Waldviertler Graumohn

unkrautaufesserin
Beiträge: 729
Registriert: Di 10. Jul 2012, 15:27
Familienstand: glücklich verheiratet
Wohnort: In der Mitte

Re: Waldviertler Graumohn

#11

Beitrag von unkrautaufesserin » Fr 8. Nov 2013, 00:52

Lies mal hier bei Tante Wiki http://de.wikipedia.org/wiki/Schlafmohn , was da zu Deutschland steht.
Die 99 Pflanzen für den Eigenbedarf betreffen Tabak und werden vom Zoll kontrolliert...

Liebe Grüße, M.

Benutzeravatar
kraut_ruebe
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 10832
Registriert: Di 3. Aug 2010, 09:48
Wohnort: Klimazone 7b - pannonisches Klima

Re: Waldviertler Graumohn

#12

Beitrag von kraut_ruebe » Fr 8. Nov 2013, 07:52

ok, dann nochmal

in D ist das im betäubungsmittelrecht geregelt.

aus http://www.gesetze-im-internet.de/g_g_2 ... E002000000 entnommen:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.entgegen § 3 einen Grundstoff besitzt, herstellt, mit ihm Handel treibt, ihn, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, durch den oder im Geltungsbereich dieses Gesetzes befördert, veräußert, abgibt oder in sonstiger Weise einem anderen die Möglichkeit eröffnet, die tatsächliche Verfügung über ihn zu erlangen, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2.entgegen Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 einen in Kategorie 1 des Anhangs I dieser Verordnung bezeichneten Grundstoff ohne Erlaubnis besitzt oder in den Verkehr bringt,
3.entgegen Artikel 6 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 einen in Kategorie 1 des Anhangs dieser Verordnung bezeichneten Grundstoff ohne Erlaubnis einführt, ausführt oder ein Vermittlungsgeschäft mit ihm betreibt,
4.entgegen Artikel 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 einen in Kategorie 1, 2 oder 3 des Anhangs dieser Verordnung bezeichneten Grundstoff ohne Ausfuhrgenehmigung ausführt oder
5.entgegen Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 einen in Kategorie 1 des Anhangs dieser Verordnung bezeichneten Grundstoff ohne Einfuhrgenehmigung einführt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1.gewerbsmäßig oder
2.als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, handelt.
3In besonders schweren Fällen ist § 73d des Strafgesetzbuchs anzuwenden.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(5) Soweit auf die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 oder die Verordnung (EG) Nr. 111/2005 Bezug genommen wird, ist jeweils die am 18. August 2005 geltende Fassung maßgeblich.
um da rein zu fallen muss man einen grundstoff besitzen. gundstoff = gereifte kapsel, die samen sind kein problem, die opiate werden imho aus dem milchsaft der kapseln gewonnen.

also kannst du im garten tausende mohnpflanzen haben, wenn du keine kapsel davon reifen lässt ist das ok, wird dir nur vermutlich keiner glauben dass du das vorhast und ist deshalb nicht empfehlenswert. sinnvoll ist es auch nicht.

wenn du 10 mohnpflanzen ausgereift rumstehen hast hast du immer noch keinen grundstoff, weil die gesamtmenge zu gering ist um überhaupt in normalgebräuchlichen zahlen erfasst werden zu können.

wenn du 100 ausgereifte mohnpflanzen im garten hast dann ist es von der menge her noch ganz mini, aber schon ein messbarer grundstoff und du bist dran.
There's a crack in everything. That's how the light gets in.

unkrautaufesserin
Beiträge: 729
Registriert: Di 10. Jul 2012, 15:27
Familienstand: glücklich verheiratet
Wohnort: In der Mitte

Re: Waldviertler Graumohn

#13

Beitrag von unkrautaufesserin » Fr 8. Nov 2013, 22:02

Wenn Du überhaupt eine Schlafmohnpflanze im Garten und einen übelwollenden Nachbarn hast, mußt Du der Polizei beweisen, daß Du die nicht absichtlich angebaut, sondern die zufällig aufgegangen ist, und Du hast sie nicht als solche erkannt.
Geschieht jährlich wieder mit Hanf aus Vogelfuttermischungen. Da müssen immer mal wieder Omas vor Gericht per Drogentest nachweisen, daß sie nicht doch heimlich konsumiert haben... :dreh:
Die deutschen Behörden zählen bei Drogenanbau nicht die Tat des Konsums, sondern die Möglichkeit der Gewinnung als strafwürdig.
Ist schwer zu verstehen, eben Deutschland...

Im Übrigen könnt Ihr es ja gern versuchen. Vielleicht habt Ihr ja Glück, und es merkt keiner... :engel:

Liebe Grüße, M.

Benutzeravatar
65375
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 6388
Registriert: Fr 16. Dez 2011, 05:58
Wohnort: Rheingau

Re: Waldviertler Graumohn

#14

Beitrag von 65375 » Sa 9. Nov 2013, 04:29

Die Kapsel darf nicht ganz ausgereift sein zur Gewinnung von Rohopium. Wenn sie reif ist, ist sie trocken, und die Samen rasseln drinnen.

Wir hatten mal versehentlich Schlafmohn, weil mottenverseuchten Backmohn an die Hühner verfüttert. Allerdings nichtmal 10 Pflanzen. Mein Ex mußte es trotzdem ausprobieren. Anritzen, solange die Kapseln noch grün sind und dann diese harzigen weißen Tropfen sammeln ist eine irre Arbeit! Mit ausreifen lassen und die Samen für Kuchen verwenden hat man mehr Spaß!

Benutzeravatar
fuxi
Förderer 2019
Förderer 2019
Beiträge: 5900
Registriert: Di 3. Aug 2010, 10:24
Wohnort: Ruhrgebiet, Klimazone 8a
Kontaktdaten:

Re: Waldviertler Graumohn

#15

Beitrag von fuxi » Mo 11. Nov 2013, 17:52

unkrautaufesserin hat geschrieben:Geschieht jährlich wieder mit Hanf aus Vogelfuttermischungen. Da müssen immer mal wieder Omas vor Gericht per Drogentest nachweisen, daß sie nicht doch heimlich konsumiert haben... :dreh:
Das ist ein Sonderfall. Hanf wird im Betäubungsmittelgesetz härter mit Auflagen belegt als andere Pflanzen.
We have normality. Anything you still can’t cope with is therefore your own problem.

Antworten

Zurück zu „Pflanzen und Garten allgemein“