Vogelgrippe Bundesweit

Benutzeravatar
Daisy Duck
Beiträge: 524
Registriert: Do 12. Sep 2013, 14:06

Re: Vogelgrippe Bundesweit

#141

Beitrag von Daisy Duck » Mi 23. Nov 2016, 23:52

Hi

3.800 Gänse an zwei Standorten eines Betriebs werden gekeult (die müssten ganz ganz kurz vor der Schlachtung stehen, oder?) Und es gibt eine Leinenpflicht für Hunde und Freilaufverbot für Katzen in Hamburg : http://www.spiegel.de/wissenschaft/natu ... 22569.html

Vielleicht noch ganz interessant eine Karte des BMEL zu nachgewiesenen Funden toter Tiere mit Vogelgrippe: https://www.fli.de/fileadmin/FLI/Images ... _16-00.jpg

So ganz aktuell kann die Karte aber nicht sein, denn es gibt wohl einen nachgewiesenen Fall der H5N8 Variante bei einem Toten Bussard am Niederrhein (NRW), bestätigt vom NRW-Umweltministerium, Bericht vom 18.11.: http://www.derwesten.de/politik/vogelgr ... 70635.html

greymaulkin
Förderer 2017
Förderer 2017
Beiträge: 2013
Registriert: Mi 11. Aug 2010, 13:12
Wohnort: achtern Berge UND hinterm Kanal, Klimazone 7b

Re: Vogelgrippe Bundesweit

#142

Beitrag von greymaulkin » Do 24. Nov 2016, 08:20

Damit werden die Preise für die Gänse aus dem dritten Betrieb hochgehalten und die aus Standort 1 und 2 werden von der Tierseuchenkasse bezahlt. :engel:

Gruß, Bärbel

Benutzeravatar
fuxi
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 5900
Registriert: Di 3. Aug 2010, 10:24
Wohnort: Ruhrgebiet, Klimazone 8a
Kontaktdaten:

Re: Vogelgrippe Bundesweit

#143

Beitrag von fuxi » Do 24. Nov 2016, 15:01

Daisy Duck hat geschrieben:Vielleicht noch ganz interessant eine Karte des BMEL zu nachgewiesenen Funden toter Tiere mit Vogelgrippe: https://www.fli.de/fileadmin/FLI/Images ... _16-00.jpg

So ganz aktuell kann die Karte aber nicht sein, denn es gibt wohl einen nachgewiesenen Fall der H5N8 Variante bei einem Toten Bussard am Niederrhein (NRW), bestätigt vom NRW-Umweltministerium, Bericht vom 18.11.: http://www.derwesten.de/politik/vogelgr ... 70635.html
Die aktuellste Version ist jeweils >>hier<< verlinkt und die vorherigen Versionen findet man dort auch.

@Bärbel
Wenn du denkst, dass sich die Halter darüber freuen, dass gekeult wird oder sogar damit kalkuliert Geld machen wollen, kennst du andere Bauern als ich. :aeug:
(und dass ein eventueller höherer Preis für die verbliebenen Gänse die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und der Ausgleichszahlung der TSK wettmacht, halte ich für äußerst unwahrscheinlich.)
We have normality. Anything you still can’t cope with is therefore your own problem.

zaches
Beiträge: 2335
Registriert: Mo 23. Aug 2010, 09:51
Familienstand: rothaarig
Wohnort: Niederrhein Klimazone 8a

Re: Vogelgrippe Bundesweit

#144

Beitrag von zaches » Do 24. Nov 2016, 17:00

Niederrhein Kreis Kleve:

https://www.kreis-kleve.de/de/fachberei ... uegelpest/
Aufstallung
Nach einer daraufhin erneut durchgeführten Risikobewertung wurde angeordnet, dass im gesamten Kreis Kleve das Geflügel nach § 13 Geflügelpestverordnung aufgestallt werden muss.
Die Tiere sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss, zu halten.
Es ist sicherzustellen, dass das gehaltene Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt wird.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, ist für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
Für alle Geflügelhalter gilt aber weiterhin die Pflicht, ihre Geflügelhaltung bei der Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung in der Kreisverwaltung anzuzeigen.
Dies kann mit dem Vordruck „Bestandsmeldung Geflügel" auf der rechten Seite schriftlich per Fax (Fax_Nr. 02821 85230) oder unter vet-verwaltung@kreis-kleve.de übersandt werden.
Verhaltensregeln für Kleinbetriebe mit Geflügelhaltung (bis 1000 Tiere) und
Geflügelhobbyhaltungen aufgrund der Gefährdung der Geflügelbestände in Nordrhein-Westfalen durch
Übertragung des Geflügelpest-Erregers durch Wildvögel

Gemäß der Verordnung des Bundes über besondere Sch
utzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18.11.2016 sind nachstehende Maßnahmen einzuhalten:
1. Desinfektionsmatten oder -wannen sind vor dem Stalleingang zu errichten. Hier soll das Schuhwerk, welches außerhalb des Stalls getragen wird, desinfiziert werden.
• Hierzu können große handelsübliche Mörtelkästen oder -kübel im Baumarkt oder haushaltsübliche Wannen erworben und, mit Desinfekionsmittel gefüllt, als Desinfektionswanne verwendet werden. Alternativ kann eine mit Desinfektionsmittel getränkte Schaumstoffmatte in einer Wanne als Desinfektionsmatte verwendet werden.
• Geeignete Desinfektionsmittel können unter der Sparte "behüllte Viren/7b" in der DVG-Desinfektionsmittelliste für Handelspräparate (http://www.desinfektion-dvg.de/fileadmi ... ste_TH.pdf)eingesehen werden.
• Desinfektionsmittel können im Landhandel oder bei einem praktizierenden Tierarzt erworben werden.
• Peressigsäure-haltige Handelspräparate können auch bei Temperaturen zwischen 0° und 10°C angewendet werden.
• Ameisensäure und andere org. Säuren (Zitronensäure u. a.) sind bei Temperaturen unter 10°C nicht anwendbar. Ggf. muss eine temperaturabhängige Konzentrationserhöhung erfolgen.
• Bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln sind stets die produktspezifischen Anwendungs- sowie Entsorgungshinweise zu beachten.

2. Beim Betreten des Stalles ist bestandseigene Schutzkleidung (inklusive
Schuhwerk) zu tragen. Die Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk)verbleibt im Stall und muss regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Bei Verwendung von Einmalschutzkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.
• Als Einmalschutzkleidung können Einweg-Overalls undEinmal-Überziehstiefel verwendet werden. Nach Gebrauch können diese im Restmüll entsorgt werden.
• Als Schutzkleidung können auch beispielsweise eine Hose mit einem Arbeitskittel und Gummistiefeln verwendet werden. Wichtig ist, dass alle Sachen im Stall verbleiben und auch nur für die Arbeit im Stall angezogen werden. Sie müssen regelmäßig gewaschen und desinfiziert werden. Desinfektionsmittel für Kleidung kann beispielsweise in Drogeriemärkten erworben werden.

3. Die Hände sind unmittelbar vor Betreten des Stalls zu waschen und zu desinfizieren
.
• Zur Händedesinfektion sind handelsübliche Desinfektionsmittel, welche wirksam gegen Influenza A-Viren sind, geeignet. Dies wird z.B. durch die Hinweis- Kennzeichnungen "begrenzt viruzid", "viruzid", "wirksam gegen behüllte Viren" deutlich. Solche Händedesinfektionsmittel können inApotheken, Landmärkten oder Drogeriemärkten erworben werden.

4. Nach jeder Ein- oder Ausstallung on Geflügel sind die eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.
• Hierzu sind die Hinweise zu Desinfektionsmittel gemäß Punkt 1 zu beachten.
• Die Verwendung einer Rückenspritze o.ä. hilft beim lächenmäßigen Auftragen des Desinfektionsmittels.

5. Transportmittel für Geflügel (wie Viehtransportfahrzeuge, Anhänger,
Kisten, Käfige, Behältnisse) sind nach jeder Verwendung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
• Hierzu sind die Hinweise gemäß Punkt 4 zu beachten.

6. Hunde und Katzen sind von den Stallungen fern zu halten.
7. Kein Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler zukaufen
.
Gemäß der Geflügelpest-Verordnung sind grundsätzlich einzuhalten:
8. Ein Bestandsregister ist zu führen. Hier werden alle Zu- und Abgänge mit Datum, Art des Geflügels, Name und Anschrift des Transport
unternehmers sowie des vorherigen bzw. zukünftigen Besitzers verzeichnet.
9. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
• Hier soll nicht nur ein direkter Kontakt, sondern auch ein indirekter durch Kot von Wildvögeln verhindert werden.
• Ein Abdecken durch Planen oder Einlagern in Gebäuden oder verschlossenen Behältnissen ist möglich.
10. Krankheitsanzeichen wie
− mehr als 2 % Geflügelverluste innerhalb von 24 Stunden
− erhebliche Veränderung in der Legeleistung oder Gewichtszunahme sind unverzüglich durch einen Tierarzt abklären zu lassen. Dabei ist immer auch auf Influenza A-Viren der Subtypen H5 und H7 zu untersuchen.
• Zu Zeiten der Geflügelpest kann auch direkt das zus tändige Veterinäramt kontaktiert werden, welches dann amtliche Proben nehmen kann.

11. Liegt der Bestand in einem
Restriktionsgebiet
(z.B. Sperrbezirk,
Beobachtungsgebiet) müssen die von der zuständigen
Veterinärbehörde
angeordneten Maßnahmen zusätzlich beachtet werden.
Gemäß der Viehverkehrsverordnung sind grundsätzlich
einzuhalten:
12. Die
Meldepflicht
für den Tierbestand (Hühner, Truthühner, Enten, Gän
se,
Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben
) muss erfüllt sein.

Wer dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen i
st, hat seine Geflügelhaltung
unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt anzuzeig
en.
Zusätzliche Maßnahmen:
13. Keine
anderen Geflügelbestände
aufsuchen.
14. Zutritt für
fremde Personen
unterbinden; nur Personen in den Bestand lassen,
die den Bestand unbedingt aufsuchen müssen (Tierarz
t, Amtstierarzt).
15. Eierschalen, Speise- und Kuchenabfälle nicht
verfüttern.
16. Die Stallungen sind in einem
guten baulichen Zustand
zu halten.
17. Regelmäßige
Schadnagerbekämpfung
in den Stallungen und im Außenbereich
durchführen.
18.
Eierkartons
nur einmal verwenden.
"Erdachtes mag zu denken geben, doch nur Erlebtes wird beleben." Paul von Heyse

www.hilshof.de

Benutzeravatar
fuxi
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 5900
Registriert: Di 3. Aug 2010, 10:24
Wohnort: Ruhrgebiet, Klimazone 8a
Kontaktdaten:

Re: Vogelgrippe Bundesweit

#145

Beitrag von fuxi » Do 24. Nov 2016, 18:01

Die Eilverordnung hat definitiv jemand geschrieben, der noch nie über Hobbyhalter nachgedacht hat. Da kann man die Karten mit den Stallpflicht-Bezirken auch vergessen und sich die bereichsweise Anordnung der Aufstallung sparen. Die Verordnung lässt sich doch überhaupt nur mit Stallhaltung erfüllen. :dreh:
Und warum man Desinfektionswannen aufstellen muss, auch wenn man Einmalschuhe verwendet weiß auch kein Mensch, oder?

Nachtrag: Das doch schon wieder Bullshit (also nicht deine Aussage, zaches, sondern die Informationspolitik). Die "Verordnung des Bundes über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18.11.2016" sagt lediglich das >>hier<< nachzulesende. Wo kommt das mit den Desinfektionswannen denn wieder her?

Nachtrag 2: Ah, aus der GeflPestSchV. Schön, da wird auch gesagt "betriebseigene Schutzkleidung" (die desinfiziert werden muss) "oder Einwegkleidung" aber pauschal ist eine "Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe" Pflicht, ohne auf die Option der Einwegschuhe einzugehen. :bang:
Ich will keine scheiß formaldehyd-haltigen oder noch fieseren Desinfektionsmittel in meinem Garten haben :sauenr_1:
We have normality. Anything you still can’t cope with is therefore your own problem.

Benutzeravatar
Spencer
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 1794
Registriert: Di 11. Sep 2012, 11:30
Wohnort: pommersches Dorf, slawischen Ursprungs

Re: Vogelgrippe Bundesweit

#146

Beitrag von Spencer » Do 24. Nov 2016, 21:19

Im Radio wird den ganzen Tag darauf hingewiesen, das bei Nichteinhaltung der Stallpflicht und der Anleinpflicht für Hunde und Katzen ein Bußgeld bis in Höhe von 30 000 € droht... :grr:

Dann ein Artikel in der hiesigen Lokalzeitung.. ich zitiere :
Eine landesweite Übersicht, in welchen Gebieten welche Beschränkungen bestehen, existiert bislang nicht.
aha.. also weiß keiner was Genaues nicht.. oder wie war der Spruch.. aber Bußgeld androhen ist immer schon mal gut..

Und dann diese Karte.. :hmm:
Quelle - Ostsee-Zeitung.JPG
Quelle - Ostsee-Zeitung.JPG (49.91 KiB) 1577 mal betrachtet
In Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten (gelb, Transportverbot 15 Tage) dürfen Hunde und Katzen nicht frei umherlaufen. Geflügel muss in Ställen oder unter Abdeckungen gehalten werden.
Das steht da, oder ?
Aber ich wohne doch weder im Sperrbezirk noch im Beobachtungsgebiet, allerdings haben wir seit über einer Woche bereits Stallpflicht, in ganz Mecklenburg Vorpommern.
Ob überhaupt irgendwer richtig Bescheid weiß ? :ohoh:

Langsam glaub ich wirklich da steckt was Anderes dahinter. Wenn wirklich mal eine Pandemie ausbricht, wird dann zum kollektiven Selbstmord aufgerufen... so vorsichtshalber ?

Benutzeravatar
Rohana
Förderer 2018
Förderer 2018
Beiträge: 5624
Registriert: Mo 3. Feb 2014, 21:31
Familienstand: verheiratet
Wohnort: Oberpfalz

Re: Vogelgrippe Bundesweit

#147

Beitrag von Rohana » Do 24. Nov 2016, 21:48

Wenn man wegen ganz normaler Behördenunfähigkeit jetzt meint da müsste "was anderes" hinterstecken, dann bräuchte man keinen anderen Job.
Ein jeder spinnt auf seine Weise, der eine laut, der andere leise... (Ringelnatz)

Olaf
Beiträge: 13594
Registriert: Mi 4. Aug 2010, 14:25
Familienstand: glücklich verheiratet
Wohnort: Havelland BRB

Re: Vogelgrippe Bundesweit

#148

Beitrag von Olaf » Do 24. Nov 2016, 21:56

Wenn man wegen ganz normaler Behördenunfähigkeit jetzt meint da müsste "was anderes" hinterstecken
Ich halte es auch für ganz normale Inkompetenz, gepaart mit der daraus resultierenden Feigheit.
Wenn ich mir das in Brandenburg angucke, wo noch kein einziger Fall festgestellt wurde, und die obere Hälfte schon komplett Stallpflicht hat. Bis an die Havel runter. Und das andere Ufer ist eben kein Risikogebiet. :eek: Hat eben wer anders drüber zu bestimmen.
Eigentlich bin ich ein netter Kerl.
Wenn ich Freunde hätte, könnten die das bestätigen.

Benutzer 146 gelöscht

Re: Vogelgrippe Bundesweit

#149

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » Do 24. Nov 2016, 22:45

http://www.volksfreund.de/nachrichten/r ... 06,4561193
Und die Hobbyzüchter sind in heller Aufregung. Droht nämlich eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel, dürfen sie ihre Tiere nicht mehr raus lassen. Helmut Demler, Landesvorsitzender der Rassegeflügezüchter, sieht darin, eine Tierquälerei. Die Tiere seien nicht für eine dauerhafte Unterbringung in Ställen geeignet. Auch seien viele Ställe von Hobbyzüchtern viel zu klein für eine längere Unterbringung. Eine Stallpflicht verhindere nicht die Ausbreitung der Vogelgrippe, ist sich Demler sicher. Er bezweifelt auch, dass der Virus tatsächlich von Wildvögeln verbreitet wird. Seine Vermutung: Er tritt vor allem in Geflügelgroßbetrieben auf und wird dann durch den dort entstandenen Dung, der auf Felder ausgebracht wird, verbreitet. Demler spricht einer übertriebenen Reaktion der Behörden.
mal sehen, was passiert, wenn aus der Theorie auch hier Realität wird... - ziviler Ungehorsam?? :hmm:

Benutzeravatar
Daisy Duck
Beiträge: 524
Registriert: Do 12. Sep 2013, 14:06

Re: Vogelgrippe Bundesweit

#150

Beitrag von Daisy Duck » Do 24. Nov 2016, 22:57

So, jetzt drehn sie ab in Niedersachsen. Vorsorglich werden 92.000 gesunde Hühner getötet, nachdem in enger Nachbarschaft ein nachgewiesener Fall von Vogelgrippe auftrat (dort sind die Puten wohl auch selber schon gestorben vor der Keulung teils). Und jetzt also die gesunde Nachbarschaft, wegen der Sicherheit :dreh:
Im 3 km Beobachtungsbereich leben insgesamt sogar 885.000 Tiere, nicht auszudenken, wenn die auch noch nur so zur Vorsorge gegen die Ausbreitung der Grippe gekeult werden.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/natu ... 22982.html
Regionalzeitung: http://www.nwzonline.de/wirtschaft/wese ... 36417.html und http://www.nwzonline.de/cloppenburg/wir ... 46211.html

Antworten

Zurück zu „Nutztiere allgemein“