
2000qm ist ja recht nett.
Bin sehr gespannt, hier mehr zu sehen und zu lesen.

Interessant - worauf bezog sich denn das Gutachten? Zulässigkeit des Hühnerhaltung allgemein, oder Lärmbelästigung durch Hähne?Maeusezaehnchen hat geschrieben:Untersagung seitens der Baubehörde. Die haben darauf bestanden. Es musste sogar ein Gutachten auf Kosten der Gemeinde erstellt werden.
da hatten ja meine Nachbarn in Sachsen auch Angst davor, das da so eine "besserwisserische" Wessi ankommt und sie Reihenweise verklagt.hobbygaertnerin hat geschrieben:dass es heute möglichist, dass ein paar missgünstige oder missmutige Nachbarn verhindern können, dass man ein paar Hühner halten darf.
Im Gutachten stand, dass das Krähen des Hahnes ortsüblich ist.frodo hat geschrieben:Interessant - worauf bezog sich denn das Gutachten? Zulässigkeit des Hühnerhaltung allgemein, oder Lärmbelästigung durch Hähne?Maeusezaehnchen hat geschrieben:Untersagung seitens der Baubehörde. Die haben darauf bestanden. Es musste sogar ein Gutachten auf Kosten der Gemeinde erstellt werden.
Da gibt's doch reihenweise Präzedenzfälle, wo das, unter Auflagen, als zulässig beurteilt wurde, sogar im "reinen Wohngebiet".
Musste nen mobilen machen. Unters Baugesetz fällt doch vereinfacht nur, was nicht beweglich ist, hier zumindest.Aber lt. Baugesetz ist im Bauland "allgemeines Wohngebiet" die Errichtung eines Stallgebäudes verboten
das war auch mein Gedanke, - aber was ist denn mit den bestehenden Gebäuden, - sind die "geduldet" oder auch unzulässig (sobald Hühner 'drin wohnen)?Olaf hat geschrieben:Musste nen mobilen machen. Unters Baugesetz fällt doch vereinfacht nur, was nicht beweglich istAber lt. Baugesetz ist im Bauland "allgemeines Wohngebiet" die Errichtung eines Stallgebäudes verboten