Raubbau auf meinem neuen Grundstück

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Manfred

Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#11

Beitrag von Manfred » Di 16. Okt 2012, 11:56

Dass immer gleich alle so ein mords Fass mit Anwälten und Gerichten aufmachen müssen...
Welcher Schaden ist denn nun wirklich entstanden? Das wäre mal die erste Frage, die zu klären ist.
Wenn nur etwas Brennholz abgesägt wurde, reden wir evtl. von 20 Euro?
Und wenn die Höhe des Schadens geschätzt ist, wäre der nächste Weg der zum Noch-Eigentümer. Denn der haftet dafür, dass das Grundstück vertragsgemäß übergeben wird.
Wenn mit dem keine Einigung zu erzielen ist und der Schaden so groß ist, dass es sich lohnt, ein Fass dafür aufzumachen, dann kann man immer noch über weitere Schritte nachdenken.

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ahora
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#12

Beitrag von ahora » Di 16. Okt 2012, 11:57

hallo reisende,

ich würde es auf sich beruhen lassen.

das mit den abgesägten pappeln hört sich eher nach einem nachbarn an, der die chance ergriffen hat, mal schnell für <ordnung> zu sorgen. der angst hatte, die könnten zu hoch werden.

auf unserem baumstück fehlten letztes jahr die schönsten bäume. geklaut. und einer war beim fällen auf das gartenhaus der nachbarin gefallen. da haben wir auch die polizei geholt, weil wir ungern auch noch der nachbarin den schaden am gartenhaus ersetzten wollten.

nachdem wir dann spione ausgesendet hatten, kam auch heraus, wer das gemacht hatte - ältere jugendliche aus dem dorf, jetzt lag ja noch einiges an abgesägten bäumen herum, auch der, der auf dem dach lag. wir haben gesagt, sie sollen für ordnung sorgen, also das holz zurechtsägen und auf einen haufen setzen, so dass wir es dann abtransportieren können.

als wir wieder auf unser grundstück kamen, hatten sie das tatsächlich gemacht, aber unter ordnung machen, was anderes verstanden, sie haben den haufen angezündet, damit dann richtig ordnung ist - lach - allerdings brannte er nur oberflächlich, so dass wir die stämme dann heimholen konnten. ich sprach nochmals mit der mutter, der sohn war bereits über 20 jahre alt - sie meinte dann: ei, was soll ich denn machen. ich weiss, dass die keine kohle haben, also habe ich es ruhen lassen.

das ist nicht der erste vorfall, besonders ärgerlich ist es, wenn einem die weidetore aufgemacht werden, oder die gemeinde beim gräbenausbaggern mal eben mit dem heck des baggers den zaun niederreisst, oder die tränkgefäße geklaut werden und und und - mit eigenem land kann man einiges erleben.

ich rege mich mittlerweile nicht mehr auf. es lohnt sich nicht - imo.

bleibe dir oben geschildertes in zukunft erspart

ahora

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luitpold
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#13

Beitrag von luitpold » Di 16. Okt 2012, 12:00

Adjua hat geschrieben:Na sie schreibt doch, der Kaufpreis wurde bezahlt ... Also Besitz ihrer, auch nach deinen obigen Links ....?
Reisende hat geschrieben:Mein Mann hatte orginal am Sonntag vormittag die Überweisung rausgehauen.
..... der verkäufer bekommt jetzt die tage die verständigung über den am treuhandkonto hinterlegten kaufpreis.
Es muß sich alles ändern, damit es bleibt, wie es ist.

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Reisende
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#14

Beitrag von Reisende » Di 16. Okt 2012, 12:13

Manfred hat geschrieben:Dass immer gleich alle so ein mords Fass mit Anwälten und Gerichten aufmachen müssen...
Welcher Schaden ist denn nun wirklich entstanden? Das wäre mal die erste Frage, die zu klären ist.
Wenn nur etwas Brennholz abgesägt wurde, reden wir evtl. von 20 Euro?
Und wenn die Höhe des Schadens geschätzt ist, wäre der nächste Weg der zum Noch-Eigentümer. Denn der haftet dafür, dass das Grundstück vertragsgemäß übergeben wird.
Wenn mit dem keine Einigung zu erzielen ist und der Schaden so groß ist, dass es sich lohnt, ein Fass dafür aufzumachen, dann kann man immer noch über weitere Schritte nachdenken.
Ich geb dir da ja recht, mir ist kein riesiger finanzieller Schaden entstanden, aber ich fühle mich so ungerecht behandelt! Irgendwie sag ich mir dass es doch nicht angehen kann, dass der da einfach rumfurwerkt und ich es hinnehmen muss. Warum ist der überhaupt weggelaufen, als ich die Polizei rief? Das hat der ganzen Sache für mich erst den richtigen kriminellen Touch gegeben. Sowas hab ich noch nie erlebt und es hat mich bissel schockiert. Ich will ihn nicht verklagen, aber irgendeine Entschädigung oder entschuldigende Geste brauche ich für meinen Seelenfrieden.

@Lui: Kein Notaranderkonto, Direktabwicklung.
da ich laktose und gluten hervorragend vertrage, leiste ich mir als ausgleich dafür einige intoleranzen im zwischenmenschlichen bereich.

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#15

Beitrag von Adjua » Di 16. Okt 2012, 12:14

luitpold hat geschrieben:
Adjua hat geschrieben:Na sie schreibt doch, der Kaufpreis wurde bezahlt ... Also Besitz ihrer, auch nach deinen obigen Links ....?
Reisende hat geschrieben:Mein Mann hatte orginal am Sonntag vormittag die Überweisung rausgehauen.
..... der verkäufer bekommt jetzt die tage die verständigung über den am treuhandkonto hinterlegten kaufpreis.
Und der Besitzübergang gilt erst ab dann? Oder ab Überweisung?

Knurrhuhn

Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#16

Beitrag von Knurrhuhn » Di 16. Okt 2012, 12:31

Manche nennen es ein Fass aufmachen. Andere nennen es "wehren", auch um evtl. weiteren Schaden abzuwenden. Aber jeder wie er mag... :kaffee:
Reisende, ich schick Dir 'ne PN.

roland
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#17

Beitrag von roland » Di 16. Okt 2012, 12:48

Hi,
ich hatte auch schon ein zwei kleine Ärgernisse - mal ein paar junge wildgewachsene Kirschen gefällt, mal alte Pflanzen entsorgt, ...
Da hab ich mich auch erst aufgeregt und danach mal geschaut - als ein Nachbar, der häufiger da ist und bei dem oft gegrillt wird (Grillstecken suchen) da war, hab ich einfach mal höflich drum gebeten, er möge doch bitte die Augen offen halten, wer mir da das Holz klaut. Somit konnt ich ohne unbeweisbarer Vorwürfe drauf hinweisen, das es für mich kein verwilderter Garten ohne Rechte ist ;)

Aber- alle Bäume umhauen ist was anderes. aufregen bringt nichts, aber einfach auf sich beruhen lassen? Wär mir auch zu wenig. Vorallem, da du weist, wer da war.
Ich würd den Tipp befolgen, beim Notar zu klären ob er durfte und dann je nach Verhältniss zu dem Menschen schriftlich oder mündlich einen Ersatz fordern - u.U. mit Androhung einer Klage. Ob du es dann wirklich machst, steht dir frei.

Roland

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#18

Beitrag von kraut_ruebe » Di 16. Okt 2012, 12:57

Adjua hat geschrieben:
luitpold hat geschrieben:
Adjua hat geschrieben:Na sie schreibt doch, der Kaufpreis wurde bezahlt ... Also Besitz ihrer, auch nach deinen obigen Links ....?
Reisende hat geschrieben:Mein Mann hatte orginal am Sonntag vormittag die Überweisung rausgehauen.
..... der verkäufer bekommt jetzt die tage die verständigung über den am treuhandkonto hinterlegten kaufpreis.
Und der Besitzübergang gilt erst ab dann? Oder ab Überweisung?
der besitzübergang = tag der übergabe ist dann wann man vereinbart hat. kommt drauf an was im KV steht und ist nicht zwangsläufig an die geldübergabe gekoppelt. auch gefahren und lasten gehen zu einem vereinbarten zeitpunkt über unabhängig vom geld.

im vertrag ist auch im normalfall der zustand geregelt, zb 'wie besichtigt' oder wie schon hier angeführt 'umgebrochen' oder wie auch immer beide parteien es gewollt haben.

wurde nichts davon geregelt weil vergessen oder als unwichtig berachtet: dann darf der verkäufer noch bis zum tag in dem er nicht mehr im grundbuch steht machen was er will. ab grundbuchseintrag darf dann der neue machen was er will., denn dann wechselt das eigentum.
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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#19

Beitrag von Adjua » Di 16. Okt 2012, 13:05

Ich glaub ja auch, dass es nix bringt, hier gegen den Nachbarn oder seinen Bruder vorzugehen, mangels rentablen Streitwerts, aber mich interessiert es theoretisch.

Grundbucheintragung bewirkt was - Eigentumsübergang oder Besitzübergang oder beides oder keines von beiden?
Ganz so wie du schreibst, Rübchen, kann's auch nicht sein, sonst könnte ja jemand einen Wald verkaufen und noch schnell abholzen, bevor die Eintragung im Grundbuch steht, sofern nichts gesondert vereinbart .... für mich schwer vorstellbar.

Wem also die Hirnwixerei nicht zuviel ist ...

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Re: Raubbau auf meinem neuen Grundstück

#20

Beitrag von kraut_ruebe » Di 16. Okt 2012, 13:24

zusammenleben, handeln und all das braucht nunmal seine regeln :aeh:

das grundbuch ist der eigentumsübergang, der letzte punkt im prozess des eigentumswechsel.

der besitzübergang ist nicht das gleiche. der findet nach wunsch statt, zumeist wird das einfach übergabetag genannt, wo schlüssel übergeben bzw. physische übergabe geleistet werden. ab besitzwechsel hat der neue das hausrecht und niemand darf mehr ohne fragen grund/haus betreten oder bäume fällen. vor dem besitzwechsel hat der käufer nicht das recht auf seinem zukünftigen grundstück zu sein. hat man zusätzlich einen übergabezustand vereinbart ist der bindend.

normalerweise regelt man auch den tag der übergabe von gefahr und lasten = ab wann zahlt der neue die grundsteuer? ab wann endet die versicherung bzw. haftung für vandalismus, erdbeben, überschwemmung und co des verkäufers? ist dann nicht ganz uninteressant wenn man sich zb ein haus kauft und es brennt ab in der zeit in der man auf den grundbucheintrag wartet (und ab grundbucheintrag frühestens versichern kann, vorher geht nicht) - hier nimmt man normalerweise den monatsersten, der auf den eigentumsübergang folgt.
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