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suche anwalt

Verfasst: So 19. Feb 2012, 19:43
von tory
wir werden wohl über kurz oder lang einen anwalt brauchen, der sich im wegerecht privatwege auskennt.
es geht um unseren weg, den zwei anlieger mitbenutzen dürfen. der weg war immer ein sand/feldweg, liegt am landschaftsschutzgebiet. er ist 110-120m lang. jetzt wollen die nachbarn salopp ausgedrückt : die autobahn bis vors klo -wir wollen das natürlich nicht. wir wollen, daß er so bleibt. nachbar hat sich jetzt ein neues auto gekauft und will keinen matsch mehr auf dem weg. das arme auto....
schlaglöcher und matsch entstehen natürlich witterungsbedingt, das wollen sie aber nicht mehr hinnehmen, wir kippen ab und an die löcher zu oder ziehen ab, haben dafür auch extra wegesand zu liegen, das reicht denen bei weitem nicht.
erschwerend kommt hinzu, daß wir demnächst gebühren für versiegelte flächen zahlen müssen.
was kann der nachbar verlangen?
ach ja: uns gehört der weg, nachbarn haben nur wegerecht.

jetzt hat er mit rechtlichen schritten gedroht.... :oma:

Re: suche anwalt

Verfasst: So 19. Feb 2012, 19:54
von Thomas/V.
wenn der Weg auf Eurem Grundstück verläuft, dürfen sie ihn benutzen, das ist alles
Forderung nach Asphaltierung ist völlig aus der Luft gegriffen, ihr könntet auch den Weg verfallen lassen und ein Schild aufstellen:" Privatweg: Betreten und Befahren auf eigene Gefahr"
so ist das hier jedenfalls...

Re: suche anwalt

Verfasst: So 19. Feb 2012, 19:58
von sybille
Ist aus dem Notarvertrag ersichtlich ob das Wegerecht fürs Begehen oder Befahren gilt? Aber eigentlich ist das ja egal, solange der Weg befahrbar ist, ist doch alles gut.

Re: suche anwalt

Verfasst: So 19. Feb 2012, 20:03
von tory
angeblich ist er nicht befahrbar - sie heizen aber minimum 20mal am tag rauf und runter!
wir fahren dort ganz normal und bequem. und unser auto kanns ab. es ist allerdings schon volljährig - aber völlig i.o. und ohne rost. also keine schrottkiste.
die gemeindewege sind in einem viel schlimmeren zustand, da sind wirklich welten zwischen!

Re: suche anwalt

Verfasst: So 19. Feb 2012, 20:16
von DerElch
am besten gleich rechtsschutzvers. abschliessen...dann ist das mit dem anwalt kein problem...da ja juristisch noch kein fall besteht...und wenn sich nach nem jahr nichts getan hat...kann man die wieder kuendigen...kommt aber billiger als der anwalt bei bedarf ohne rechtsschutz...und da ihr im recht seit spart es dann auch ne menge ärger.

Re: suche anwalt

Verfasst: So 19. Feb 2012, 20:22
von sybille
Rechtsschutz ist nicht gerade günstig und meist hat man auch eine Selbstbeteiligung. Ob es das Wert ist?

Re: suche anwalt

Verfasst: So 19. Feb 2012, 20:30
von erdbeben
DerElch hat geschrieben:am besten gleich rechtsschutzvers. abschliessen...dann ist das mit dem anwalt kein problem...da ja juristisch noch kein fall besteht...und wenn sich nach nem jahr nichts getan hat...kann man die wieder kuendigen...kommt aber billiger als der anwalt bei bedarf ohne rechtsschutz...und da ihr im recht seit spart es dann auch ne menge ärger.
der rechtschutz kann aber auch was ablehnen wenn schon vor dem abschluss klar war für was man ihn wollte.ansonsten eine beratung beim anwalt kostet um 50 bis 60 euro
lg martina

Re: suche anwalt

Verfasst: So 19. Feb 2012, 21:04
von Stefan
Und wenn man nicht genug Geld hat um sich einen Anwalt zu leisten gibts auch noch Beratungs und Prozesskostenhilfe.

Re: suche anwalt

Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 08:58
von tory
Stefan hat geschrieben:Und wenn man nicht genug Geld hat um sich einen Anwalt zu leisten gibts auch noch Beratungs und Prozesskostenhilfe.
neh - das ist keine problem mehr.
fakt ist, daß ich den feldweg /sandweg als solchen erhalten will. ich will keine versiegelte fläche schaffen.
der weg war so, als der nachbar sich sein haus gekauft hat. er wurde einmal im jahr abegzogen und damit wars das, so waren die fakten, als ich das grundstück kaufte. das war ende 2003.

Re: suche anwalt

Verfasst: Mo 20. Feb 2012, 09:16
von emil17
Kenn mich da (leider) etwas aus.
Die Vorstellung, der Begünstigte eines Wegrechtes könne machen was er will und der Besitzer des belasteten Grundstückes müsse alles dulden, ist weit verbreitet, aber falsch.
Wegrecht heisst, er darf jederzeit drüberfahren. Das ist alles. Drüberfahren heisst drüberfahren, also nicht parken, nicht wenden, nicht Hundversäubern.
Was er genau darf und in welchem Umfang, steht im Grundbuch bzw. in der Akte, auf die dort verwiesen wird. Das bedeutet insbesondere, dass man Nutzungsänderunges des berechtigten Grundstückes, welche erheblichen Mehrverkehr mit sich bringen, nicht hinnehmen muss, wenn sie anlässlich der Einräumung des Wegrechtes nicht schon gegeben waren. Man kann also nicht einfach so aus dem Heuschober einen Gewerbebetrieb machen und das Wegerecht für den Heuschober auf diesen "ausweiten". Der Belastete muss, wenn das Wegrecht für PWs ist, auch nicht die Beseitigung eines Zaunes dulden, weil der Hinterlieger bauen will und sonst die Betonpumpe nicht hinkommt. (Solche Dinge würde man normalerweise bei einem Bier regeln, aber wenn der andere sich nicht entsprechend benimmt, dann hat er eben ein Problem. Eine Zufahrtsbeschränkung zu einem Grundstück ist eine Eigenschaft, welche dieses Grundstück entwertet. Die damit verbundenen Nachteile kann man nicht einfach den Nachbarn überwälzen! Deshalb fliesst bei Zufahrtsverbesserungen über fremden Grund in der Regel Geld, denn dies bedeutet eine Wertvermehrung des begünstigten Grundstückes.
Wenn er (der Begünstigte) den Weg befestigen will, dann nur, wenn der Grundstücksbesitzer einverstanden ist, und so wie der Grundbesitzer will (er ist ja der Eigentümer). Wenn Du keine Lust hast, da was machen zu lassen, dann soll er halt weiterhin durch den Dreck fahren, es sei denn im Grundbuch bzw. im Vertrag, welcher das Wegrecht begründet, stehe etwas dazu. Ein bisschen Schotter hinwerfen, um Schlammlöcher zu füllen, das musst Du wohl als "Unterhalt" dulden, aber mehr geht ohne Deine Unterschrift nicht.
Die Unterhaltskosten trägt jeder anteilig seines Nutzens - kann man sich nicht einigen schätzt das der Richter. Will heissen, Du musst nicht für den Schnee räumen und so, wenn Du den Weg selbst nicht brauchst, Du musst aber dulden, dass er das tut.
Hecke und Bäume zurückschneiden, wenn sie in den Weg ragen, würde ich trotzdem selber machen, damit sie nicht verstümmelt werden.

Wenn er mit dem Rechtsweg droht (ein Brief eines Anwalts bedeutet nichts, ein Anwalt schreibt gegen Honorar was der Kunde will, weil das dann oft "nützt"); einfach klagen lassen. Man muss darauf nicht antworten, wenn man nicht will. Oder kurz darauf hinweisen, dass die Nutzung des Wegrechts im Sinne seiner Begründung nie in Frage gestellt worden sei und dass jegliche Änderung oder Ausweitung darüber hinaus eines zusätzlichen Vertrags mit dem Grundbesitzer bedürfe und dass du keinerlei Eingriff in Dein Eigentum hinnehmen wirst.
Ein Klagegrund des Begünstigten gibt es nur, wenn er nachweisen kann, dass der Grundbesitzer ihn aktiv am Wahrnehmen des Wegrechts gehindert hat.
Lies also zuerst, was im Grundbuch steht und wofür das Wegrecht definiert ist. Und dann lass ihn kommen.
Ist am Anfang nicht ganz einfach, trotzdem ruhig zu schlafen, leider.
Guck mal hier
Ein paar Fotos, um den Zustand bei der Übernahme zu belegen, wären gut.
Abmachungen zwischen den Vorbesitzern, welche nicht im Grundbuch vermerkt sind, gelten nicht für die Rechtsnachfolger. Wenn der Verkäufer des begünstigtem Grundstückes dem Käufer falsche Aussagen bezüglich des Wegrechtes gemacht hat, geht Dich das auch nichts an. Deshalb gibt es ja das Grundbuch. Wenn also der Vorbesitzer gesagt hat, man könne diesen Weg jederzeit befestigen, dann war das eben falsch.
Als Eigentümer musst Du nicht begründen, warum Du nicht willst. Du bist Eigentümer und kannst vorbehaltlich anderer Rechte und Gesetze auf Deinem Grund machen, was Du willst, das reicht.