Quelle: https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... kogebietenAufstallungspflicht für Hausgeflügel in Risikogebieten
Die Aufstallungspflicht gilt nur für Gebiete mit räumlicher Nähe zu Wildvogelrastgebieten oder Gebieten mit sonst erhöhtem Wildvogelaufkommen, um einen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildgeflügel (potenzielle Erregerübertragung) zu verhindern. Die Anordnung gilt zunächst für Gebiete in 16 Kreisen und kreisfreien Städten (Liste der betroffenen Kreise und kreisfreien Städte siehe Anlage). Die konkrete Abgrenzung der Risikogebiete erfolgt durch die Kreise bzw. kreisfreien Städte per Allgemeinverfügung, die auf der jeweiligen Homepage veröffentlicht wird. Die Risikogebiete werden gegebenenfalls zeitnah um weitere Gebiete mit hoher Geflügeldichte ergänzt.
bei uns sieht das dann so aus:
https://www.kreis-kleve.de/de/aktuelles ... den-stall/
meine wilden Hühner dürfen also n och draußen bleiben.Kreis Kleve – Nach Erlass des NRW-Umweltministeriums hat jetzt der Kreis Kleve die Stallpflicht für Geflügel angeordnet. Neben anderen Regionen in Nordrhein-Westfalen ist auch das nördliche Gebiet des Kreises Kleve betroffen. Ab Mittwoch muss das Geflügel in Bedburg-Hau, Emmerich am Rhein, Kalkar, Kleve, Kranenburg und Rees in den Stall. Die Aufstallungspflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.