Hallo Emil,emil17 hat geschrieben:Ich verstehe z.B. nicht, warum jemand, der ein Haus in der DDR gehabt hat, nicht automatisch Besitzer ist, dass aber jemand, der sein Haus zwischen '33 und '45 erworben hat, sich problemlos auf diesen Titel berufen kann. Von wegen Unrechtsstaat und so.
die Antwort ist ganz einfach:
Es kam oft vor, daß Häuser auf volkseigenem Grund errichtet wurden.
Als nach der Wende das Volkseigentum wegfiel, kam es zu der Diskrepanz zwischen dem Haus-Eigner und dem Grundstückseigner.
Da ist alles.
Es wurden aber eigentlich immer Lösungen gefunden. Meist in der Form, daß der Hauseigner den Grund nachträglich kaufte.
Kein Problem gab es (so wie bei mir) wenn das Haus auf eigenem Grund errichtet wurde.
Eigener Grund konnte (so wie bei mir) erworben werden, allerdings nicht aus dem "fonds" des Volkseigenen.
Der offizielle Preis war 50 Pfennige pro Quadratmeter.
Also ist es bei mir etwas mehr als üblich geworden.
Allerdings gab es staatlicherseits auch eine Schmerzgrenze (nicht, daß da einer ein ganzes Land aufkauft). Und das ist auch richtig so.
lg
Bunz