Am besten klärst du das mit deinem Steuerberater oder direkt mit dem Finanzamt, um auf der sicheren Seite zu sein.
Bei der Umsatzsteuer kommt es nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht, sondern auf die Einnahmenerzielungsabsicht an:
http://www.steuerberaten.de/tag/liebhaberei/
https://www.bibukurse.de/umsatzsteuer/s ... sicht.html
Wenn du also öfter was verkaufst, bis du mit hoher Wahrscheinlichkeit umsatzsteuerpflichtig, auch wenn du langfristig keine Gewinnerzielungsabsicht hast.
In der Landwirtschaft gibt es aber die Möglichkeit der Durchschnittsbesteuerung, auch Umsatzsteuer-Pauschalisierung genannt.
Im dem Fall brauchst du keine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Du weißt auf der Rechnung für landwirtschaftliche Produkte eine Umsatzsteuer in Höhe von 10,7% aus, die du eingehalten darfst. Im Gegenzug kannst du aber die Umsatzsteuer für deine Ausgaben nicht absetzen.
Du musst dich gegenüber dem Finanzamt auf mehrere Jahre festlegen, ob du pauschalisieren oder die normale Umsatzsteuerregelung nutzen willst.
http://www.steuerberaten.de/tag/landwir ... atzsteuer/
Alternativ könnte auch die Kleinunternehmer-Regelung in Frage kommen.
Diese greift bei Umsätzen von weniger als 17.500 Euro im Jahr.
Auch diese Regelung ist vom Finanzamt zu bewilligen.
Wenn du da rein fällst, brauchst du auf deinen Rechnungen gar keine Umsatzsteuer auszuweisen und kannst im Gegenzug die Umsatzsteuer für deinen Ausgaben nicht absetzen. Auf deinen Rechnungen musst du jeweils vermerken, dass sie nach Kleinunternehmerregelug keine Umsatzsteuer enthalten.
http://www.kleinunternehmer.de/