Das ist ja das Perverse am deutschen Recht.Wayan hat geschrieben:Bevor wir unser Häuschen aus dem Dornröschenschlaf erweckt haben, haben wir auf dem Bauamt nach dem Bestandsschutz gefragt. Hier in M/V hieß es, dass dieser nach 7 Jahren erlischt. Es wurde bemerkt, dass wenn das Haus in Ordnung ist (Dach/Fenster/Anschlüsse und sowas) wohl kaum jemand gegen einen Neubezug wäre (Einwohnerschwund der Kommunen). Wenn man dann einige Zeit darin wohnt und das Haus herrichtet lebt der Bestandsschutz wieder auf.
Man kann natürlich auch eine fromlose Anfrage für das betreffende Objekt an das Amt schicken. Dann schauen aber viele Leute den Vorgang an mit ungewissem Ausgang...
Wir haben aus unserem Haus ein Paradies gemacht, wohnen seit vielen Jahren darin und ich schließe es absolut aus, dass jemand den Bestandsschutz in Frage stellen könnte. Zu viele behördliche Dinge sind inzwischen gelaufen, zuviele Gebühren und Steuern haben wir inzwischen gezahlt
Es ist in Teilen derart bekloppt, dass die Behördenmitarbeiter oft beide Augen zudrücken, und weiterhin ruhig schlafen zu können. Wer kann es denn mit seinem Gewissen vereinbaren, eine junge Familie aus ihrem gerade gekauften Haus zu werfen, nur weil die Hütte vorher ein paar Jahre leer stand? Wieso um Himmels Willen sollten eine Wegzug-Gemeinde auch noch die letzten paar Zuzügler wegekeln wollen? Das müsste sie oft, wenn sie sich an geltendes Recht hielte.
Aber man hat als Käufer so eines Hauses mit abgelaufenem Bestandschutz keine Rechtssicherheit. Im dümmsten Fall läuft es dann wie bei diversen Schwarzbauten (z.B. dauerhaft bewohnte Häuser in Kleingartenanlagen), die teils über Jahrzehnte geduldet wurden und weil es sich irgendwann einer in den Kopf setzt doch abgerissen werden müssen.