Ja.DerElch hat geschrieben:Emil...die bäume standen und wurden UMGESÄGT!
Also ist nicht klar, ob das Bäume waren oder bloss grosses Gebüsch. Für manche Leute ist ein Keimling einer Baumart schon ein Baum, für andere gilt das nach Forstusanz, d.h. so ab 10 cm Brusthöhendurchmesser. Auch nicht ganz klar ist, wer nun im Zeitpunkt Besitzer des Grundes war. Drittens gab es noch Balken, also bewegliche Sachen, von denen ebenfalls festzustellen wäre, ob sie vom Vorbesitzer zu entfernen wären, da nicht wesentlicher Bestandteil der Kaufsache, oder ob sie miterworben wurden.Reisende hat geschrieben:Wie gesagt das Holz war noch da. Wir wollten die kleinen Stämme nutzen, um damit den Verbißschutz für die Obstbäume zu bauen.
Der Verkäufer bzw. sein Bruder hätte, allen Regeln zwischenmenschlicher Höflichkeit folgend, vorher anrufen sollen, ob er die Balken noch abholen könne oder solle und ob er den Aufwuchs warum auch immer noch entfernen dürfe. Hat er nicht - war nicht gut. Dass er abhaut, wenn da jemand kommt und gleich die Polizei ruft, kann ich nachvollziehen.
Wegen all dem einen Rechtsstreit anzufangen lohnt sich nicht; die Pappeln und Birken sind schneller nachgewachsen als der Streit begraben ist, egal wer gewinnt. Klagt man auf Schadenersatz, muss man den Schaden geldwert beziffern oder einen Experten bezahlen, damit der das tut. Kostet vermutlich das zwanzigfache des Wertes des Holzes. Klagt man auf Besitzstörung, wird das Gericht womöglich herausfinden, dass man noch gar nicht Besitzer war; rückabwickeln will die Käuferin nicht und wenn, wird vermutlich entschieden dass die kleinen Bäumchen, da das Grundstück nicht als Wald bezeichnet war, nicht wesentlicher Bestandteil der Kaufsache waren, also vom vormaligen Besitzer noch entfernt werden durften. Spätestens im Prozess wird der nämlich behaupten, er sei guten Glaubens gewesen, dass das Grundstück hätte sauber übergeben werden sollen.
Ich würde mich ein bisschen ärgern - hat Reisende bereits getan - und die Sache unter "dumm gelaufen, beim nächsten Kaufvertrag sehe ich mich besser vor" abbuchen.
