Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

Was halt nirgendwo passt
der Gartenzwerg
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

#11

Beitrag von der Gartenzwerg » Mi 3. Dez 2014, 17:48

Danke für eure zahlreichen Antworten.
Ich will mal auf ein paar Argumente reagieren.
65375 hat geschrieben:Ich glaube nicht, daß man einen unbefestigten Weg ohne Gehweg räumen muß.
Bei der Stadt nachfragen schlage ich mal sehr vorsichtig vor;
Wir hatten im Sommer nachgefragt, und wir MÜSSEN Schnee und Eis beseitigen, von 7:00 bis 20:00Uhr, auch wenn die Straße nicht asphaltiert ist und keinen Gehweg hat. 1,50m breit von der Grundstücksgrenze aus muss geräumt werden. Dass wir hier im Winter komplett im Dunkeln sitzen, kam dabei nicht zur Sprache, mitten im Sommer hatten wir nicht daran gedacht, diesen Umstand anzusprechen.
Trotzdem weiß die Gemeinde, dass wir keine Straßenlaterne mehr haben, das wurde bei anderer Gelegenheit bereits erwähnt (und auch, dass wir keine Lampe mehr bekommen werden). Ich habe dazu was Nettes gefunden:
§51 Straßengesetz unseres Bundeslandes
(1) Die Gemeinden haben alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen und im Rahmen des Zumutbaren zu beleuchten.

Wie gesagt, dieser Umstand (keine Lampe) stört uns im Prinzip auch nicht so sehr. Kostet ja alles Geld und Energie. Und wenn´s denn für die arme Gemeinde nicht zumutbar ist. ;)
Aber andererseits den Winterdienst mit allen Konsequenzen auf UNS abzuwälzen, finde ich dann schon doof, und da habe ich mich eben gefragt, inwieweit das FÜR UNS zumutbar ist, im Stockdunkeln draußen rumzufegen. (Und in manchen Wintern müssen wir schon richtig oft ran, es gibt oft Schnee oder Eis hier.)
Wayan hat geschrieben:Für die Straße ist doch die Gemeinde zuständig, fährt denn der Räumdienst?
Die Gemeinden dürfen das aber auf die Grundstücksbesitzer abwälzen, was sie bei uns auch tun:
(3) ...Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen...
(5) Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung im Sinne der Absätze 1 bis 3 ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen.


Der Räumdienst fährt manchmal, aber nicht regelmäßig. Bei Glatteis habe ich ihn überhaupt noch nicht gesehen, nur bei Schnee.
Rati hat geschrieben:Wie steht es eigentlich mit der Möglichkeit ein Schild auf zu stellen.
!Achung Weg wird nicht geräumt benutzen auf eigene Gefahr!"
Das nutzt leider gar nix. Schon gar nicht bei öffentlichen Straßen.
Rati hat geschrieben:Ich mein letztes Haus vor der Pampa, wer muß da schon lang außer euch?
Tja, und wenn´s nur der Briefträger ist. Oder die Nachbarsfrau, oder der Schornsteinfeger, oder der Wasser-Ableser...

Ich werde wohl noch mal eine E-Mail an den Landkreis schreiben und explizit nachfragen, inwieweit ich im Dunkeln Schneeschieber spielen muss.

Benutzer 146 gelöscht

Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

#12

Beitrag von Benutzer 146 gelöscht » Mi 3. Dez 2014, 18:12

Nur mal so ein Gedanke dazu: wenn das Haus noch "innerhalb der geschlossenen Bebauung" liegt gilt ja diese Sache mit der ausreichenden Beleuchtung "im Rahmen des Zumutbaren". Letzteres ist offenkundig Auslegungssache, darum würde ich es mal drauf ankommen lassen und NICHT im Dunkeln räumen. Wenn die Gemeinde dann meckert, das Gespräch suchen und auf die fehlende Beleuchtung hinweisen. Die kostet ja richtig Geld und man könnte versuchen, zu einer "stillschweigenden Übereinkunft" zu kommen: wenn die Gemeinde in Sachen Räumen bei Dunkelheit still hält, hältst Du in Sachen fehlende Straßenbeleuchtung still... :pfeif: ;)

Benutzer 3370 gelöscht

Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

#13

Beitrag von Benutzer 3370 gelöscht » Mi 3. Dez 2014, 18:30

Bei uns im Burgenland wiederspricht sich die Pflicht des Anliegers lt. Straßenverkehrsordnung mit der jeweiligen Bundeslandgesetzgebung in der ZB die Haftung beschrieben ist.

Aus dem Landesgesetz: Burgenländisches Straßengesetz 2005
§ 7
(5) Der Winterdienst (Aufstellen von Schneezeichen und Schneezäunen, Schneeräumung und Streuung) auf den öffentlichen Straßen obliegt dem jeweiligen Straßenerhalter.

§ 4
(4) Straßenerhalter ist
b) bei Verkehrsflächen der Gemeinde die jeweilige Gemeinde,

In der Straßenverkehrsordnung steht allerding

1. Die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 1960)
Nach § 93 der Straßenverkehrsordnung müssen grundsätzlich die Eigentümer von Liegenschaften
im Ortsgebiet (ausgenommen Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten
Liegenschaften) dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege, die sich innerhalb einer Entfernung
von 3 Metern ab der Grundstücksgrenze befinden und dem öffentlichen Verkehr dienen, entlang
der gesamten Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen
gesäubert und bestreut sind.

Vielleicht gibt es ja in eurem Bundesland, Gemeinde auch so eine zweideutige Gesetzeslage, Ich jedenfalls halte mich an die Landesgesetzgebung und räume nicht, bin ja auch der einzige, der in meinen Graben muß :lol:

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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

#14

Beitrag von 65375 » Mi 3. Dez 2014, 20:19

Mit frodos Argumentation kriegt Ihr die Gemeinde vielleicht dazu, ein Schild "Kein Winterdienst" hinzustellen.

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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

#15

Beitrag von si001 » Mi 3. Dez 2014, 21:20

Abgesehen davon, dass eine Privatperson kein Schild an einer öffentlichen Straße aufstellen darf, ist es rechtlich unwirksam. Sämtliche Schilder müssen von der zuständigen Verkehrsbehörde genehmigt werden.

Mal ganz blöd gedacht: Wenn sich der Briefträger im Dunkeln bei Schnee die Haxen bricht. Wer muss für den Schaden aufkommen? Die Gemeinde hat nicht ausreichend beleuchtet und der Anlieger ist seiner Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen. :hmm:

Der einen mag sagen: Wo kein Kläger, da kein Richter (solange nichts passiert).
Der andere sagt: Ich bestehe drauf, dass die Gemeinde bekeuchtet und ich räume den Weg.

Ich denke, das ist eine Frage des eigenen Gewissens.
Liebe Grüße, si001!
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

#16

Beitrag von Benutzer 3370 gelöscht » Mi 3. Dez 2014, 21:23

si001 hat geschrieben:Wenn sich der Briefträger im Dunkeln bei Schnee die Haxen bricht.
:) , das kann nur eine Arbeitshypthese sein. Briefträger und Dunkel, beides zur selben Zeit kann ich mir nicht vorstellen, weder am Morgen noch am Abend. :aeh:

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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

#17

Beitrag von si001 » Mi 3. Dez 2014, 21:31

Bei uns fahren die Briefträger um 17 Uhr nióch rum. Da ist es aber jetzt schon dunkel.
Natürlich ist das hypotetisch! Aber nicht unmöglich... :pft: ...und wenns der Schornsteinfeger ist, der sich im Dunkeln die Haxen bricht. Der hat auch noch dunkle Klamotten an. :lol:

Aber darum geht´s ja nicht. Ich wollte eben das ausdrücken:
si001 hat geschrieben: Ich denke, das ist eine Frage des eigenen Gewissens.
Liebe Grüße, si001!
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

#18

Beitrag von Angie » Mi 3. Dez 2014, 21:34

RichardBurgenlandler hat geschrieben:
si001 hat geschrieben:Wenn sich der Briefträger im Dunkeln bei Schnee die Haxen bricht.
:) , das kann nur eine Arbeitshypthese sein. Briefträger und Dunkel, beides zur selben Zeit kann ich mir nicht vorstellen, weder am Morgen noch am Abend. :aeh:
Das habe ich mir auch grade gedacht.... :haha:

Ab 6 Uhr ist Räum- und Streupflicht bei uns und daran wird gehalten denn sonst kommen wir ja auch nicht weg :aeh: Meist warten wir aber auf den öffentlichen Winterdienst, der schiebt uns nämlich alles wieder zu!

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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

#19

Beitrag von 65375 » Mi 3. Dez 2014, 21:40

Den Briefträger könnte man mit einem Postfach retten. Wenn man selbst eh unterwegs ist, kann man die Post holen. Kostet einen 1806-Anruf à 20 cent die Minute und einmalig 15,- Einrichtungsgebühr. Dann kriegt man die Schlüssel geschickt. Ich dachte immer, das kostet monatlich.

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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?

#20

Beitrag von Benutzer 3370 gelöscht » Mi 3. Dez 2014, 21:51

Als wir noch in der Stadt wohnten, hatten wir als Studenten eine Hausmeisterei und waren auchfür den Gehsteig zuständig, da haben wir oft wenn Schnee in Sicht war den Streukübel und die Schneeschippe am Abend vors Haustor auf den Gehsteig gestellt ( unter dem Motto "In Arbeit" :) ). Welcher Student steht schon um 6 Uhr auf um Schnee zu schippen :nudel:

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