Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
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Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Als bei uns die (Haupt-)Straße neu gemacht wurde, wurden auch die Straßenlampen erneuert. Das sind jetzt nur noch so LED-Funzeln, die mehr Schatten als Licht werfen. Wir wohnen in einer Seitenstraße, ca. 40m von der Hauptstraße entfernt, und haben in dieser Straße gar keine Straßenlaterne mehr (letztes Haus in der Seitenstraße, danach Pampa). Wir sitzen jetzt echt im Stockdunkeln.
Ist an sich kein Problem.
Meine Frage ist jetzt aber, ob mich die Gemeinde dazu verdonnern darf, im Stockdunkeln meiner Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis nachzukommen. Ich habe nichts dagegen, bei Tageslicht Schnee zu schieben oder Eis abzustreuen, aber ab 16:00Uhr sieht man hier die Hand vor Augen nicht mehr... muss ich trotzdem Räumen und mich vllt selbst in Gefahr bringen (weil ich nichts sehe)?
Kennt jemand die rechtliche Lage, falls jemand hier zu Fall kommt? Kann ich haftbar gemacht werden? Oder ist im Falle eines Falles die Gemeinde verantwortlich, weil sie uns keine Straßenlaterne mehr gönnt?
Ich habe jetzt über zwei Stunden im weltweiten Netz nach Antworten gesucht, dazu aber leider nichts gefunden.
Vielleicht weiß hier ja jemand mehr.
Ist an sich kein Problem.
Meine Frage ist jetzt aber, ob mich die Gemeinde dazu verdonnern darf, im Stockdunkeln meiner Räum- und Streupflicht bei Schnee und Eis nachzukommen. Ich habe nichts dagegen, bei Tageslicht Schnee zu schieben oder Eis abzustreuen, aber ab 16:00Uhr sieht man hier die Hand vor Augen nicht mehr... muss ich trotzdem Räumen und mich vllt selbst in Gefahr bringen (weil ich nichts sehe)?
Kennt jemand die rechtliche Lage, falls jemand hier zu Fall kommt? Kann ich haftbar gemacht werden? Oder ist im Falle eines Falles die Gemeinde verantwortlich, weil sie uns keine Straßenlaterne mehr gönnt?
Ich habe jetzt über zwei Stunden im weltweiten Netz nach Antworten gesucht, dazu aber leider nichts gefunden.
Vielleicht weiß hier ja jemand mehr.
Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Weis jetzt nicht wie das in anderen Bundesländern geregelt aber hier gilt von 6-22:00 Uhr immer alles Schnee und Eisfrei . wie du das hin bekommst ( keine Ahnung )
- marceb
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
bei mir gibt es auch keine Straßenbeleuchtung-Außenbereich,
Ich benutze eine Stirnlampe um vor dem Haus zu steuern, da meine Kunden teilweise schon ab 6 Uhr kommen.
Ich benutze eine Stirnlampe um vor dem Haus zu steuern, da meine Kunden teilweise schon ab 6 Uhr kommen.
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Stirnlampe....gute Idee!!!! Bei nächster Gelegenheit wird eine gekauft.marceb hat geschrieben:bei mir gibt es auch keine Straßenbeleuchtung-Außenbereich,
Ich benutze eine Stirnlampe um vor dem Haus zu steuern, da meine Kunden teilweise schon ab 6 Uhr kommen.
Kundenverkehr ist aber auch immer was anderes. Wir sind wie gesagt das letzte Haus in der Reihe, hier kommt man nur her, wenn man entweder zu uns will oder seine Hundis in der Pampa ausführt. Oder die Gemeinde, die mit ihren Lastwagen Grünabfall in die Pampa bringt (das aber natürlich nur bei Tageslicht)
Unser Haus steht übrigens mit dem Rücken zur Straße... die Lampe bei der Haustür beleuchtet also auch nicht die Straße, sondern nur unseren Hof.
Unsere Nebenstraße ist nicht fest ausgebaut, sondern nur ein Schotterweg (einspurig), ohne Gehweg.
An einer Seite der Straße ist ein 20 Zentimeter tiefer "Wasser"graben...alleine deswegen sehe ich eigentlich schon die Gemeinde in der Pflicht, diese Stolperfalle entweder zu beseitigen oder wenigstens wieder für eine ausreichende Beleuchtung zu sorgen. Von den ganzen Löchern und Furchen in der Straße selbst mal ganz abgesehen. Ich warte eigentlich nur drauf, dass sich ein Gassigeher oder ein Zeitungsjunge hier im Dunkeln oder der Dämmerung ´nen Fuß bricht...
Ist aber ein anderes Thema. Mir ging es nur um unsere Streupflicht.
- si001
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Fakt 1 ist: Die Stadt ist verpflichtet, die Straßen ausreichend zu beleuchten. Sie hat die Verkehrssicherungspflischt! Wenn die LED-Beleuchten (bauartbedingt oder aus welchem Grund auch immer) die Bereiche nicht ausreichend beleuchten, muss nachgerüstet werden. Entweder es muss ein zusätzlicher Mast oder ein Ergänzungsarm an einen bestehenden Mast angebaut werden. Die Ausleuchtung wird normalerweise mit der Bauabnahme nachgemessen. Also einen entsprechende Beschwerde an die Stadt ist anzuraten. Vielleicht haben sie das dort ja auch noch gar nicht mitbekommen.
Fakt 2: Räum- und Streupflicht ist in der Gemeindeordnung beschrieben. Eine Verletzung dieser Pflicht kann ordnungsrechtliche Konsequenzen haben. Im Falle eines Unfalls ist der Anwohner, der seiner Pflicht nicht nachgekomme ist, der Dumme.
Fakt 2: Räum- und Streupflicht ist in der Gemeindeordnung beschrieben. Eine Verletzung dieser Pflicht kann ordnungsrechtliche Konsequenzen haben. Im Falle eines Unfalls ist der Anwohner, der seiner Pflicht nicht nachgekomme ist, der Dumme.
Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Ich glaube nicht, daß man einen unbefestigten Weg ohne Gehweg räumen muß.
Bei der Stadt nachfragen schlage ich mal sehr vorsichtig vor; da kommt's drauf an, an wen man gerät.
Wir wohnen an einer schmalen (zwei Autos passen nicht aneinander vorbei) asphaltierten Straße ohne Gehweg und lassen den Schnee normalerweise liegen, dann ist es weniger rutschig. Da die meisten Leute sowieso nur an den Rand gehen, wenn ein Auto kommt, kann ich mir nicht vorstellen, daß es Probleme gibt. Die Mitte der Straße zu räumen, fällt mir ja nun gar nicht ein! Und wohin dann mit dem Schnee?!
Allerdings haben wir ordentliche Beleuchtung!
Bei der Stadt nachfragen schlage ich mal sehr vorsichtig vor; da kommt's drauf an, an wen man gerät.
Wir wohnen an einer schmalen (zwei Autos passen nicht aneinander vorbei) asphaltierten Straße ohne Gehweg und lassen den Schnee normalerweise liegen, dann ist es weniger rutschig. Da die meisten Leute sowieso nur an den Rand gehen, wenn ein Auto kommt, kann ich mir nicht vorstellen, daß es Probleme gibt. Die Mitte der Straße zu räumen, fällt mir ja nun gar nicht ein! Und wohin dann mit dem Schnee?!
Allerdings haben wir ordentliche Beleuchtung!
Unsre SV-Bib: http://tinyurl.com/l7x9773
- si001
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Gemeinde-oder Stadtordnungen gibt es oft auch online. Wenn nicht, kann man auch ganz neutral nach der gedruckten vollständigen Gemeinde-oder Stadtordnung fragen. Da werden keine schlafenden Hunde geweckt. 

- kraut_ruebe
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
bei mir gibts auch keinen gehweg, nur ne einspurige strasse mit einseitig 20 cm bankett und dann 2-3 meter steilhang runter zum bach.
laut bürgermeister müsste man da trotzdem einen weg schaufeln, was aber keiner rmacht. die grundstücke hier sind alle verdammt lang, das wär ne menge arbeit. und wenn tatsächlich mal schnee fällt und der am nächsten tag auch noch liegt, dann kommt irgendwann in den nächsten 48 stunden ein trecker mit schneeschild und schaufelt den strassenschnee dann genau dahin wo der weg wäre. wär also sowieso sinnlos.
strassenbeleuchtung gibts bei uns nur unten im dorf, an den ganzen aussenstrassen nicht. hier muss man einfach aufpassen im dunklen.
laut bürgermeister müsste man da trotzdem einen weg schaufeln, was aber keiner rmacht. die grundstücke hier sind alle verdammt lang, das wär ne menge arbeit. und wenn tatsächlich mal schnee fällt und der am nächsten tag auch noch liegt, dann kommt irgendwann in den nächsten 48 stunden ein trecker mit schneeschild und schaufelt den strassenschnee dann genau dahin wo der weg wäre. wär also sowieso sinnlos.
strassenbeleuchtung gibts bei uns nur unten im dorf, an den ganzen aussenstrassen nicht. hier muss man einfach aufpassen im dunklen.
There's a crack in everything. That's how the light gets in.
Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Einen Gehweg würde ich räumen.
Eine unbefestigte Straße ohne Gehweg würde ich nicht räumen. Für die Straße ist doch die Gemeinde zuständig, fährt denn der Räumdienst?
Wir sind auch das letzte Haus und müssen gefühlte Kilometer von Schnee befreien. Ich mache das mit dem Traktor, stehe aber noch nicht um 6Uhr auf.
Wenn sich hier einer vor 7Uhr die Ohren bricht, würde ich argumentieren, dass sich jeder den offensichtlich vorherrschenden Bedingungen anpassen muss.
Ich denke das Risiko ist überschaubar. Normale Leute können die Lage einschätzen und die anderen kommen hoffentlich nicht hierher.
Eine unbefestigte Straße ohne Gehweg würde ich nicht räumen. Für die Straße ist doch die Gemeinde zuständig, fährt denn der Räumdienst?
Wir sind auch das letzte Haus und müssen gefühlte Kilometer von Schnee befreien. Ich mache das mit dem Traktor, stehe aber noch nicht um 6Uhr auf.
Wenn sich hier einer vor 7Uhr die Ohren bricht, würde ich argumentieren, dass sich jeder den offensichtlich vorherrschenden Bedingungen anpassen muss.
Ich denke das Risiko ist überschaubar. Normale Leute können die Lage einschätzen und die anderen kommen hoffentlich nicht hierher.
Alle sagten: Das geht nicht. Da kam einer, der wußte das nicht und hat´s einfach gemacht.
Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Wie steht es eigentlich mit der Möglichkeit ein Schild auf zu stellen.
!Achung Weg wird nicht geräumt benutzen auf eigene Gefahr!"
Ich mein letztes Haus vor der Pampa, wer muß da schon lang außer euch?
Grüße Rati
!Achung Weg wird nicht geräumt benutzen auf eigene Gefahr!"
Ich mein letztes Haus vor der Pampa, wer muß da schon lang außer euch?

Grüße Rati
Was ist ist! Was nicht ist ist möglich!"
[Einstürzende Neubauten 1996]
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