Moin Manfred,Manfred hat geschrieben:Die Ehefrauen der bereits verstorbenen musst du auch noch mit zählen. Die stehen ebenfalls auf der staatlichen Gehaltsliste. Eine Art Witwenrente.
der kleine, aber sehr feine Unterschied ist der, dass sich in der Welt der Beamten daraus eine "Pension" ergibt. Meine Oma, als Witwe eines "Arbeitsführers" (Major) im RAD (Reichsarbeitsdienst), erhielt nach dem Tod ihres Ehemannes im Jahr 1967 eine Witwenpension, die sie bis zu ihrem eigenen Ableben im Jahr 2003 erhielt.
Ohne diese damalige Witwenpension wäre meine liebe Oma finanziell schlecht gestellt gewesen. Genau Zahlen habe ich nicht, es waren aber im Jahr 2003 etwa 2700,- Euro monatlich, die aber für ihr Leben im Seniorenheim nicht ausreichten, das muss man sich einmal vorstellen, was all der Verwaltungskram kostet...
Für mich selbst sehe ich eher sehr schwarz, entweder als Clochard, oder an einem Strick enden...
Auf die tollen Aussichten! Michel