(Erstmal: Ich bin mir nicht sicher, ob ich hier die richtige Rubrik getroffen habe. Das Thema ist jedenfalls:)
"Fragen zu eigenem Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet."
Ich, um die 30, Städter, stehe kurz vor dem Kauf eines kleines Grundstücks im Landschaftschutzgebiet Ahr/Eifel.
Dazu hätte ich an euch Profis einige Fragen.
Vorab: Es soll nicht als Selbstversorger-Land genutzt werden, sondern eher als Wochenendgrundstück.
Das Grundstück ist Hanglage, etwa 300qm, eine kleine Gerätehütte steht schon drauf; der Vorbesitzer hat dort Imkerei betrieben.
Ich Volltrottel habe aus "ordnungswahnähnlichen Pflichtgefühlen" zunächst bei der unteren Naturschutzbehörde angerufen, um in Erfahrung zu bringen, was ich alles auf diesem Grundstück machen darf. Die Antwort: Nichts. In den Himmel gucken, und die Ruhe genießen, so in etwa war der Tenor. Kein Zaun, keine Hütte, kein gar nichts.
Was für mich nicht mal soooo dramatisch wäre, ich bin ja bereit dazu, die Landschaft zu erhalten und "gutes zu tun"

Selbst zelten wäre da verboten, wenn ich das Gesetzt richtig verstehe.
Wie erwähnt: Eine Gerätehütte (ich denke ohne Bestandschutz oder ähnliches) ist drauf, eine recht uriger - aber auch baufälliger - Verschlag / Dach ist ebenso dort vorzufinden; und auch einen "ganz billigen Drahtzaun" hat der Imker-Vater des Vorbesitzers dort aufgestellt. Das Grundstück ist seit 6 Jahren verwildert, es kommt ne Menge Arbeit auf mich zu, auf die ich mich unsagbar freue. Daraus resultierend ergeben sich die folgenden Fragen (wie erwähnt: Ich will möglichst alles nach Vorschrift machen, die Dame in der unteren Naturschutzbehörde war zwar freundlich, aber bestimmt, und ich kann mir vorstellen, dass die nun ein "Kreuz" in der "unter Beobachtung"-Liste gemacht hat und ich im blöden Fall der Fälle mit einem Besuch rechnen muss):
Darf die Hütte stehen bleiben, oder gar "innen verbessert" werden?
Muss der Zaun zwingend weg?
Darf ich eine Kräuterschnecke oder gar ein Beet anlegen?
Was bedeutet das hier: "4 die bisherige Bodengestalt durch Abgraben, Auffüllen oder Aufschütten ab 2 m Höhe oder 1 m Tiefe und mit einer Grundfläche ab 100 m² verändert;" Ist da nun eine Kräuterschnecke / Ecke möglich, oder nicht?
Welches "legale Buschwerk" empfiehlt sich a) zur Eingrenzung und b) für den Schall/Sichtschutz?
Welche generellen Tipps könnt ihr mir zu dem Thema geben (nur ganz grob)?
Darf ich ein Tarp/ eine Plane dauerhaft spannen, oder muss die nach einem Samstag voller Erholung dann wieder in das Auto und mitgenommen werden?
Darf ich den Boden behandel, begradigen, etc? (siehe Gesetztesauschnitt oben)
Wie erwähnt: Es soll wirklich nur zur Erholung und vielleicht mal zum Übernachten unter freiem Himmel (Biwak) genutzt werden.
Ich bin Wandersmann und suche in diesem Stückchen Land eine kleinen eigenen Rückzugsort. Den ich NICHT zum Wochenend-Haus oder zur Schwimmteichanlage ausbauen will, sondern nur das - was im Rahmen meiner (handwerklich/ finanziellen / gesetzlichen) Möglichkeiten - machen möchte, "was eben geht".
Einen regionstypischen Hochsitz dürfe ich zb. basteln. Da liegt natürlich der Gedanken an einen "Hochsitz mit Baumhaus-Charakter" nahe

Direkte Nachbarn gibt es keine, hinten raus ist nur Wald und in weiter ferne ein Waldweg, vorne ein (echt toller!) Wanderweg; der Aufgang zum Grundstück ist zwar sichtbar, aber das "oben noch was kommt" , würde man so nicht sehen oder erwarten.
Dennoch will ich - im Fall der Fälle -sagen können: "Ok, die Hütte (die vorher schon stand) und den Zaun entsorge ich, aber diese Dinge (was ihr mir ratet) sind im gesetzlichen Rahmen erdacht und er"baut" worden, lasst mich in Ruhe"

Das ich keinen Strom und kein Wasser anschließen kann, ist klar, darum geht es nicht. (Ein Wassertank ist vorhanden, ich nehme an , die Bienchen hatte Lust auf Zuckerwasser)
Grundsätzlich bin ich mir darüber im Klaren, dass dieser Grund keine Investition für die Zukunft ist - da Landschaftsschutzgebiet- mir aber für die nächsten 1-3 Jahre als netten Rückzugsort dienen kann. Wenn ich da dann doch noch -- neben dem "legalen" Kirchen / Obstbäumen - noch eine Runde Kräuter oder Kartoffeln ziehen kann: Umso geiler!

Daher: Alle die ähnlich Erfahrungen gemacht haben, alle die mir irgendwas zu "das geht auf jeden Fall", "das lässte besser" etc was sagen könnten, mögen sich melden, ich fände das total super.
Ein Beispiel: Aus dem Gesetzt (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet) geht zb (für mich nicht eindeutig) hervor, ob ich da nun ein Feuer/Grill anzünden darf, oder eben nicht (als Wandersmann nutze ich eh einen Schale die immer aufgebockt wird, damit der Boden bleibt wie er ist) Ergo: Feste Feuerstelle denkbar, oder absolutes Nogo? Dann: Eine "mobile Feuerschale"...ginge dann wieder!? Mitbekommen würde das eh keiner, aber ich will mich schon etwas abichern; alles mit dem Grundgendanken das Land zu kultiviern, zu erhalten, aber eben nicht "umzuwirtschaften" um monströs viel Gemüse zu ziehen, sondern um "mich zu kümmern, ertüchtigen" und wenn möglich "auch noch mal eine Knolle für unter der Woche" mitzunehmen.
ALLES zu dem Thema hilft (Stichwort: Naturbauten!?)

DANKE schon jetzt!
Chris