Kenn mich da (leider) etwas aus.
Die Vorstellung, der Begünstigte eines Wegrechtes könne machen was er will und der Besitzer des belasteten Grundstückes müsse alles dulden, ist weit verbreitet, aber falsch.
Wegrecht heisst, er darf jederzeit drüberfahren. Das ist alles. Drüberfahren heisst drüberfahren, also nicht parken, nicht wenden, nicht Hundversäubern.
Was er genau darf und in welchem Umfang, steht im Grundbuch bzw. in der Akte, auf die dort verwiesen wird. Das bedeutet insbesondere, dass man Nutzungsänderunges des berechtigten Grundstückes, welche erheblichen Mehrverkehr mit sich bringen, nicht hinnehmen muss, wenn sie anlässlich der Einräumung des Wegrechtes nicht schon gegeben waren. Man kann also nicht einfach so aus dem Heuschober einen Gewerbebetrieb machen und das Wegerecht für den Heuschober auf diesen "ausweiten". Der Belastete muss, wenn das Wegrecht für PWs ist, auch nicht die Beseitigung eines Zaunes dulden, weil der Hinterlieger bauen will und sonst die Betonpumpe nicht hinkommt. (Solche Dinge würde man normalerweise bei einem Bier regeln, aber wenn der andere sich nicht entsprechend benimmt, dann hat er eben ein Problem. Eine Zufahrtsbeschränkung zu einem Grundstück ist eine Eigenschaft, welche dieses Grundstück entwertet. Die damit verbundenen Nachteile kann man nicht einfach den Nachbarn überwälzen! Deshalb fliesst bei Zufahrtsverbesserungen über fremden Grund in der Regel Geld, denn dies bedeutet eine Wertvermehrung des begünstigten Grundstückes.
Wenn er (der Begünstigte) den Weg befestigen will, dann nur, wenn der Grundstücksbesitzer einverstanden ist, und so wie der Grundbesitzer will (er ist ja der Eigentümer). Wenn Du keine Lust hast, da was machen zu lassen, dann soll er halt weiterhin durch den Dreck fahren, es sei denn im Grundbuch bzw. im Vertrag, welcher das Wegrecht begründet, stehe etwas dazu. Ein bisschen Schotter hinwerfen, um Schlammlöcher zu füllen, das musst Du wohl als "Unterhalt" dulden, aber mehr geht ohne Deine Unterschrift nicht.
Die Unterhaltskosten trägt jeder anteilig seines Nutzens - kann man sich nicht einigen schätzt das der Richter. Will heissen, Du musst nicht für den Schnee räumen und so, wenn Du den Weg selbst nicht brauchst, Du musst aber dulden, dass er das tut.
Hecke und Bäume zurückschneiden, wenn sie in den Weg ragen, würde ich trotzdem selber machen, damit sie nicht verstümmelt werden.
Wenn er mit dem Rechtsweg droht (ein Brief eines Anwalts bedeutet nichts, ein Anwalt schreibt gegen Honorar was der Kunde will, weil das dann oft "nützt"); einfach klagen lassen. Man muss darauf nicht antworten, wenn man nicht will. Oder kurz darauf hinweisen, dass die Nutzung des Wegrechts im Sinne seiner Begründung nie in Frage gestellt worden sei und dass jegliche Änderung oder Ausweitung darüber hinaus eines zusätzlichen Vertrags mit dem Grundbesitzer bedürfe und dass du keinerlei Eingriff in Dein Eigentum hinnehmen wirst.
Ein Klagegrund des Begünstigten gibt es nur, wenn er nachweisen kann, dass der Grundbesitzer ihn aktiv am Wahrnehmen des Wegrechts gehindert hat.
Lies also zuerst, was im Grundbuch steht und wofür das Wegrecht definiert ist. Und dann lass ihn kommen.
Ist am Anfang nicht ganz einfach, trotzdem ruhig zu schlafen, leider.
Guck mal
hier
Ein paar Fotos, um den Zustand bei der Übernahme zu belegen, wären gut.
Abmachungen zwischen den Vorbesitzern, welche nicht im Grundbuch vermerkt sind, gelten nicht für die Rechtsnachfolger. Wenn der Verkäufer des begünstigtem Grundstückes dem Käufer falsche Aussagen bezüglich des Wegrechtes gemacht hat, geht Dich das auch nichts an. Deshalb gibt es ja das Grundbuch. Wenn also der Vorbesitzer gesagt hat, man könne diesen Weg jederzeit befestigen, dann war das eben falsch.
Als Eigentümer musst Du nicht begründen, warum Du nicht willst. Du bist Eigentümer und kannst vorbehaltlich anderer Rechte und Gesetze auf Deinem Grund machen, was Du willst, das reicht.