KFZ Steuerbefreiung für landwirtschaftiche Zugmaschinen
Verfasst: Do 8. Dez 2022, 19:11
Hallo,
Während früher ein Wisch von dem Ortslandwirt gereicht hat, weht seit paar Jahren ein scharfer Wind.
Jetzt ist Zoll zuständig und sind neue Bestimmungen in Kraft.
Jetzt reicht nicht ein LW Betrieb angemeldet zu haben, nein, jetzt muß ich auch noch nachweisen, daß ich Produkte verkaufe. Altfahrzeuge werden nicht überprüft, doch weh, wenn für den Zweitschlepper ein frischer Befreiungsantrag gestellt wird.
Hat noch jemand Erfahrungen damit?
Ist Bericht über weiteren Fortgang meines Kampfes mit der Behörde vom allgemeinem Interesse?
Gruß
Daniel
Während früher ein Wisch von dem Ortslandwirt gereicht hat, weht seit paar Jahren ein scharfer Wind.
Jetzt ist Zoll zuständig und sind neue Bestimmungen in Kraft.
Jetzt reicht nicht ein LW Betrieb angemeldet zu haben, nein, jetzt muß ich auch noch nachweisen, daß ich Produkte verkaufe. Altfahrzeuge werden nicht überprüft, doch weh, wenn für den Zweitschlepper ein frischer Befreiungsantrag gestellt wird.
Hat noch jemand Erfahrungen damit?
Ist Bericht über weiteren Fortgang meines Kampfes mit der Behörde vom allgemeinem Interesse?
Gruß
Daniel