Ich will mal auf ein paar Argumente reagieren.
Wir hatten im Sommer nachgefragt, und wir MÜSSEN Schnee und Eis beseitigen, von 7:00 bis 20:00Uhr, auch wenn die Straße nicht asphaltiert ist und keinen Gehweg hat. 1,50m breit von der Grundstücksgrenze aus muss geräumt werden. Dass wir hier im Winter komplett im Dunkeln sitzen, kam dabei nicht zur Sprache, mitten im Sommer hatten wir nicht daran gedacht, diesen Umstand anzusprechen.65375 hat geschrieben:Ich glaube nicht, daß man einen unbefestigten Weg ohne Gehweg räumen muß.
Bei der Stadt nachfragen schlage ich mal sehr vorsichtig vor;
Trotzdem weiß die Gemeinde, dass wir keine Straßenlaterne mehr haben, das wurde bei anderer Gelegenheit bereits erwähnt (und auch, dass wir keine Lampe mehr bekommen werden). Ich habe dazu was Nettes gefunden:
§51 Straßengesetz unseres Bundeslandes
(1) Die Gemeinden haben alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen und im Rahmen des Zumutbaren zu beleuchten.
Wie gesagt, dieser Umstand (keine Lampe) stört uns im Prinzip auch nicht so sehr. Kostet ja alles Geld und Energie. Und wenn´s denn für die arme Gemeinde nicht zumutbar ist.

Aber andererseits den Winterdienst mit allen Konsequenzen auf UNS abzuwälzen, finde ich dann schon doof, und da habe ich mich eben gefragt, inwieweit das FÜR UNS zumutbar ist, im Stockdunkeln draußen rumzufegen. (Und in manchen Wintern müssen wir schon richtig oft ran, es gibt oft Schnee oder Eis hier.)
Die Gemeinden dürfen das aber auf die Grundstücksbesitzer abwälzen, was sie bei uns auch tun:Wayan hat geschrieben:Für die Straße ist doch die Gemeinde zuständig, fährt denn der Räumdienst?
(3) ...Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen...
(5) Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung im Sinne der Absätze 1 bis 3 ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen.
Der Räumdienst fährt manchmal, aber nicht regelmäßig. Bei Glatteis habe ich ihn überhaupt noch nicht gesehen, nur bei Schnee.
Das nutzt leider gar nix. Schon gar nicht bei öffentlichen Straßen.Rati hat geschrieben:Wie steht es eigentlich mit der Möglichkeit ein Schild auf zu stellen.
!Achung Weg wird nicht geräumt benutzen auf eigene Gefahr!"
Tja, und wenn´s nur der Briefträger ist. Oder die Nachbarsfrau, oder der Schornsteinfeger, oder der Wasser-Ableser...Rati hat geschrieben:Ich mein letztes Haus vor der Pampa, wer muß da schon lang außer euch?
Ich werde wohl noch mal eine E-Mail an den Landkreis schreiben und explizit nachfragen, inwieweit ich im Dunkeln Schneeschieber spielen muss.