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Verbotenes Gemüse: Saatgut, das es nicht geben darf
Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 07:24
von marceb
"Pansy Ap, Großherzogin Toskana oder Old German heißen nur drei von weltweit 15.000 Tomatensorten. Im Supermarkt suchen Kunden sie jedoch vergebens. Wer an der Vielfalt alter Obst- und Gemüsearten interessiert ist, könnte sie selbst anbauen. Doch hier wird es heikel: Mit dem Saatgut nicht amtlich zugelassener Pflanzensorten Handel zu treiben, ist gesetzlich verboten. So sieht es das Saatgutverkehrsgesetz vor. Das gilt auch für Gemüsesorten, deren Saatgut schon seit Generationen an Nachbarn, Freunde und Familie weitergegeben wird: Mit den Samen darf nicht gehandelt werden."
http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/4 ... 11572.html
Re: Verbotenes Gemüse: Saatgut, das es nicht geben darf
Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 11:03
von Benutzer 72 gelöscht
Ich schau das Video gerade ....
Taucht bei mir die Frage auf, wie das jetzt wirklich ist mit dieser "Inzuchtdepression".
Ich mein, in dem Video wird auch gesagt, dass es teilweise die Kleingärtner oder sogar Balkongärtner sind, die manche Sorte von Aussterben bewahrt haben.
Bei Tomaten, Kartoffel und Co dürfte das ja nichts ausmachen - aber zum Beispiel Mais: kann ich als Kleingärtner überhaupt eine Sorte erhalten, so dass sie auch vital bleibt?
danke fürs Video!
Re: Verbotenes Gemüse: Saatgut, das es nicht geben darf
Verfasst: Mo 23. Mai 2016, 12:17
von fuxi
Das Saatgutverkehrsgesetz ist zwar nicht unproblematisch, aber was verboten ist, ist (Siehe §3, Abs.1) das "Inverkehrbringen zu gewerblichen Zwecken". Tausch, Schenken und Privatverkauf fallen nicht darunter. (Und als Zierpflanze darfst du das auch als Händler noch verkaufen (Siehe §2, Abs.1 Satz 1a).)
Re: Verbotenes Gemüse: Saatgut, das es nicht geben darf
Verfasst: Di 24. Mai 2016, 14:08
von Buchkammer
In der Sendung wurde aber explizit darauf hingewiesen, das selbst für Privatpersonen der Handel mit nicht in der EU-Sortenliste vorkommenden Samen und das Tauschen oder Verschenken verboten wäre oder habe ich das falsch heraus gehört?
Würde mich ja interessieren, wie hoch die Geldstrafe bei einer Anzeige ausfällt. Der eine Fuzzi hat ja gemeint, die Strafe wäre in der Höhe sehr niedrig oder vernachlässigbar und das sich selbst Geringverdiener diese Strafe leisten könnten.

Re: Verbotenes Gemüse: Saatgut, das es nicht geben darf
Verfasst: Di 24. Mai 2016, 20:35
von strega
falls es tatsächlich soweit kommen würde, Anzeige mit Bussgeld:
ich meine mich zu erinnern, dass findige Leute irgendwo zum Thema Zwangs-Fernseh-Gebühr-Zahlung in Deutschland (ohne Besitz eines Fernsehgerätes) geschrieben hatten, sie würden die eingeforderte Gebühr centweise überweisen und hoffen, die Verwaltung kommt ziemlich schnell in die Krise, wenn das ein paar Leute mehr machen.... finde, das ist ein Ansatz der auch für andere Betreffe dienlich sein könnte

Kannst ja immer sagen du hättest grad nicht mehr übrig.
