Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

Oger
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Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

#1

Beitrag von Oger » Fr 15. Mär 2013, 16:26

Hallo,

weiß jemand von euch, was beim Pflanzenschutz ohne Sachkundenachweis noch erlaubt ist? Und zwar in dem Fall, dass man mit dem Verkauf der angebauten Produkte einen kleinen Nebenerwerb betreibt.
Dass man keine chemischen Spritzmittel bzw. z.B. Schneckenkorn anwenden darf, ist klar. Ob man Brennesseljauch noch spritzen oder düngen darf, ist schon nicht mehr so klar. Oder was ist wenn man Hilfspflanzen setzt, die die Hauptpflanze schützen ist das auch schon verboten? Es ist manchmal echt zum Verzweifeln in Deutschland...

Wer kann mir helfen?

Grüße vom Oger

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Re: Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

#2

Beitrag von 65375 » Fr 15. Mär 2013, 17:13

?

Sabi(e)ne
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Re: Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

#3

Beitrag von Sabi(e)ne » Fr 15. Mär 2013, 17:23

Ich versteh die Frage jetzt nicht?
Es ist doch noch genug für Privathaushalte zugelassen?
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And resistance is fertile. :-)

Words are no substitute for actions...

Manfred

Re: Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

#4

Beitrag von Manfred » Fr 15. Mär 2013, 17:34

So wie ich das Pflanzenschutzgesetz und Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 lese, wäre auch Brennesseljauche als Pflanzenschutzmittel einzustufen und daher bei beruflicher Anwendung ein Sachkundenachweis mit regelmäßiger Auffrischung (spätestens alle 3 Jahre) erforderlich.

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Art. 2, Abs. 2:
(2) Diese Verordnung gilt für Stoffe, einschließlich Mikroorganismen,
mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung gegen
Schadorganismen an Pflanzen, Pflanzenteilen oder Pflanzenerzeugnissen,
„Wirkstoffe“ genannt.

Oger
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Re: Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

#5

Beitrag von Oger » Fr 15. Mär 2013, 17:43

@Sabiene: ja schon, aber sobald man einen Teil über Hofverkauf oder auf dem Markt verkauft, oder gar ein Gewerbe für einen Nebenbetrieb anmeldet, dann zählt man nicht mehr als reiner Privatnutzer.

@Manfred: Der Definition zufolge wäre es ja dann auch verboten, ohne den Sachkundenachweis z.B. Knoblauch neben Erdbeeren zu pflanzen, da dieser dem Pflanzenschutz der Erdbeeren dient.

Ich habe ja wirklich nichts gegen den Schutz der Pflanzen, aber dieses Gesetz (alle 3 Jahre muss man seine Kenntnisse mittels kostenpflichtigem Kurs auffrischen) ist doch wieder nur Abzocke.

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Re: Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

#6

Beitrag von 65375 » Fr 15. Mär 2013, 17:52

Warum willst Du diesen Aufwand treiben? Unverarbeitet am Gartentor kannst Du Überschüsse des ursprünglich für den Eigenverbrauch angebauten Gemüses ohne Anmeldung verkaufen. Oder hat sich da was geändert?

Lindt
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Re: Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

#7

Beitrag von Lindt » Do 21. Mär 2013, 15:41

Mir kommt es jedenfalls so vor, als würde es gefühlt jede Woche zu einer Änderung im Gesetz kommen. Ich schau immer mal wieder im Netz obs irgendwas neues dazu gibt. Nicht das mich bzw. viele Privatgärtner in irgendeiner Form beeinträchtigt, doch ist es ja immerhin so, dass man wissen sollte, was die Großfarmer alles so benutzen. Neben den einschlägigen Nachrichtenseiten schau ich dann extra noch auf Garten und Pflanzenseiten wie diese, die dann öfters eher so etwas berichten. Immerhin ist das Thema Gemüsepflanzen nicht das Thema Nr.1 in Deutschland :)

Nightshade
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Re: Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

#8

Beitrag von Nightshade » Fr 22. Mär 2013, 18:52

Wer viel fragt, geht viel irr....

Na sicher verwende ich hin und wieder Spritzmittel.
Der Birnbaum lebt noch, weil ich dem Gitterrost mit Chemie gekommen bin.
Die Nacktschnecken kriegen das Gift in freundlichen Futterdosen serviert, deren Eingangslöcher für Häuslschnecken und Hundezungen zu eng sind.
Der Holzpilz im Hüttenboden wurde sehr unfreundlich lackiert.
Gerade hab ich ein Zeug bestellt, dass für den ökologischen Landbau zugelassen ist und die Braunfäule umbringt, aber die Bienen angeblich nicht.

Meine Ausbildung habe ich in der Schule gekriegt. Ich kann Beipackzettel lesen, ja mehr noch, ich verstehe sie sogar.

Sachkundenachweise sind "in". Man kann damit abcashen. Vom Hundeführer- bis zum Trinkführerschein ist nichts zu dämlich.
http://www.sipcan.at/index.php?id=84

Jedenfalls verkaufe ich den Überschuß an Marillen trotz gelegentlichem Neudorff-Einsatz und trotz fehlender Weiterbildung beim "Giftler-Führerschein."
Weiter als bis zu einem absolvierten Biostudium zzgl. ein paar Bodenkultur-Vorlesungen hab ich es halt nicht gebracht...
Schlimmer noch, ich verkaufe auch die Marmelade. Noch schlimmer, ich nenne sie Marmelade.

Die Nachbarn sind froh darüber und verdienen tu ich an meinem Grundstück nichts (dank horrender Gebühren), also was soll´s.

Erzgebirgler
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Re: Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

#9

Beitrag von Erzgebirgler » Di 26. Mär 2013, 01:05

Manfred hat geschrieben:So wie ich das Pflanzenschutzgesetz und Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 lese, wäre auch Brennesseljauche als Pflanzenschutzmittel einzustufen und daher bei beruflicher Anwendung ein Sachkundenachweis mit regelmäßiger Auffrischung (spätestens alle 3 Jahre) erforderlich.

Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 Art. 2, Abs. 2:
(2) Diese Verordnung gilt für Stoffe, einschließlich Mikroorganismen,
mit allgemeiner oder spezifischer Wirkung gegen
Schadorganismen an Pflanzen, Pflanzenteilen oder Pflanzenerzeugnissen,
„Wirkstoffe“ genannt.


Aber nicht doch. Brennesseljauche ist ein " Tonikum" für die Pflanze, kein Wirkstoff gegen irgendwas. ganz klar. Da sind Mikroorganismen drin? Teufel aber auch... Sind doch tatsächlich überall... dennoch, sie sind nicht gegen irgendwas, sondern FÜR die Anregung des Bodenlebens. Ausschließlich. Lt. Studie von Hardy & Laurel, 1932.

Oger
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Re: Was ist beim Pflanzenschutz noch erlaubt?

#10

Beitrag von Oger » Mi 3. Apr 2013, 21:48

Zur Info, seit heute gibt es zu dem Thema eine Petition, näheres hier:
https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... $.a.u.html :bieni:

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