auf meine nachfrage bei der stadt erhielt ich grade folgende antwort:
Die Stadtplanung hat noch nicht offiziell geantwortet. Bisher haben Sie nur festgestellt, daß es Außenbereich ist und Gebäudegenehmigungen daher problematisch und antragspflichtig sind. Demzufolge kann ich mitteilen, daß daher die Untere Naturschutzbehörde des Kreises beteiligt werden müßte und Ausgleich fordern wird (für Versiegelung, Landschaftsbild und ggf. vorherigen Grünbestand) . Für diesen dürften Sie dann meines Wissens bislang keine biotopfördernden Maßnahmenmittel bezogen haben. Ansonsten könnten Sie die Obstwiese als Ausgleichsmaßnahme für den geplanten Stall heranziehen, jedoch abzüglich der vorher beseitigten Bestände. Darüber müßte auch die UNB entscheiden.
Ich empfehle daher, mit Herrn S. Kontakt aufzunehmen und dies zu klären. Sie müßten sich überlegen, ob der Schafstall, die Fördermittel oder die Obstbäume das wichtigste sind. Danach sollte sich Ihre Entscheidung ausrichten. Vielleicht legen Sie zuerst die Obstwiese mit Fördermitteln an und bringen die Schafe auf einer Pachtfläche eines privilegierten Landwirtes unter. Oder halten sich alles offen, verzichten auf die Fördermittel und legen die Obstwiese jetzt an, stellen dann den Bauantrag für den Stall.
Wie ich Ihnen bereits am Telefon mitteilte, teilen Sie somit das Schicksal aller Haustierhalter im Außenbereich, da das Tierschutzgesetz und die Landesbauordnung sich konträr gegenüberstehen.
und nu?

den ersten absatz vonwegen versiegelung und landschaftsbild versteh ich nichtmal...
wie würdet ihr an meiner stelle vorgehen?
edit nach einer beruhigungszigarette:
muss das mit meiner besseren hälfte noch besprechen, aber ich denke ich mache es wie folgt:
ich sch**** auf die förderung, pflanze meine bäumchen, und stelle den bauantrag. kosten dafür werden sich laut Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht (Baugebührenverordnung - BauGebVO -) auf ca. 100,- belaufen. was die untere naturschutzbehörde dann noch von uns will werden wir ja sehen.
