Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Was ist mit den Zeitungsausträgern?
Ich hab eine Straße ohne Gehweg, aber allein die 3m vom Auto bis zum Briefkasten sind morgens um 4.30 Uhr natürlich weder gestreut noch geschoben.....
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And resistance is fertile. :-)
Words are no substitute for actions...
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
der Gartenzwerg hat geschrieben: Die Gemeinden dürfen das aber auf die Grundstücksbesitzer abwälzen, was sie bei uns auch tun:
(3) ...Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen...
(5) Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung im Sinne der Absätze 1 bis 3 ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen.
Also wenn du sagst, du hast keinen Gehweg, dann hast du auch keinen Überwege (also Zebrastreifen oder ähnliches).
Für mich wäre das Thema mit der Aussage "Es gibt keine Flächen zu deren Räumung ich verpflichtet bin" erledigt...
Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Wenn es sich um eine unbefestigte Strasse ohne Gehweg handelt musst du gar nichts räumen. Die Gefahr unter die Räder eines plötzlich herannahenden Fahrzeugs, das du wegen deiner dicke Fellmütze nicht gehört hast, zu geraten ist viel zu groß. Außerdem hast du als Fußgänger nichts auf der Straße verloren. Du darfst maximal den Straßenrand benutzen. Davon, das der unbefestigte Straßenrand zu räumen ist, steht nix in der Satzung.der Gartenzwerg hat geschrieben:Die Gemeinden dürfen das aber auf die Grundstücksbesitzer abwälzen, was sie bei uns auch tun:Wayan hat geschrieben:Für die Straße ist doch die Gemeinde zuständig, fährt denn der Räumdienst?
(3) ...Die Reinigungspflicht umfasst auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen...
(5) Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung die Verpflichtung zur Reinigung im Sinne der Absätze 1 bis 3 ganz oder teilweise den Eigentümern oder Besitzern der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke aufzuerlegen oder sie zu den entsprechenden Kosten heranzuziehen.
Der Räumdienst fährt manchmal, aber nicht regelmäßig. Bei Glatteis habe ich ihn überhaupt noch nicht gesehen, nur bei Schnee.
Post, Schorni, Wasserableser und so weiter kommen mit dem Auto, für die Straßenräumung ist die Gemeinde da, Punkt!
Alle sagten: Das geht nicht. Da kam einer, der wußte das nicht und hat´s einfach gemacht.
Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Diese Satzung muss in der Gemeinde einsehbar sein, ähnlich wie ein Gesetzt. Und daraus muss ersichtlich sein inwieweit die Verpflichtung zur Schneeräumung von der Gemeinde in dieser Satzung geregelt ist. Gibt es keine Satzung (bezüglich Schneeräumung) von der Gemeinde, dann gibt es auch keine Verpflichtung. Mündliche Aussagen von Gemeindebediensteten können sich auf eine eventuell vorhandene Satzung beziehen können aber auch aus der mündlichen Überlieferung des vorauseilenden Gehorsams stammen.Wayan hat geschrieben:Die Gemeinden sind berechtigt, durch Satzung
Ich würde diese Satzung einsehen wollen.
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Sorry, ich hätte es deutlicher schreiben sollen. Wir haben nachgefragt UND daraufhin auch die Satzung unserer Gemeinde gelesen.der Gartenzwerg hat geschrieben:Wir hatten im Sommer nachgefragt, und wir MÜSSEN Schnee und Eis beseitigen, von 7:00 bis 20:00Uhr, auch wenn die Straße nicht asphaltiert ist und keinen Gehweg hat. 1,50m breit von der Grundstücksgrenze aus muss geräumt werden.
Bei uns müssen demnach auch Straßen, die nicht richtig befestigt sind, geräumt werden, und wenn es keinen Gehweg gibt, dann die Straße.
Ist wohl nicht unüblich in Dörfern.
Sabine, nachts gelten generell keine Räumpflichten. Zeitungsausträger wissen das und müssen sich dementsprechend anpassen bzw. vorsichtig sein.
Wir haben zwei Briefträger, Privatpost und die Gelben. Die einen kommen sehr früh, die anderen sehr spät, besonders im Vorweihnachtsgeschäft. Also die kommen durchaus auch mal im Dunkeln.
- si001
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Na dann ist doch die Sache mit der Streupflicht definiert und geklärt.
Nun könntet ihr im Gegenzug die Gemeinde wegen der Ausleuchtung in die Pflicht nehmen (wenn ihr das wollt).
Nun könntet ihr im Gegenzug die Gemeinde wegen der Ausleuchtung in die Pflicht nehmen (wenn ihr das wollt).
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
Nein. Ich würde eher sagen, dass wir wieder bei meiner Ausgangsfrage sind. Zurück auf Los, sozusagen.si001 hat geschrieben:Na dann ist doch die Sache mit der Streupflicht definiert und geklärt.
Nun könntet ihr im Gegenzug die Gemeinde wegen der Ausleuchtung in die Pflicht nehmen (wenn ihr das wollt).
Dass für unsere Straße keine Beleuchtung mehr geplant ist, habe ich weiter oben schon mal erwähnt. Aber inwieweit bleibt im Dunkeln die Räumpflicht...
Also für den Anfang lege ich mir mal so ´ne Stirnlampe zu, als nächstes hoffe ich, dass es zumindest bei Schneefall hell genug draußen ist, so dass wir uns beim Streuen nicht selbst die Knochen brechen. Und dass bei Glatteis keiner zu uns hoch will.
(Glatteis hatten wir übrigens vorgestern. Wäre meine Frau nicht zufällig noch mal raus an die Mülltonnen gegangen, hätten wir das gar nicht bemerkt, denn GESEHEN haben wir nicht, dass es regnet und gefriert. Kurz darauf haben wir den Schein von gelbem Blinklicht vorne an der Hauptstraße gesehen, wohl ein Streufahrzeug. Zu uns rauf sind die aber nicht gekommen.)
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Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
ich hab dazu eine regelung einer anderen gemeinde gefunden:
https://www.sg-mittelweser.de/portal/me ... ik=7000005
Auf den nur für Fußgänger und Radfahrer zugelassenen Verbindungs- und Stichwegen, auf denen eine öffentliche Straßenbeleuchtung nicht vorhanden ist, endet die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Glätte mit Einbruch der Dunkelheit.
das ist jetzt natürlich erstmal nur für die samtgemeinde mittelweser gültig, aber:
es wird einen rechtlichen hintergrund für diese regelung geben. insofern müssten andere gemeinden zum gleichen ergebnis kommen. inwiefern es noch einen unterschied macht, ob der weg für pkw freigegeben ist oder nicht, weiß ich auch nicht.
wirklich sicher kannst du dir nur sein, wenn du das schriftlich von deiner gemeinde hast.
https://www.sg-mittelweser.de/portal/me ... ik=7000005
Auf den nur für Fußgänger und Radfahrer zugelassenen Verbindungs- und Stichwegen, auf denen eine öffentliche Straßenbeleuchtung nicht vorhanden ist, endet die Pflicht zur Beseitigung von Schnee und Glätte mit Einbruch der Dunkelheit.
das ist jetzt natürlich erstmal nur für die samtgemeinde mittelweser gültig, aber:
es wird einen rechtlichen hintergrund für diese regelung geben. insofern müssten andere gemeinden zum gleichen ergebnis kommen. inwiefern es noch einen unterschied macht, ob der weg für pkw freigegeben ist oder nicht, weiß ich auch nicht.
wirklich sicher kannst du dir nur sein, wenn du das schriftlich von deiner gemeinde hast.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.
Re: Räum- und Streupflicht bei Dunkelheit?
vielleicht kommst du eher an eine passende Auskunft, wenn du bei deiner Gemeinde mal nachfragst, wie du eigentlich versichert bist, wenn dir beim Schneeräumen auf der Straße in der Dunkelheit etwas zustößt.
manchmal ist die Fragestellung wichtig für die richtige Antwort...
liebe Grüße
Lehrling
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...Frage über erfolgreiche Medikamente und daß dadurch weniger PatientInnen zu behandeln sind...
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