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						Beitrag
					
								von kraut_ruebe » Di 11. Feb 2014, 20:58
			
			
			
			
			alle veröffentlichungen, auch in foren, unterliegen dem urheberrecht und dürfen als textauszug nicht verwendet werden. zulässig ist bloss ein kurzzitat (kleines zitat) bzw. in wissenschaftlichen abhandlungen auch ein langzitat (grosses zitat). ein zitat schliesst auch eine quellenangabe mit ein. 
man darf aber über einen vorfall in eigenen worten berichten, zB darf man schreiben: frau x hat im y-forum berichtet, dass dies oder jenes mal passiert sei, dir gehört nicht die tatsache die vorgefallen ist, dir gehört nur dein text dazu. 
die frage die offen bleibt ist, ob du mit dem hinweis auf den text den sie dazu lesen soll eine einladung ausgesprochen hast den text zu verwenden, das kommt dann drauf an wie du das formuliert hast. darf es als einladung betrachtet werden, dann darf 'mit freundlicher genehmigung von frau x' dein text auch 1:1 übernommen werden.
			
			
									
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