hatte als Begriff Pause :haha:

Ich ahnte schon, dass das kompliziert wird... und habe mittlerweile auch bereits eine Antwortmail des Landwirtschaftsamtes bekommen, ich solle doch mein Anliegen persönlich vortragen.

Eigentlich ist's ja auch (erst mal) wurscht, wie sich das nennt - alles noch Zukunftsmusik.
Sehr interessant wäre das Thema vor allem auch wegen "baulichen Maßnahmen im Außenbereich"... Wir träumen von einer "Feldscheuer".

Landfrau

Re: Betriebsnr.->Landwirtschaftl. Nebenerwerb->Selbstvermark

#6

Beitrag von Landfrau » Mi 4. Mai 2011, 17:11

Es halt leider vieles Ermessenssache, auf dt Behördenwillkür.

Zur BAuerei im AUßenbereich. Das Privileg der Ldw ist dann gegeben, wenn die Ldw geeignet ist, "langfristig in erheblichem Umfang zur Erwerb beizutragen". So ein bischen Kräuterspiralen oder Reitpferdehalten reicht dann nicht.

Viel Erfolg im Behördendschungel, Landfrau

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