Baumschubser hat geschrieben:Moin
Das Finanzamt will den Weg/Fluß der Gelder ganz genau nachvollziehen können.
Das Modell muss in ein Verordnungsaster passen.
Vielleicht meldet sich ja noch ein Buchhalter 
 
 
Gruss Willy
 
Der finanzielle Wert der Naturalien wird idR im Vertrag benannt. 
Also vereinfacht: "Verzinsung 3%, zahlbar jährlich in Form auf dem Hof erzeugter Nahrungsmittel".
Der Bauer hat davon 2 Vorteile:
Erstens erhält er idR einen günstigeren Zinssatz als bei der Bank. Und zweitens hat er sichere Abnehmer für seine Produkte zum Endverbraucherpreis hochwertiger Bionahrungsmittel und nicht nur  zum Händler-Einkaufspreis. Also z.B. für Erdbeeren 3 Euro pro 500 g und nicht 2 Euro pro kg. Von der Preisdifferenz muss er natürlich auch seinen zusätzlichen Arbeits- und sonstigen Aufwand für den Detailvertrieb bestreiten.
Wenn die Geschichte nicht als Darlehen, sondern als Eigenkapitaleinlage deklariert wird, entsteht ein 3. Vorteil:
Der Bauer hat durch die größere Eigenkapitaldecke eine bessere Verhandlungsbasis für Bankredite. Für den Anleger bedeutet es aber ein erhöhtes Risiko des Kapitalverlustes. Geht der Hof bankrott, steht das Eigenkapital an letzter Stelle bei der Verteilung des Auflösungserlöses, d.h. der Eigenkapitalgeber geht idR leer aus. Wegen dieses höheren Risikos werden Eigenkapitaleinlagen idR höher verzinst als reine Darlehen.