Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

Schafmelker

Re: Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

#11

Beitrag von Schafmelker » Fr 17. Aug 2012, 15:50

marion hat geschrieben: Darf mal als Selbstverbraucher seine eigenen Tiere töten ? Wir haben zwar früher auch unsere eigenen Tiere getötet, aber das war früher und wir haben sehr abgelegen gewohnt. Ich weiß gar nicht mehr wie das mit den Schafen war :hmm:

Hi Marion,

du darfst Geflügel und Kaninchen für den Eigenbedarf schlachten und die Abfälle in der Mülltonne entsorgen. Da hört es dann aber auch schon auf, denn Schaf , Schwein und Ziege sowie alles was größer ist darfst du nur schlachten wenn du einen Sachkundenachweis besitzt und die örtlichen Bedingungen einer Schlachtstätte erfüllst ( ich glaube da gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen ) und natürlich die Fleischbeschau nicht vergessen.

Edit: Den Sachkundenachweis kann dir aber auch ein Tierarzt oder ein Metzger bei dem man mal gearbeitet hat oder mit dem man schonmal einen getrunken hat ausstellen.

LG Paul

Manfred

Re: Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

#12

Beitrag von Manfred » Fr 17. Aug 2012, 17:03

Schafmelker hat geschrieben:wenn du einen Sachkundenachweis besitzt und die örtlichen Bedingungen einer Schlachtstätte erfüllst
Nein und nein.
Um für den Eigenbedarf schlachten zu dürfen, benötigst du die Sachkunde, keinen Sachkundenachweis. D.h. wenn dir jemand zeigt wie es geht und du das auf Verlangen vorführen/erklären kannst, ist es OK.
Der Sachkundenachweis (z.B. Bestätigung für Kursteilnahme) wird erst erforderlich, wenn du für andere schlachtest.

Zitat:
"Personen, die Tiere schlachten, müssen hierfür die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen. Wer gewerbsmäßig Tiere betäubt oder tötet, muss unserem Amt einen Sachkundenachweis vorlegen. Bestimmte Berufs- und Studienabschlüsse können als Sachkundenachweis anerkannt werden."

Für den Eigenbedarf (Hausschlachtung) gelten auch keine Schlachtstättenvorschriften, das greift wieder erst, wenn du das Fleisch in Verkehr bringst.

Die Fleischbeschau ist bei den größeren Tieren allerdings auch bei Hausschlachtung pflicht, wie von dir beschrieben. Wer das zum ersten Mal macht, sollte rechtzeitig mit dem zuständigen Tierarzt/Veterinär sprechen, da idR schon eine Lebendbeschau vor der Schlachtung erfolgen muss. Ruft man den Beschauer erst, wenn das Tier schon geschlachtet ist, kann er die Freigabe verweigern und das Tier muss dann verworfen werden. Ist leider einem Nachbarn von mir vor ein paar Jahren aus Unwissenheit passiert, bei seiner ersten Schweineschlachtung.

Schafmelker

Re: Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

#13

Beitrag von Schafmelker » Fr 17. Aug 2012, 19:23

Hi Manfred,

woraus ist dieses Zitat? Ich kenne das so nicht, fände es aber gut wenns so stimmt. Im Schafforum wo ich schon länger nicht mehr User bin war das immer ein großes Thema.

LG

Landfrau
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Re: Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

#14

Beitrag von Landfrau » Fr 17. Aug 2012, 19:44

*Schlaumeiermodus an*

Klassischer Dreisprung

1. Sachkunde haben
(und bei Bedarf vorführen können): man hat sich das korrekte Schlachten zeigen lassen und kann es ausführen und erläutern.
reicht vermutlich fürs Schlachten für den Eigenbedarf aus.

2. Sachkundenachweis haben
Den Sachkundenachweis (ein bedrucktes Blatt Papier) hat zB einer, der den og Kurs absolviert, ein ausgebildeter Tierarzt, ein ausgebildeter Schlachter, landwirtschaftlich - technische Assistenten Fachrichtung Viehwirtschaft, ausgebildete Viehwirte und mW auch Jagdscheininhaber. Der SKN ist fürs Schlachten für den Eigenbedarf und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe eine Art "Führerschein".

3. Sachkundebescheinigung haben
Das ist was anderes als der SKN aus 2. Um die die SKB zu erhalten, muss man den SKN aus 2. beim Vetamt vorlegen und bekommt auf Antrag bescheinigt, welche Tierarten mit welcher Tötungsmethode (geht bis zum Vergasen ....) man beruflich, also zum Gelderwerb, schlachten darf.

Obiges bezieht sich auf Tiere > Geflügel und Karnickel, aber nicht auf Wild.
Übrigens wurden Hunde erst in den 50er Jahren von der Liste der Schlachttiere (Verzehrtauglichen Tiere) genommen in D.
Für alle, die sich schon immer gefragt haben, wozu die großen schweren Hunderassen aus den Bergen (u.a.) waren - Fleischreserve für den Winter. Solange er lebt, bleibt er frisch.

........

Hausschlachtung bedeutet übrigens nicht, dass man am / im Haus des Tierhalters schlachtet.
Es bedeutet, dass das Fleisch ausschließlich im Haushalt des Tierhalters verwendet / verzehrt wird.
Also kein Verkaufen,Verschenken, Gäste gegen Bezahlung verköstigen.
Alles nur im privaten Rahmen.

Hausschlachten kann man, wo man will. Auf dem Misthaufen, in der Scheune, in einem zugelassenen Schlachthaus .... es geht bei dem Begriff Hausschlachtung nur um die Verwendung des Fleisches.

Die Schlachtstätten - VO wird kein Normalsterblicher einhalten können daheim,. das können ja die wenigsten kleinen Schlachter, darum haben sie das Schlachten ja auch aufgegeben und bekommen nunmehr Hälften von den Großschlachthöfen.
neben der Schinderei, die das für die Tiere bedeutet,es bleiben damit auch viele traditionelle Künste, wie die Warmfleischverarbeitung, auf der Strecke.

L.
Den Inhalt einer Botschaft bestimmt der Empfänger :-)

zaches
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Re: Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

#15

Beitrag von zaches » Fr 17. Aug 2012, 20:07

viele traditionelle Künste, wie die Warmfleischverarbeitung, auf der Strecke.
yep - als ich das erste Mal bewusst "sowas" zwischen den Zähnen hatte, war ich begeistert! Das ist schon etwas ganz anderes als die "üblichen Würste"....

lg, zaches - Inhaberin eines Jagdscheines, daher tatsächlich mit LIzenz zum Schlachten, was aber noch lange nicht heisst, daß ich Nachbars Bullen sach- und tiergerecht schlachten könnte.
"Erdachtes mag zu denken geben, doch nur Erlebtes wird beleben." Paul von Heyse

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Manfred

Re: Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

#16

Beitrag von Manfred » Fr 17. Aug 2012, 21:22

@Schafmelker: Stammt aus einem amtlichen Schreiben. Du kannst aber direkt in der "Tierschutz-Schlachtverordnung" nachlesen, §4.
http://www.gesetze-im-internet.de/tiers ... 00997.html

Die Sachkundebescheinigung (Danke an Landfrau für die Korrektur bei den Begriffen) ist nur fürs Schlachten im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit nötig. Für den Eigenbedarf reicht die Sachkunde. Wie du die Sachkunde erwirbst ist egal. So ein Kurs ist dabei keinesfalls ein Schaden. Nur weil dir Opa zeigt, wie er ein Tier um die Ecke bringt, muss dass noch lange nicht dem aktuellen Stand des tierschutzgerechten Schlachtens entsprechen.
Die Jagd ist in der Vordnung z.B. explizit ausgenommen. Trotzdem graust mich immer wieder, wenn ich in diversen Dokus sehen muss, wie Jäger gefangene Kaninchen durch sogenanntes Strecken töten und dann auch noch von einer tierschutzgerechten Handlung reden. Wenn du das als Karnickelhalter machst, ist das ein erheblicher Tierschutzverstoß, weil das Tier weder betäubt noch ausgeblutet wurde und trotz des Genickbruchs evtl. noch längere Zeit leiden kann, bis es wirklich tot ist.

Ullerich
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Re: Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

#17

Beitrag von Ullerich » Fr 17. Aug 2012, 22:37

zaches hat geschrieben:
viele traditionelle Künste, wie die Warmfleischverarbeitung, auf der Strecke.
yep - als ich das erste Mal bewusst "sowas" zwischen den Zähnen hatte, war ich begeistert! Das ist schon etwas ganz anderes als die "üblichen Würste"....

lg, zaches - Inhaberin eines Jagdscheines, daher tatsächlich mit LIzenz zum Schlachten, was aber noch lange nicht heisst, daß ich Nachbars Bullen sach- und tiergerecht schlachten könnte.
Habe auch den Jagdschein und gehe aber nur ein paar mal im Jahr bei einem Freund zur Jagd, auch wenns mich wirklich fesselt, aber man kann nicht alles machen und für einen Pirschbezirk oder gar ein eigenes Revier langt die Zeit nicht hin, da mir der Nutzgarten vorgeht ich noch wenigstens einmal die Woche Sport machen will und ich an den restlichen Abenden bei meinem dementen alten Herrn vorbeischauen muss, wenn er von der Tagespflege zurückkommt. Vielleicht klappts ja irgendwann mal später in der Nähe meines Refugiums mit einem Begehungsschein.

Mit dem Jagdschein ist man für das Schlachten "sachkundig" ? hab ich nicht gewußt, hab ich jetzt zum ersten Mal gehört. Interessant ist, dass man zum Erlegen von Gatterwild einen Jagdschein braucht. Als ich den Jagdschein gemacht habe war ein netter älterer Herr dabei, der Damwild hielt. Der qäuelte sich extra durch den Jagdschein, weil er nicht mehr auf den örtlichen Jäger angewiesen sein wollte.

Ein Freund von mir, der auch Jäger ist, ist ein gelernter Metzger er hat mir erzählt dass die Metzger das ganz anders machen, als wir das Versorgen im Jagdschein gelernt haben. Wobei es z.B. bei der Wildsau ja auch verschiedene Methoden gibt. ich hab seinerzeit die skandinavische Methode gelernt, wo die Sau auf dem Rücken liegt.

Muß man bei Hausschlachtung vom Schwein nicht auch eine Trichinenprobe entnehmen und abgeben?

Der Jäger darf ja alleine beurteilen (insoweit Das Wildbret nur innerhalb eines bestimmten Umfanges verkauft wird) , ob Wild gesund ist oder Anlass zu Bedenken gibt.Gilt das dann auch für eine Hausschlachtung?

Der Metzgerfreund (übt den Beruf nicht mehr aus) macht übrigens geniale Bratwürste vom Wildschwein für den Hausgebrauch. Er kann noch die Maschinen eines Metzgereibetriebes nutzen. Er verarbeitet hierbei aber auch einen Anteil Hausschwein mit, wegen des Fettanteils. Die sind excellent, was ich als fränkischer Bratwurstfreund wirklich beurteilen kann.

Ich find Schweine übrigens äußerst sympathische Wesen. Ich finde, dass sie eine ordentliche artgerechte Haltung verdient haben und mir imponiert das intelligente Wildschwein als das letzte wehrhafte Wild in Deutschland.

Gruß Ullerich

zaches
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Re: Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

#18

Beitrag von zaches » Fr 17. Aug 2012, 23:25

Der Jäger darf ja alleine beurteilen (insoweit Das Wildbret nur innerhalb eines bestimmten Umfanges verkauft wird) , ob Wild gesund ist oder Anlass zu Bedenken gibt.Gilt das dann auch für eine Hausschlachtung?
GUte Frage. Als Jägerin muss/sollte ich Wildschweine, die ich schieße, auch vom Vet auf Trichinen untersuchen lassen.
Bei den Hausschlachtungen in der Nachbarschaft kommt der VEt ebenfalls für Bullen und Schweine.

lg, zaches
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Re: Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

#19

Beitrag von smallfarmer » Sa 18. Aug 2012, 19:38

@landfrau, du schreibst man kann auf dem Misthaufen und in einer Scheune ein Hausschlachtung machen. Hier in Hessen bestimmt nicht. Bestimmte Regeln bezüglich der Sauberkeit müssen auch hier eingehalten werden.
Ich bin eigentlich auch ein Fan der traditionellen Warmfleischverordnung. Aber welcher Metzger schlachtet noch selbst. (oder besser gesagt kann es sich leisten die EU Regeln zu erfüllen). Der Großteil der Bevölkerung kauft SB Fleisch und vor allem Wurst. Brot und Spiele sind angesagt..........
Und @landfrau und zaches welcher zugedröhnte Gaumen merkt heute noch ob Warmfleischbratwurst oder Phospatbratwurst?
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Re: Sachkundelehrgang Schlachten in Nds.

#20

Beitrag von tyr » Sa 18. Aug 2012, 19:52

Merkblatt Hausschlachtung:
http://www.dresden.de/media/pdf/infobla ... tungen.pdf

Bei Hauschlachtung spielt die Hygieneverordnung keine Rolle, so wie von Landfrau und Manfred beschrieben. Prinzipell darf überall geschlachtet werden, auch auf Deiner ölverseuchten Werkbank, wichtig dabei ist nur, daß das Fleisch auschließlich für den eigenen Verzehr bestimmt ist. Also kein Verkauf.
Eben aus diesem Grund achten die meisten Hausschlachter doch sehr wohl auf eine ordentliche Hygiene, vielleicht sogar mehr als in manchen Schlachthöfen.....schließlich will man´s selbst essen ;)

Für Schwein ist eine Trichinenuntersuchung vorgeschrieben, sowie eine grobe Beschau der Innereien(Herz, Lunge, Leber, Nieren). Die Trichinenuntersuchung wird vornehmlich aus dem Zwechfell, Milz und Leber genommen...gehen aber auch andere Teile der Innerein.... hängt bißchen vom TA ab, wie pingelig der ist....

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