- Die Studien müssen voneinander unabhängig sein: keine Verwendung von Zitaten aus anderen Studien - wird zitiert, werden Daten teilweise übernommen oder rekombiniert, dann nimmt die Zahl der Studien zu, ohne dass mehr Aussage dahinter stünde. das ist in der Praxis äusserst schwierig zu bewerten. Nur Studien, bei denen tatsächlich gemessen wurde, d.h. deren Ergebnisse auf Primärdaten beruhen, sind aussagekräftig.
- In der Pharmabranche werden nur Studien akzeptiert, die vor Messbeginn angemeldet worden sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass auch Studien publiziert werden, deren Ergebnisse den finanziellen Interessen der Versuchsauftraggeber wirdersprechen. Das müsste auch noch zusätzlich zur Unabhängigkeit der Studie untersucht werden.
Ob das in der Agrobranche auch der Fall ist, entzieht sich meiner Kenntnis - die finanzielle Interessenlage ist aber ähnlich wie in der Pharmabranche, denn es geht um sehr viel Geld. Ein Zulassungsverbot würde finanzielle Einbussen für die Hersteller in Millionenhöhe bedeuten. Entsprechend zahlreich und emsig sind die Lobbyisten und "Berater" tätig.
- Die Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung funktioniert in der Praxis oft nicht, besonders nicht bei Laien. Der Landwirt wird schon aus Kostengründen eher eine korrekte Dosierung anwenden, der Laie nimmt mehr "weil das Zeug wuchert stark und viel hilft viel". Zudem beschränkt sich die in der Anwendungszulassung vorgeschriebene Kundenberatung und der Sachkundenachweis im Baumarkt und in der Praxis darauf, dass das Zeug im Glasschrank eingeschlossen ist. Will man es, holt der Verkäufer den Schlüssel und fragt was es sonst noch sein darf. Das wars dann.
(Aus der Stellungnahme der am Anfang des Thema verlinkten Presserklärung des Bundesinstituts für Risikobewertung)Grundsätzlich bezieht sich jede Bewertung von Risiken immer auf den bestimmungsgemäßen oder absehbaren Gebrauch. Dass durch Missbrauch, fahrlässige oder falsche Anwendungen nicht abzuschätzende Risiken entstehen können, ist offensichtlich.
Dies gilt natürlich für alle Chemikalien. Würde man überall so streng sein wie bei Pflanzenschutzmitteln, dann wäre z.B. gewöhnliches Autobenzin nur gegen Giftschein erhältlich. Es wäre aber meiner Ansicht nach zu bewerten, ob die Anwendungsvorschriften praxisfremd sind oder nicht - oft genug sind sie das und sie dienen dann nur dazu, den hersteller aus der haftung zu entlassen wenn irgendwas passiert.