Gutachterlich heist von der Bank erstellte oder vom Käufer oder Verkäufer erstellte Gutachen?Manfred hat geschrieben:Bei uns hier wird fast alles deutlich unter dem gutachterlichen Verkehrswert verkauft.
Den der Wert, von dem ich Red, ist der von der Bank aufgrund eines Berichtes des Fachwerk-Fachmanns, ein paar Bildern, dem Exposee der Maklerin und eines selber gezeichneten Grundriss - mehr gabs nich

Hm, ja die Besitzer werd ich mal fragen - wobei ich dann natürlich gar nicht mehr mit verhandeln anfangen mussemil17 hat geschrieben:Eine Möglichkeit ist, den jetzigen Besitzer als Kapitalgeber zu bitten, d.h. diesen einen Teil des Kaufpreises gegen Zins und Grundbuchsicherheit später fällig werden zu lassen. Auch eine Bürgschaft von Eltern usw. kann helfen.
Sinnvoll wären z.B. Vorzugszinsen und höhere Beleihungsgrenzen, wenn sich der Besitzer verpflichtet (Grundbucheintrag), solche Liegenschaften während einer langen Frist (20 Jahre) nicht weiterzuveräussern. Wer dann trotzdem einsteigt, meint es offenbar ernst

Der Tipp mit der veräusserung is gut - aber was kommt dann auf mich zu, wenns doch sein muss, weil zb der Arbeitsplatz weg ist?? Muss ich mir überlegen - kommt drauf an, wieviel das bringt.
Mann, jetzt war alles in trockenen Tüchern - und dann dass


Gibt es Schmerzensgeld wegen sellischer Grausamkeit?

Roland