Selbstversorgerimmobilien

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Little Joe
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#801

Beitrag von Little Joe » Mi 1. Mai 2013, 20:54

Dagmar :daumen:
Erstaunlich, dass Menschen, die alles besser wissen, nie etwas besser machen.

Baumschubser
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#802

Beitrag von Baumschubser » Mi 1. Mai 2013, 20:56

Moin
Im Aussenbereich §35 muss ein Nichtlandwirt eine Nutzungsänderung beantragen wenn er dort wohnen möchte. Kaufen darf er selbverständlich.
Ob er nun Pferde hat, oder Brachflächen oder ob er die bearbeitet ist egal. Wenn er aber Landwirt ist muss er das nachweisen.
Es gibt aber Bestandsschutz wenn dort schon vor der Baugesetzgebeung Nichtlandwirte wohnten.
Was damals rechtens war ist heute auch noch rechtens. Obs damals rechtens war muss der Eigentümer aber nachweisen.
Wann genau dieses greift habe ich noch nicht herausgefunden, ab wann gibts Bauaämter?
Gruss Willy

Manfred

Re: Selbstversorgerimmobilien

#803

Beitrag von Manfred » Mi 1. Mai 2013, 21:11

Baumschubser hat geschrieben:Moin
Im Aussenbereich §35 muss ein Nichtlandwirt eine Nutzungsänderung beantragen wenn er dort wohnen möchte. Kaufen darf er selbverständlich.
Ob er nun Pferde hat, oder Brachflächen oder ob er die bearbeitet ist egal. Wenn er aber Landwirt ist muss er das nachweisen.
Es gibt aber Bestandsschutz wenn dort schon vor der Baugesetzgebeung Nichtlandwirte wohnten.
Was damals rechtens war ist heute auch noch rechtens. Obs damals rechtens war muss der Eigentümer aber nachweisen.
Wann genau dieses greift habe ich noch nicht herausgefunden, ab wann gibts Bauaämter?
Gruss Willy
Das stimmt nur eingeschränkt.

Ein Landwirt ist nicht automatisch privilegiert. Privilegierung können immer nur einzelne Vorhaben erhalten. D.h. der Landwirt muss diverse Voraussetzungen erfüllen (z.B. einen nennenswerten Einkommensanteil aus der Landwirtschaft erzielen etc.) um in so einem Fall den Hof mit erforderlicher Privilegierung beziehen zu dürfen.

Und das mit dem Bestandsschutz ist auch kritisch zu hinterfragen. Wenn z.B. in Bayern ein Haus im Außenbereich zwei Jahre nicht mehr als fester Wohnsitz genutzt wurde, dann erlischt das Recht, dort einen festen Wohnsitz einzurichten. Die Behörde nimmt dann an, dass das "Wohnsitzrecht" aufgegeben wurde.
Es gab einige Fälle, wo Gerichte anders entschieden haben z.B. wenn nachgewiesen wurde, dass eine Aufgabe nicht geplant war und es z.B. trotz aktiver Suche länger gedauert hat, einen Käufer zu finden nachdem Oma wegen Krankeit ausziehen musste.
Aber einfach so eine Bude reaktivieren, die im Außenbereich schon 20 Jahre lehr steht, dass kann schwierig bis unmöglich werden. Auf jeden Fall vorher mit den Behörden abklären. Sonst kauft man im dümmsten Fall für viel Geld ein Haus, in dem dann niemand mehr dauerhaft wohnen darf und das dadurch evtl. weitgehend wertlos ist.

Baumschubser
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#804

Beitrag von Baumschubser » Mi 1. Mai 2013, 21:19

Moin
Danke!
Also aufpassen.
Selbst die Gerichtsgutachter kennen diese Bestimmungen meist nicht, die schätzen bewerten und ab gehts zum bieten..
Gruss Willy

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citty
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#805

Beitrag von citty » Mi 1. Mai 2013, 23:02

Vielen Dank fuer die hilfreichen Infos! Ich waere jetzt glatt zum Bauamt gegangen bzw. in unserer alten Gemeinde schicken die einem bei solchen Fragen gleich zum Bauamt, das ebenfalls im Rathaus untergebracht ist.

LG Citty
Dr. Roger Liebi fan :)

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Re: Selbstversorgerimmobilien

#806

Beitrag von kraut_ruebe » Do 2. Mai 2013, 07:43

ich hatte nicht so den eindruck als wäre das deutschlandweit einheitlich geregelt. falls doch, gibt es zumindest haufenweise individuelle ausnahmen.

in österreich kann man sich vor kauf eine benützungungsbewilligung ausstellen lassen, bei grenzwertigen objekten macht das sinn. damit wird garantiert, dass (und wie und in welchem umfang) das haus bewohnt werden darf und (nicht unwichtig wenn man so an die hier eben erst verlinkten geschenkten oder 2.500-euro--häuser denkt) kein abbruchbescheid vorliegt oder kruzfristig zu erwarten ist. wie das pendant in D heisst hab ich nie rausgekriegt, es gibt aber eines, ich hab mal eines beantragt.

soooo schwierig ist es aber ingesamt nicht. VOR kauf sollte man sowieso am zuständigen amt vorsprechen und unzählige details wie widmungen, geplante infrastrukturerneuerungskosten, geplante dorfausbauten, vorhandene öffentliche anschlüsse etc besprechen. bei der gelegenheit kann man sich auch rückversichern ob das gewünschte objekt so bewohnt werden darf wie man möchte, und nur dort. schätzgutachter haben mit dem thema gar nix zu tun, und makler sollten das zwar wissen, können aber keine garantien geben, das obliegt alleine dem amt.
There's a crack in everything. That's how the light gets in.

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Re: Selbstversorgerimmobilien

#807

Beitrag von canislupus » Do 2. Mai 2013, 08:33

ich denke mal, grundsätzlich sind die ganzen baugesetze bundeseinheitlich, trotzdem hat jedes einzelne bauamt genug möglichkeiten,
das ganze positiv oder negativ zu behandeln.

ich kenne da einen fall zwischen bremen und bremerhaven : da hat ein typ ein 35 er
grundstück erworben, laut bauamt durfte er es mit 2 kleinen 40 qm holzhäuschen bebauen, aber nicht zu wohnzwecken.
nun hat der typ nach dem bau der holzhäuser einfach mal den antrag auf genehmigung einer biologischen klärgrube gestellt. diese klärgrube wurde von
einer anderen abteilung des bauamtes genehmigt. danach hat der typ ganz frech den antrag gestellt, dort dauerhaft in seinen beiden
40 qm holzhäusern leben zu dürfen. das amt hätte die klärgrube nie genehmigen dürfen, hat sie aber. eine genehmigte klärgrube
scheint wohl gleichzeitig ein dauerhaftes wohnen zu rechtfertigen. so wurde im nachhinein eine " duldung " ausgesprochen, der typ
darf somit seit dem dort fest mit erstem wohnsitz wohnen. kümmert sich jetzt seit ewigkeiten keiner mehr drum. das amt hätte diesen
typen aber theoretisch auch zum rückbau der kläranlange zwingen können, weil er von vornherein wusste, dort nicht wohnen zu dürfen.
sie haben es dann aber gut sein lassen, waren tolerant.

mit den bauämtern ist vermutlich wie mit allen anderen behörden auch. wenn ich einen toleranten gegenüber habe, dann werde ich
mein ziel erreichen. wenn ich auf einen " guten, deutschen beamten " treffe, der mit seinen gesetzbüchern das bett teilt und den
sogenannten tunnelblick hat, ja dann hat man wohl schlechte karten. da werden insbesondere die hartz4- empfänger auch ein
lied von singen können. der eine fallmanager sanktioniert, der andere nicht.
die beste möglichkeit sein ziel zu erreichen, bleibt jedoch nach wie vor " vitamin b ", am besten noch das richtige parteibuch dazu.
oder mit dem bauamtsleiter im gleichen golfclub.

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Re: Selbstversorgerimmobilien

#808

Beitrag von mercedes » Do 2. Mai 2013, 10:56

Bauernhaus auf Rügen - 8000 m² Land - zu vermieten - für Selbstversorger.
Viel Land - altes Bauernhaus zum herrichten - für 700,- Miete.
Schade das wir dort keine Jobs finden, da wir keine Tierwirtschaft aufbauen wollen - leider für uns ungeeignet.
Dabei wäre es genau DIE Ecke die uns am meisten anspricht ( Jasmund, Küste)
Falls es einer hier nimmt - freuen wir uns über ein günstiges Angebot zur Übernachtung :-))

http://www.ebay.de/itm/271185478142?ssP ... 1423.l2649

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Wayan
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#809

Beitrag von Wayan » Do 2. Mai 2013, 11:01

Bevor wir unser Häuschen aus dem Dornröschenschlaf erweckt haben, haben wir auf dem Bauamt nach dem Bestandsschutz gefragt. Hier in M/V hieß es, dass dieser nach 7 Jahren erlischt. Es wurde bemerkt, dass wenn das Haus in Ordnung ist (Dach/Fenster/Anschlüsse und sowas) wohl kaum jemand gegen einen Neubezug wäre (Einwohnerschwund der Kommunen). Wenn man dann einige Zeit darin wohnt und das Haus herrichtet lebt der Bestandsschutz wieder auf.

Man kann natürlich auch eine fromlose Anfrage für das betreffende Objekt an das Amt schicken. Dann schauen aber viele Leute den Vorgang an mit ungewissem Ausgang...

Wir haben aus unserem Haus ein Paradies gemacht, wohnen seit vielen Jahren darin und ich schließe es absolut aus, dass jemand den Bestandsschutz in Frage stellen könnte. Zu viele behördliche Dinge sind inzwischen gelaufen, zuviele Gebühren und Steuern haben wir inzwischen gezahlt
Alle sagten: Das geht nicht. Da kam einer, der wußte das nicht und hat´s einfach gemacht.

Baumschubser
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Re: Selbstversorgerimmobilien

#810

Beitrag von Baumschubser » Do 2. Mai 2013, 20:12

Moin
Bauämter dürfen Fehler machen, zb. kann jemand im Ausenbereich eine Baugenehmigung ohne Bedingungen einfach so bekommen, wenn man zb. mit dem Bauamtsleiter zusammen eine Dame im Swingerclub teilt (die angesprochene Toleranz :) von Canislupus)
Wenn nun ein direkter Nachbar in dem Aussenbereich gleiches Bauvorhaben beantragt und er nicht im Club ist kanns sein das die Genehmigung eben nicht erteilt wird.
Gleiches Recht für alle gilt nicht immer :haha:
Es war ja ein FEHLER der passiert ist, zwar illegale Genehmigung aber rechtskräftig!
Man sagt dann das dem Amt die Wiederholung dieses Fehlers nicht zuzumuten wäre.
Hintergrund:
Einer der grössten Autohändler in SH baute in 20m Abstand zum Ostseestrand auf einer grünen Koppel mit eigenem Zuweg eine hochmoderne Villa mit Poolanlagen und das auch noch im Landschaftsschutzgebiet.
Damals war richtig was los, die Erklärung warum und wieso das genehmigt werden konnte :)
Normale Leute durften dort maximal eine Gartenlaube von 10m3 Rauminhalt aufstellen, sogar Bauern die einen zusätzlichen Schweinestall wollten wurden abgewiesen, weil da irgendwas nicht in die Landschaft passte...
Gruss Willy

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