Tom zieht um

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mot437
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Re: Tom zieht um

#171

Beitrag von mot437 » So 8. Nov 2015, 23:45

So. Nun gerade noch annanaskirschen eingemacht. Und forher das letzte 3000literbeken im garten demontiert.
Morgen kaerchern wier es.
Bin nun echt muedee. Schlaft gut
Sei gut cowboy

der.Lhagpa
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Re: Tom zieht um

#172

Beitrag von der.Lhagpa » Mo 9. Nov 2015, 06:12

Alle Achtung wie du loslegst!
Viel Kraft weiterhin!!!

centauri

Re: Tom zieht um

#173

Beitrag von centauri » Di 10. Nov 2015, 10:53

So ein kurzer Zwischenbericht.
Nach einigen Verhandlungen über den Kaufpreis und die Provision (immerhin ca. 4000 € eingespart) :)
liegt jetzt alles beim Notar!
Wenn jetzt alle schnell reagieren geht es ruckzuck. :)
Auf ein gutes gelingen :hhe:

mot437
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Re: Tom zieht um

#174

Beitrag von mot437 » Di 10. Nov 2015, 11:30

Wansin. Ich freue mich :)
Sei gut cowboy

Benutzer 3370 gelöscht

Re: Tom zieht um

#175

Beitrag von Benutzer 3370 gelöscht » Di 10. Nov 2015, 14:08

Da freu ich mich gleich mit :michel:, wenn der Tom endlich sein eigen Land bekommt und werkeln kann nach seinem Belieben. :lol:

mot437
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Re: Tom zieht um

#176

Beitrag von mot437 » Di 10. Nov 2015, 14:09

:)
Sei gut cowboy

christine-josefine
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Re: Tom zieht um

#177

Beitrag von christine-josefine » Di 10. Nov 2015, 18:12

Daumen drück, dass keiner blockiert und Tom noch vor Weihnachten den Haustürschlüssel bekommt ;) :hhe:
Viele Grüße, Christine mit J
Wait and see!

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osterheidi
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Re: Tom zieht um

#178

Beitrag von osterheidi » Di 10. Nov 2015, 18:37

super das liest sich gut. muß tom da nicht schnell vor ort beim notar sein?
alles gute für die geschäfte

woidler
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Re: Tom zieht um

#179

Beitrag von woidler » Di 10. Nov 2015, 19:10

zur Not kann auch wer anders den Vertrags als Vertreter von Tom unterschreiben.

Der Vertreter braucht allerdings eine ntariell beglaubigte Vollmacht. So ne Vollmacht könnte ein deutscher Notar in Lörrach oder drum rum beglaubigen.

Bei einer Vollmacht vor nem französischen Notar brauchts wahrscheinlich eine amtliche deutsche Übersetzung.
Alterantiv wär vielleicht eine Vollmacht , beglaubigt in Deutsch von nem Schweizer Notar.

Es kann auch erstmal ein Vertreter ohne beglaubigte Urkunde beim Notar den Vertrag unterschreiben ,zur Not kann auch der Verkäufer als Vertreter von Tom auf der Verkäuferseite auftreten, Tom müsste dann allerdings das Handelns des vollmachtlosen Vertreters nachträglcih vom Notar genehmigen lassen > siehe oben


da woidler

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Reisende
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Re: Tom zieht um

#180

Beitrag von Reisende » Di 10. Nov 2015, 19:21

woidler hat geschrieben: ,zur Not kann auch der Verkäufer als Vertreter von Tom auf der Verkäuferseite auftreten, Tom müsste dann allerdings das Handelns des vollmachtlosen Vertreters nachträglcih vom Notar genehmigen lassen > siehe oben


da woidler
nein. der verkäufer kann nicht als vertreter für tom agieren. das wäre ein insichgeschäft und das ist nach 181 BGB verboten.

beim rest bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich lese 925 BGB so, dass beide seiten persönlich anwesend sein müssen. bei höchstpersönlichen rechtsgeschäften kann man sich nicht vertreten lassen. ob ein immobilienerwerb dazugehört, weiß ich nicht genau.

edit:
hab nachgelesen, grds ist stellvertretung bei der auflassung zulässig.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.

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